Rechtssichere Gestaltung Ihrer Limited Company auf Zypern
Zypern zeichnet sich durch einen der geringsten Körperschaftssteuersätze in der EU aus. Zypriotische Gesellschaften versteuern Gewinne mit nur 10%. Daneben gibt es vorteilhafte Regelungen im Hinblick auf Quellen- und Kapitalerstragssteuer. Dies macht Zypern zu einem sehr interessanten Sitzstaat für die Steuergestaltung innerhalb der EU. Vorteilhaft ist auch, daß Zypern früher englische Kolonie war, daher ist Englisch Bildungs- und Verkehrssprache. Das Gesellschaftsrecht ist ähnlich wie im UK.
€3,000 pro Jahr zzgl. €500 Einmalkosten bei Gründung
- Zypern im Überblick
- Die Zypern Limited Company
- Besteuerung der Zypern Limited Company
- Mögliche Einsatzbereiche
- Steuerliche Behandlung an Ihrem Wohnsitzstaat
- Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen
- Enthaltene Leistungen
- Banking
- So funktioniert unserer Treuhandlösung
- Gründung & Verwaltung Ihrer Gesellschaft
- Vorratsgesellschaften
- Besonderheiten
- Die Zypern Limited Company in Kombination mit einer UK Limited
- Die Zypern Limited Company in Kombination mit einer Offshore-Firma
- Nächste Schritte
- Mehr zum Thema Auslandsgesellschaften & Steuerrecht
Zypern im Überblick

Zypern ist eine Insel im östlichen Mittelmeer. Sie ist die drittgrößte Insel des Mittelmeeres und gehört geographisch zu Asien, wird politisch jedoch oft zu Europa gezählt. Zypern war bis 1960 englische Kolonie.
Die Insel ist seit 1974 geteilt. Der größere Südteil wird von der Republik Zypern beherrscht, die völkerrechtlich die ganze Insel umfasst (außer den britischen Militärbasen). Der Nordteil steht jedoch unter Kontrolle der Türkischen Republik Nordzypern, welche nur von der Türkei anerkannt wird, die den Norden 1974 militärisch besetzte. Zwischen Nord- und Südteil liegt eine Pufferzone, die als "Grüne Linie" die Hauptstadt Nikosia teilt und von Friedenstruppen der Vereinten Nationen überwacht und verwaltet wird, der United Nations Peacekeeping Force in Cyprus (UNFICYP).
Auf der Insel liegen die zwei britischen Militärbasen Akrotiri und Dekelia, die als Exklaven völkerrechtlich zu Großbritannien gehören. Für das Vereinigte Königreich war die Möglichkeit einer dauerhaften Nutzung der strategisch wichtigen Insel eine Vorbedingung für die Entlassung Zyperns in die Unabhängigkeit im Jahre 1960. Auf der Insel herrscht Linksverkehr, ein Relikt aus der britischen Besatzungszeit.
Die Republik Zypern ist seit dem 1. Mai 2004 Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU). Die EU bekräftigte den Herrschaftsanspruch der Republik Zypern über die gesamte Insel und sieht daher auch ganz Zypern als Teil des EU-Gebietes an; faktisch jedoch trat nach dem Scheitern des Referendums zum Annan-Plan am 24. April 2004 der Nordteil der Insel nicht der EU bei (siehe EU-Erweiterung 2004).
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Die Zypern Limited Company
Wie in England, so kennt auch Zypern "Private" und "Public" Limited Companies. Public Companies werden für die meisten Mandanten uninteressant sein. Die überwältigende Mehrheit aller Gesellschaften sind Private Limited Companies oder schlicht "Limited Companies".
Bitte beachten: Die Rechtsform der zypriotischen Domizilgesellschaft ist in der Regel für unsere Mandanten nicht interessant und wir daher von uns nicht standardmäßg angeboten
Gesellschaftsrecht
Es gilt English Common Law mit lokalen Ergänzungen und Anpassungen. Die Zypern Limited ist in der grundsätzlichen Struktur und Funktionsweise mit einer UK-Gesellschaft zu vergleichen.
Stammkapital
Das Minimumkapital ist €1. Von uns gegründete Gesellschaften werden normalerweise mit €1,000 Stammkapital gegründet. Das Stammkapital muß nicht einbezahlt werden.
Inhaberaktien
Inhaberaktien ("Bearer Shares"), also anonyme Aktien, sind nicht gestattet. Alle Gesellschafter werden in der Gesellschafterliste geführt, welche dem Handelsregister vorliegt. Wird ein Treuhänder verwendet, taucht dieser im Handelsregister auf und nicht der Treugeber.
Treuhand
Treuhandkonstruktionen sind erlaubt, empfohlen und in unserem Paket bereits enthalten. Es besteht keine Offenlegungspflicht der wirtschaftlich Begünstigten (Treugeber) gegenüber den Behörden im Sitzstaat.
Handelsregister
Ähnlich wie in England werden Geschäftsführer und Gesellschafter im Handelsregister veröffentlicht und sind für jedermann zugänglich. Die Verwendung von Treuhandkonstruktionen schafft hier Abhilfe.
Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis in Zypern ist gut und gesetzlich verankert - so lange es um juristische Personen geht. Zypern hat die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie unterschrieben. Somit sind Konten von nicht in Zypern ansässigen EU-Bürgern vom automatischen Informationsaustausch betroffen.
Dies trifft logischerweise nicht auf zypriotische Gesellschaften zu, da diese als zypriotische Steuersubjekte gelten. Daher gibt es für Firmenkonten keinen automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU.
Wie üblich sind Sie im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen aber nicht oder nur in geringem Ausmaß geschützt. Werden Sie strafrechtlich verfolgt, leisten EU-Behörden grundsätzlich untereinander Amtshilfe.
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Besteuerung der Zypern Limited Company
Zypern lockt mit einem der niedrigsten effektiven Körpersteuersätze in der EU. Dieser beträgt 10%.
Quellensteuer
Zypern erhebt keine Quellensteuer auf abfließende Dividenden, ebensowenig wie auf Tantiemen und Zinsen, so lange diese nicht an Inländer ausgeschüttet werden.
Kapitalertragssteuer
Kapitalerträge aus Firmen- und Anteilsverkäufen werden nicht besteuert, wenn die Erlöse an Ausländer fließen.
Weitere Steuerarten
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang nur die Mehrwertsteuer (VAT). Der Standardsatz beträgt 15%. Wie in England, so ist auch auf Zypern die VAT-Erklärung alle drei Monate einzureichen (wird von uns erledigt). Wer weniger als €15,600 Umsatz macht muß sich nicht für die VAT registrieren. Ähnliches gilt für Gesellschaften, die keine VAT-relevanten Tätigkeiten ausführen, z.B. Holding-Gesellschaften.
Buchhaltung & Bilanzierung
Es besteht Buchhaltungs- und Bilanzierungpflicht. Die Anforderungen sind vergleichbar mit anderen westlichen Industrienationen. Die Gesellschaft muß jährlich eine Steuererklärung einreichen.
Was die Buchhaltung- und Nachweispflicht betrifft, so ist man in Zypern was die Absetzbarkeit von Kosten betrifft in gewisser Hinsicht "flexibel". Grundsätzlich sind die Behörden unternehmerfreundlich und man hat kein Interesse, den Unternehmer zu gängeln.
Belegaufbewahrung
Es besteht Belegaufbewahrungspflicht.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs)
Zypern hat eine Fülle von DBAs unterzeichnet. Eine aktuelle Liste können Sie hier einsehen.
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Mögliche Einsatzbereiche
Wir empfehlen eine zypriotische Gesellschaft für drei Szenarien. Wir raten Ihnen, die genaue Konzeption im Rahmen eines Beratungsgespräches zu klären.
Aktiv-Gesellschaft für EU-Geschäfte
Mit der Zypern-Gesellschaft können Sie an Kunden in jedem EU-Land fakturieren. Es gilt EU-Sachverhalt und Sie haben eine EU UST-ID. Beachten Sie jedoch, daß es sich um Tätigkeit handeln muß, die auch realistisch von Zypern aus umgesetzt werden kann.
Holding-Gesellschaften
Interessant ist Zypern als Sitzstaat für Holding-Gesellschaften, denn es gilt das Holdingprivileg. Außerdem müssen Gewinne aus Anteilsveräußerungen nicht versteuert werden.
Beispiel: Zypern Gesellschaft besitzt eine deutsche GmbH und verkauft diese. Auf den Kapitalertrag fällt in Zypern keine Steuer an.
Innerhalb der EU gilt zusätzlich die Mutter-Tocher-Richtlinie, so dass die Zypern-Gesellschaft Dividenden ohne Quellensteuerabzug an eine Muttergesellschaft in der EU durchreichen kann.
Beispiel: Eine deutsche GmbH hat eine 100% Tochter auf Zypern. Hält die Zypern-Gesellschaft Anteile an einer Gesellschaft in einer Nullsteueroase, so können Gewinne aus dieser steuerfrei in die Zypern-Gesellschaft eingebracht werden und von dort steuerfrei nach Deutschland durchgereicht werden.
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Steuerliche Behandlung in Ihrem Wohnsitzstaat
Wir verweisen Sie an dieser Stelle auf unsere detaillierte Einlassung zur steuerlichen Behandlung von Offshore- und Auslandsgesellschaften, welche Sie unbedingt im Detail lesen sollten.
Zypern ist Mitglied der europäischen Union, daher gilt EU-Sachverhalt. Zypern wird dennoch als Niedrigsteuerland eingestuft. Daher ist ein auf kaufmännische Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorzuweisen, um die Negativwirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung zu vermeiden.
Zwar stellen wir Ihnen über unsere Partnerkanzlei eine entsprechende Büroadresse zur Verfügung, jedoch sollten Sie auf jeden Fall die Intention haben, nach Anlaufen des Geschäftes zumindestens ein virtuelles Büro einzurichten und eine Hilfskraft auf Stundenbasis zu beschäftigen.
Ein aktiver Direktor wird von uns gestellt und ist im Paketpreis enthalten. Der Direktor ist aktiv, weil er in die Leitung der Gesellschaft involviert ist, indem er z.B. Verträge der Gesellschaft unterzeichnet.
Daneben sollten im steuerlichen Sinne "aktive Einkünfte" erzielt werden, wie zum Beispiel:
- Einkünfte aus Produktionstätigkeiten
- Einkünfte aus Handelstätigkeiten
- Einkünfte aus Dienstleistungen
- Einkünfte aus der Aufnahme/ Vergabe von Kapital
- Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften
Sind diese Gegebenheiten erfüllt, bezahlen Sie auf den in Ihrem Wohnsitzland vereinnahmten Gewinn nur Kapitalertragssteuer, in Deutschland als 25% Abgeltungssteuer.
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Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen
Bei der Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen sollte folgendes beachtet werden:
- Sie lassen sich offiziell Dividenden ausbezahlen. Darauf wird in Ihrem Wohnsitzstaat Kapitalertragssteuer veranschlagt, in Deutschland Abgeltungssteuer (25%)
- Sie stellen sich bei Ihrer Gesellschaft per Bruttoarbeitsvertrag an. Die Gesellschaft zahlt Ihnen ein Bruttogehalt, auf welches Sie im Wohnsitzstaat Steuer und Sozialversicherung abführen.
- Ihre Gesellschaft kann weltweit Investitionen tätigen, also z.B. das Haus in Spanien kaufen, ein Auto erwerben usw.
- Wenn Sie Geld mit der Kreditkarte der Gesellschaft abheben, ist dieses ein Buchungsvorgang "Gesellschaft Bank an Gesellschaft Kasse", also kein Zufluss an Sie als natürliche Person.
- Das Geldwäschegesetz greift ab €10,000 Euro. Wenn Sie also €9,000 in Bar aus dem Sitzland der Gesellschaft mitbringen, erfolgt keine Kontrollmitteilung an Ihr Finanzamt (Natürlich müssten Sie diesen Tatbestand eigentlich dem Finanzamt anzeigen, es wäre sonst Steuerhinterziehung)
- Eine deutsche (oder österreichische) Repräsentanz kann Aufwendungen gegenüber der zypriotischen Mutter geltend machen
- Sie können ein Darlehen von der Gesellschaft erhalten, zu Bedingungen gleicher Dritter
- Gehört Ihnen eine Gesellschaft in Ihrem Wohnsitzstaat, z.B. GmbH, können Sie diese an der Auslandsgesellschaft beteiligen. Mithin fliessen Gewinne von der Gesellschaft quellensteuerabzugfrei in Ihren Wohnsitzstaat, in Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
- Sie könnten z.B. eine zweite Gesellschaft - dann englische - Limited mit Betriebsstätte Wohnsitzstaat gründen, die dann an der Auslandsgesellschaft beteiligt ist. Mithin fliessen Gewinne von der Gesellschaft quellensteuerabzugfrei in Ihren Wohnsitzstaat, in Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
- Zum Zeitpunkt der gewollten Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein Niedrigsteuerland, z.B. in die Schweiz oder auf die Bahamas, Zypern oder England. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie als natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im Niedrigsteuerland oder Nullbesteuerung. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche Ansässigkeit wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt keine erneute Besteuerung des Einkommens (Verbot der Doppelbesteuerung).
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Enthaltene Leistungen
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Gründung Ihrer Gesellschaft: Die Gründung ist innerhalb von einer Woche nach Auftragserteilung abgeschlossen. Die Firma ist dann voll einsatzbereit. Wenn Sie bereits eine Gesellschaft haben, können Sie mit dieser, zu den gleichen Konditionen, zu uns umziehen. |
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Registered Office & Geschäftsadresse bei unserer Partnerkanzlei Ihre Gesellschaft wird bei unserer Partnerkanzlei in Zypern domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma! |
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Nutzung unserer Büros: Das Büro unserer Partnerkanlzei steht Ihnen auf Zypern zur Verfügung. Dort können Sie Meetingräume und Hot-Desking nach Bedarf nutzen. Die Kanzlei ist von überall gut erreichbar. |
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Postweiterleitung per E-Mail: Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden per wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden. |
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Eröffnung eines Firmenkontos & Bank Support: Wir eröffnen für Sie bei einer führenden Großbank vor Ort ein Firmenkonto. Dazu bekommen Sie Online Banking und ggf. eine Kreditkarte bzw. Debit Card (hängt vom Credit Rating ab). Wenn das Konto eröffnet ist, helfen unsere erfahrenen Mitarbeiter vor Ort bei Problemen und Routineaufgaben, die Ihr Konto betreffen (Bestellung von Ersatzkarten, Internet Banking Probleme etc.) |
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VAT Registrierung: Wir registrieren Ihre Gesellschaft für die Umsatzsteuer in Zypern. Sie erhalten somit eine EU UST-ID mit welcher Sie in der ganzen EU umsatzsteuerfrei fakturieren können. Für Holding-Gesellschaften und ähnliche Firmentypen ist eine VAT-Regstrierung nicht erforderlich. |
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Treuhand-Gesellschafter: Wir stellen einen Treuhand-Gesellschafter (Aktionär), der die Anteile der Gesellschaft in Ihrem Auftrag hält und verwaltet (Sie sind der "Treugeber"). Der Treuhänder handelt nur auf Ihre Anweisung. Ein entsprechender Treuhand-Vertrag formalisiert diese Vereinbarung. Sie können die Anteile der Gesellschaft jederzeit an einen anderen Gesellschafter (z.B. sich selbst) übertragen, ohne dabei vom Treuhänder abhängig zu sein. |
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Lokaler Direktor / Treuhand-Direktor: Wir stellen einen in Zypern ansässigen Director zur Verfügung, der den Anforderungen an eine zypriotische Betriebsstätte genügt. Dabei handelt es sich um einen Berater aus unserem Hause bzw. unserer Partnerkanzlei mit bester Bonität. Es handelt sich nicht um einen "Frühstücks-Direktor", sondern die Dienstleistung beinhaltet aktive Beratungstätigkeit durch ihn. Außerdem trifft dieser wichtige Entscheidungen und kann beispielsweise Verträge unterzeichnen. |
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Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen: Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des weiteren um die formal korrekte Bestellung- und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile. |
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Fristenkontrolle: Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns. |
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Kommunikation mit den zypriotischen Behörden: Immer wieder kann es zu routinemäßigen Anfragen der lokalen Behörden betreffend Ihrer Gesellschaft kommen. Dabei kann es sich beispielsweise um Stichproben, um Rückfragen in Bezug auf Ihre Abschlüsse oder die Jahresmeldung handeln. Die Steuerkanzlei St Matthew kümmert sich um alle Anfragen und vertritt Sie gegenüber den Behörden bei allen Anliegen rund um Ihre Gesellschaft. |
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Laufende Buchhaltung, inklusive VAT-Returns: Die laufende Buchhaltung für Ihre Gesellschaft durch das qualifizierte Personal unserer Partnerkanzlei erledigt. Rückfragen können direkt mit uns auf Deutsch geklärt werden. Auf Grundlage der Buchhaltung erledigen wir sowohl die Umsatzsteueranmeldungen wie auch die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. |
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Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts): Neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres sind die Abschlüsse der Gesellschaft beim Companies House einzureichen. Dazu bereiten unsere Steuerberater die Abschlüsse gemäß der Buchhaltung vor, lassen diese von Ihnen autorisieren und reichen sie dann beim Handelsregister ein. |
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Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung: Neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres wird die Unternehmens-Steuererklärung fällig (Corporate Tax Return). Diese bereiten unsere Buchhalter und Steuerberater auf Grundlage der Buchhaltung bzw. des Year End Account vor und geben diese dann beim Inland Revenue ab. |
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Unbegrenzter Support auf Deutsch: Unsere deutschsprachigen Berater stehen Ihnen jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Gerne beantworten wir alle verwaltungstechnischen und administrativen Fragen rund um Ihre Gesellschaft. |
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Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch: Alle steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um Ihre Gesellschaft werden von unserem qualifizierten Personal beantwortet. Unsere Berater stehen Ihnen jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung für telefonische Beratungsgespräche zur Verfügung. Wir sind allerdings keine Rechtsanwälte, weswegen wir komplexere rechtliche Fragen ggf. an eine qualifizierten zypriotischen Rechtsanwalt weiterleiten (gegen Aufpreis). |
Hinweis zu allen Buchhaltungs- und Accoutingleistungen: Die im Pauschalpreis enthaltenen Leistungen beruhen auf Erfarungswerten aus der Praxis und gelten für Gesellschaften mit geringem und durchschnittlichem Belegaufkommen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Pauschalen neu mit Ihnen zu verhandeln, wenn wir feststellen, daß der Aufwand größer als erwartet ist.
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Zusatzleistungen
Gerne bieten wir Ihnen folgende Zusatzdienstleistungen für Ihre Gesellschaft an:
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UK Limited Holding mit Niederlassung an Ihrem Wohnsitzstaat: Wir gründen eine UK-Holding-Gesellschaft, welche 100% der Zypern-Gesellschaft hält. Sie melden für die UK Limited offiziell eine Niederlassung in Ihrem Wohnsitzstaat an und können so Gewinne von Zypern an Ihren Wohnsitzstaat verschieben, ohne diese dort versteuern zu müssen (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie!). Sind die Gewinne erstmal in der Limited, können Sie diese an sich ausschütten, ein Gehalt beziehen oder direkt von der Limited aus investieren. Jahresgebühr: €699 zzgl. €125 Einmalkosten |
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British Virgin Islands International Business Company als Tochtergesellschaft der zypriotischen Gesellschaft. Haben Sie Kunden außerhalb der EU, können Sie diesen direkt von der Offshore-Gesellschaft eine Rechnung senden. So sparen Sie selbst die 10% Körperschaftssteuer auf Zypern. Sie können die Gewinne steuerfrei nach Zypern verschieben, da in Zypern ausländische Dividenden nicht besteuert werden, selbst wenn diese von einer Nullsteueroase ausgeschüttet werden. Jahresgebühr: €2,000 zzgl. €500 Einmalkosten |
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Firmenwebsite mit 7 Seiten: Für die Außendarstellung Ihrer Betriebsstätte im Sitzstaat der Gesellschaft ist eine englische Website wichtig, welche die notwendigen rechtlichen Informationen (Impressum, Privacy Policy, Terms of Use etc) und Kontaktdetails enthält, sowie eine den lokalen Gegenenheiten entsprechende Beschreibung Ihrer Produkte und Dienstleistungen. Wir arbeiten mit einer von geschulten Agentur zusammen, welche eine Website für Ihre Gesellschaft entwickelt, die einer Prüfung von außen immer standhält. Honorar €1,100 einmalig |
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Banking
Zur Firmengründung und Kontoeröffnung ist eine Anreise Ihrerseits nicht notwendig. Sie können natürlich gerne erscheinen, dies beschleunigt das Verfahren aber nicht.
Wir eröffnen für Sie ein Konto bei einem bedeutenden nationalen oder internationalen Institut vor Ort. Wir arbeiten mit den meisten Banken auf Zypern zusammen. Sollten sie bestimmte Präferenzen haben, lassen Sie es uns bitte im Vorfeld wissen.
Sie erhalten in der Regel eine Debit- oder Kreditkarten abhängig von der Bank. Alle Konten sind in Euro. Fremdwährungskonten sind aber verfügbar.
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So funktioniert unsere Treuhandlösung
Viele Mandanten sind im Hinblick auf ein Treuhand-Mandant zunächst verunsichert: Verliere ich die Kontrolle über meine Gesellschaft? Hat der Treuhand-Direkor Zugriff auf meine Bankkonto? Was passiert, wenn ich den Treuhänder austauschen möchte?
Dies sind verständliche Bedenken, vor allem wenn Sie bisher keine oder negative Erfahrungen mit Treuhändern gemacht haben.
Wir haben unser Treuhandangebot so optimiert, daß Sie absolut ruhig schlafen können und sich über einen möglichen Kontrollverlust keine Gedanken machen brauchen.
Im Rahmen unserer Treuhandmandate werden vier Vertragsdokumente von uns ausgestellt. Diese sind:
- Nominee Director Agreement: Regelt das Treuhand-Direktoren-Verhältnis, Grenzen und Umfang unserer Tätigkeit und Haftungsfragen.
- Declaration of Trust: Bestätigt, daß wir die Anteile der Gesellschaft treuhänderisch halten und alle Dividenden an Sie weitergeben bzw. diese direkt an Sie ausbezahlt werden.
- Power of Attorney: Gibt Ihnen Generalvollmacht/Prokura über die Gesellschaft.
- Share Transfer Form: Ein von uns unterschriebenes Formular, mit welchem Sie die Gesellschaftsanteile ohne unser Zutun an einen anderen Treuhänder oder sich selbst übertragen können.
Im Grundsatz haben Sie Generalvollmacht (Prokura) bei allen Angelegenheiten, welche die Gesellschaft betreffen. Sie können alle Enstcheidungen für die Gesellschaft treffen, unser Direktor muß nicht hinzugezogen werden.
Sie sind außerdem der einzige, der Zugriff auf die Konten der Gesellschaft hat - unser Direktor hat zu keinem Zugriff auf Ihr Konto.
Die oben genannten Treuhand-Dokumente können Sie hier ansehen (zum Vollbild bitte klicken):
| Nominee Director Agreement |
Declaration of Trust | Power of Attorney | Share Transfer Form |
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Gründung & Verwaltung Ihrer Gesellschaft
Der Ablauf der Gründung und Verwaltung Ihrer Gesellschaft ist wie folgt:
- Im Rahmen einer detaillierten Beratungs- und Angebotsphase erarbeiten wir für Sie die passende Lösung.
- Sie beauftragen und bezahlen uns.
- Wir geben die Gründung der Gesellschaft bei unserer Partnerkanzlei in Auftrag.
- Der Gründungsvorgang dauert in der Regel 1-2 Wochen.
- Nach der Gründung wird das Konto eröffnet. Eine Reise in den Sitzstaat Ihrerseits ist normalerweise nicht nötig.
- Rechnen Sie für die Kontoeröffnung nochmals mit 2-4 Wochen.
- In der Zwischenzeit kümmern wir um die Inbetriebnahme der restlichen bestellten Leistungen (Virtual Office, Website etc).
- Währende der gesamten Gründung steht Ihnen unsere geschulten deutschsprachigen Berater zur Verfügung. Sie helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen, sie sprechen mit unsere Partnerkanzlei, mit der Bank, mit Behörden. Sie brauchen sich um so wenig wie möglich zu kümmern.
- Bei Bedarf können Sie uns jederzeit in London oder Zypern besuchen kommen.
- Nach der Gründungsphase geht die Gesellschaft in den Betrieb über. Auch hier sind wir während des gesamten Mandatszeitraumes (in der Regel ein Jahr) uneingeschränkt für Sie da und beantworten alle Fragen per Email oder direkt am Telefon. Immer zuverlässig, immer auf Deutsch.
- Nach einem Jahr nehmen wir Kontakt betreffend der Mandatsverlängerung mit Ihnen auf. Das Mandant verlängert sich automatisch mit Zahlung der Jahresgebühr. Sollten Sie die Gesellschaft nicht mehr benötigen, sind Ihrerseits keine weiteren Schritte notwendig, auch keine weitere Zahlung. Die Gesellschaft wird dann nach einer kurzen Wartefrist gelöscht.
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Vorratsgesellschaften
Vorratsgesellschaften sind vorhanden. Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Liste der verfügbaren Gesellschaften per Email zu. Bitte verwenden Sie das Angebotsformular, um diese anzufordern.
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Besonderheiten
Ähnlich wie England kennt auch Zypern die Non-Domiciled Besteuerung. In Zypern lebende Ausländer müssen Ihr ausländischen Einkommen nicht in Zypern versteuern, außer dieses nach Zypern ausbezahlt (Remittance Basis).
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Die Zypern Limited Company in Kombination mit einer UK Limited
Eine UK-Limited kann bei den folgenden Szenarien Sinn machen:
Gründen Sie eine UK-Holding mit Niederlassung in Ihrem Wohnsitzstaat
Aufgrund der EU-Mutter-Tochter Richtlinie können die Gewinne aus Zypern ohne weitere Besteuerung ganz oder zum Teil an die UK-Limited nach Deutschland oder Österreich ausgeschüttet werden. Sie können diese dann in der UK-Limited belassen oder an sich persönlich auschütten und auf die Erträge Kapitalertragssteuer (in Deutschland Abgeltungssteuer 25%) entrichten. Über die UK-Holding können Sie gleichzeitig umgehen, daß Sie den Besitz an der Zypern-Gesellschaft dem Finanzamt melden müssen. Indem Sie eine Niederlassung in der UK-Limited an Ihrem Wohnsitz registrieren, sind Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen.
Für die Mandanten, die das Privatinsolvenzverfahren in England anstreben.
Wer sich in England im Insolvenzverfahren befindet, darf bekanntlich nicht Geschäftsführer einer englischen Gesellschaft sein. Es macht daher für ihn Sinn, eine zypriotische Gesellschaft zu gründen. Die Gesellschaft kann natürlich nicht dem Betroffenen selbst gehören - hier muß eine Vetrauensperson herangezogen, welche die Anteile an der Gesellschaft hält. Treuhand ist im Insolvenzzusammenhang strafbar! Der Betroffenen kann aber selbst Direktor der Gesellschaft werden.
Die zypriotische Gesellschaft gründet dann eine englische Tochter bei welcher der Mandant angestellt wird und seinen pfändungsssicheren Lohn erhält.
Vorteile für den Mandanten: Er kann weiterhin als Geschäftsführer auftreten und dies auch auf die Visitenkarte drucken. Daneben kann der Eigentümer der Gesellschaft von der niedrigen Körperschaftssteuer profitieren.
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Die Zypern Limited Company in Kombination mit einer Offshore-Gesellschaft
Eine Offshore Gesellschaft in Kombination mit einer Zypern Limited Company ist vor allem in den folgenden Szenarien empfohlen:
Offshore-Holding: Da Zypern abgehende Dividenden nicht mit Quellensteuer belegt, kann es Sinn machen, eine Offshore-Holding-Gesellschaft hinter die Zypern-Limited zu schalten. Der Grund dafür kann sein, daß es in der Offshore-Gesellschaft keine Buchhaltungs- bew. Belegaufbewahrungspflicht gibt. Über das Geld kann also ohne große Einschränkungen oder Dokumentation verfügt werden.
Offshore-Abrechnungsgesellschaft als Tochter der zypriotischen Holding: Sie können an Kunden außerhalb der EU direkt von der Offshore-Gesellschaft Rechnungen senden. Es entfällt somit keine Steuer. Die Gewinne können zum Teil oder ganz an die zypriotische Gesellschaft ausgeschüttet werden. Diese weren auf Zypern nicht besteuert. Der Gewinn kann somit steuerfrei in die EU überführt werden.
Wir empfehlen insbesondere Bahamas und British Virgin Islands Gesellschaften für diesen Zweck.
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Nächste Schritte
Fordern Sie im ersten Schritt bitte ein unverbindliches Angebot an. Unsere Lösungen werden normalerweise nicht "Out-of-the-Box" verkauft, sondern auf Ihre konkreten Bedürfnisse hin angepasst. Angebotsformular
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