Steuerplanung: Verlegen Sie Teile Ihres Unternehmens ins Ausland

Wenn Ihr Unternehmen bereits am Markt etabliert ist, lohnt es sich darüber nachzudenken, Teile davon ins Ausland zu verlegen. Unter Umständen können Sie Ihre Steuerbelastung dadurch erheblich senken. Dies ist nicht nur für Großkonzerne und Global Player interessant.

Ein Beispiel aus der Beratungspraxis: Herr Müller ist Miteigentümer eines deutschen Familienunternehmens (GmbH), welches als Großhändler Küchenutensilien vertreibt. Der Betrieb macht eines Jahresumsatz von 6 Millionen Euro. 60% davon werden mit deutschen Kunden generiert, der Rest hauptsächlich mit Kunden in England, den Niederlanden und Österreich. Herr Müller beschäftigt rund 40 Angestellte von seinem Standort in Ostdeutschland.

Die Steuerbelastung in Deutschland (Körperschafts- und Gewerbesteuer) beträgt rund 40%. Unter der Annahme, daß der Verkauf der Waren ins Ausland einen Vorsteuergewinn von €500.000 pro Jahr erlöst, könnte Herr Müller €100.000 an Steuern sparen, in dem er diesen Teil über eine englische Betriebsstätte abwickeln würde (dort beträgt die Körperschaftssteuer 22% und es gibt keine Gewerbesteuer). Mit einem Betrieb in Malta könnte Herr Müller satte €175.000 pro Jahr sparen (Malta lockt mit einer effektiven Steuerbelastung von weniger als 5%).

Nicht in Deutschland steuerpflichtige Personen könnten zusätzlich die gesamte Abgeltungssteuer auf die vereinnahmten Betriebsgewinne sparen, wenn ein Umzug nach England möglich ist (in England lebende Ausländer zahlen auf ausländische Kapitaleinkünfte keine Einkommens- oder Abgeltungssteuer; gilt seit 2011 leider nicht mehr für deutsche Steuerpflichtige).

Dies ist natürlich ein stark vereinfachtes Beispiel und dient vor allem der Anschauung. Lassen Sie sich stets individuell und spezifisch von einem Experten beraten, bevor Sie konkrete Schritte der Steuerplanung unternehmen.

Unser Beispiel aber zeigt vor allem auch folgendes: Wer heute legale Steueroptimierungsmaßnahmen nutzen möchte, kann nicht mehr einfach nur Schein- oder Briefkastenfirmen installieren. Vielmehr müssen Sie "leben", was Sie nach außen hin darstellen wollen. Ordentlich eingerichtete Betriebsstätten mit echtem Personal, echten Kunden und echtem Umsatz sind unabdingbar. Nur so können Sie legitim und legal die Steueroptimierungspotenziale verschiedener Länder nutzen, ohne dabei mit dem Finanzamt zu Hause in Konflikt zu kommen.

Bei der Steuerkanzlei St Matthew sind wir darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Verlagerung von Umsätzen ins Ausland zu unterstützen. Wir haben sehr viele Unternehmen beraten und ihre Steuerbelastung erheblich reduziert. Aufgrund der hohen Flexibilität dient der UK dabei häufig als Basis, oft auch in Kombination mit Gesellschaften in Malta und Offshore-Ländern.