Einfach und übersichtlich: Das englische
Insolvenzverfahren
1. Melden Sie sich aus Deutschland ab
Es ist ein einziger Gang zum Einwohnermeldeamt. Sie bleiben selbstverständlich weiterhin deutscher Staatsbürger, aber werden ab sofort in einem anderen Land wohnen. Überprüfen Sie allerdings vor Ihrer Abmeldung, ob Ihre Ausweise noch mindestens zwei Jahre gültig sind. Falls nicht, verlängern Sie diese bitte zu allererst.
2. Verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach England
Bauen Sie jetzt Ihren Lebensmittelpunkt in England auf. Das bedeutet: Eigene Wohnung, eigenes Konto und eigene berufliche Tätigkeit. Eine Unterkunft im Hotelzimmer, bei Bekannten oder gar nur eine Briefkastenadresse reichen definitiv nicht aus. Die Wohnung muss zur ständigen Nutzung ausgestattet sein. Lebensmittelpunkt bedeutet jedoch nicht, dass Sie nach England auswandern müssen und zunächst nicht wieder nach Deutschland dürfen. Nach der EU-Verordnung ist Ihr Lebensmittelpunkt dort, wo der Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen liegt, und Sie mindestens 51 % des Jahres anwesend sind. Besuche Ihrer Familie am Wochenende sind völlig legal. Ein Erscheinen in der Öffentlichkeit ist in gewissen Maßen ebenfalls in Ordnung.
3. Holen Sie sich eine Sozialversicherungsnummer
Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt nach England verlagert. Holen Sie sich jetzt eine Sozialversicherungsnummer, die Sie benötigen, wenn ein Arbeitgeber Ihnen Gehalt zahlen soll. Der Inhaber einer Sozialversicherungsnummer zeigt, dass sein Aufenthalt in wirtschaftlichen Interessen begründet ist. Rein touristische Zwecke werden ausgeschlossen.
4. Abwarten
Jetzt warten Sie bitte circa 3 Monate ab und gehen Ihrem Leben als neuer, englischer Geschäftsmann nach. In der Zwischenzeit kümmern wir uns um den Insolvenzantrag. Dazu sammeln wir alle Gläubiger, registrieren diese und füllen das amtliche Formular aus. Es könnte sein, dass Ihre Gläubiger gegen Sie vollstrecken wollen. Bleiben Sie in dieser Situation fair, und teilen Sie Ihre neue Anschrift mit. Das spart dem deutschen Gläubiger unnötige Vollstreckungskosten.
5. Stellen Sie den Antrag
Es ist an der Zeit, den Insolvenz-Antrag zu stellen. Gehen Sie diesen Weg allein. Es ist nicht sinnvoll, in Begleitung eines englischen Anwalts zu kommen. Sie sind offiziell insolvent und können sich keinen teuren Anwalt leisten. Falls Sie den Termin lieber mit einem Übersetzer wahrnehmen möchten, ist dies selbstverständlich möglich.
6. Der Insolvenzverwalter bittet zum Interview
Der Antrag ist gestellt, es folgen zwei Einladungen zu einem Interview. Ein kurzes Gespräch mit dem Insolvenzrichter soll klären, ob die Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sind und Ihr Lebensmittelpunkt in England liegt. Es folgt ein Interview mit dem staatlichen Konkursverwalter. Stehen Sie diese Termine bitte ebenfalls allein durch, ohne Anwalt. Ein Übersetzer kann Sie natürlich begleiten. Machen Sie sich keine Sorgen, denn erfahrungsgemäß dauert das Gespräch mit dem Insolvenzrichter circa 5 Minuten. Also kein Problem für Sie.
7. Es geht los: Das eigentliche Insolvenzverfahren
Nach den Interviews startet das eigentliche Insolvenzverfahren. Der Konkursverwalter schreibt offiziell alle Gläubiger an und fordert auf, eine Insolvenztabelle anzumelden. Dieser Vorgang ist dem deutschen Insolvenzverfahren ganz ähnlich, denn so werden die Verbindlichkeiten festgestellt. Sobald die Insolvenzforderungen ermittelt worden sind, geht es um die Insolvenzmasse. Bei Ihnen gibt es keine finanzielle Mittel, die verteilt werden können. Deshalb wird das Verfahren eingestellt.
8. Kehren Sie nach Deutschland zurück
Die deutschen Gläubiger erhalten von England aus den englischen Restschuldbefreiungsbeschluss. Gleichzeitig werden Ihre Einträge in der Schufa und der Schuldnerkartei gelöscht – ein neues Leben kann beginnen.
Was meinen Sie? 8 Schritte und in 18 Monaten schuldenfrei. Das ist ein interessantes Angebot, besonders weil wir Sie in jeder Phase unterstützen, teilweise kümmern wir uns sogar komplett darum. Ihr persönlicher Zeitaufwand bleibt gering. Versprochen.
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