Rechtssichere Gestaltung Ihrer Schweizer Aktiengesellschaften

Gerade für Mandanten aus Deutschland ist die Schweiz immer noch das Non-Plus-Ultra, wenn es um eine Auslandsgesellschaft geht. Der sichere Franken, Diskretion und guter Service sprechen für sich, ebenso die lokale Nähe. Mehr denn je läßt sich Kapital gut in einer Schweizer Gesellschaft parken. Wir bieten AG-Gründungen in Zug und Obwalden an. Rechnen Sie mit rund 14% - 18% Steuerbelastung (Domizilgesellschaften <10 %).

€5,500 pro Jahr zzgl. €4,000 Einmalkosten bei Gründung

Schweiz im Überblick

Die Schweiz ist ein kleines Land im Zentrum von Europa gelegen. Mit rund 7.8 Millionen Einwohnern auf einer Fläche von 41,285 Quadratkilometern gehört die Schweiz zu den dichter besiedelten Ländern Europas; die Bevölkerung konzentriert sich dabei im Mittelland. Von den 7.8 Millionen Einwohnern sind rund 1.7 Millionen Ausländer (22 Prozent). Die vier offiziellen Amtssprachen sind Deutsch (Bevölkerungsanteil: 63.7 Prozent), Französisch (20.4 Prozent), Italienisch (6.5 Prozent) und Rätoromanisch (0.5 Prozent). Aufgrund Ihres Wohlstandes, den niedrigen Steuern, ihrer politischen Stabilität und ihrer demokratisch-liberalen Kultur zählt die Schweiz zu einem der besten Wirtschaftsstandorte der Welt. Die 26 Kantone stehen was Steuersätze betrifft in Konkurrenz zu einander, wobei vor allem die innerschweizer Kantone in den letzten 25 Jahren die Steuerbelastung stark gesenkt haben.

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Die Schweizer Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist selbst bei Kleinunternehmern die vorherrschende Rechtsform in der Schweiz. Die GmbH gibt es erst seit relativ kurzer Zeit, ihr Ansehen ist aber bei weitem nicht so gut, wie das der AG.

Die AG wird in einem der 26 Kantone gegründet, wobei jeder Kanton seine eigenen Steuergesetze hat und auch was Auflagen und Vorschriften betrifft, unterscheiden sich die Kantone erheblich.

Wir gründen und verwalten Schweizer Aktiengesellschaften in Obwalden und Zug. Obwalden ist der steuergünstigste Kanton, Zug der wohl in Ausland bekannteste Schweizer Standort für Gesellschaftsgründungen. Beide haben Ihre Vorteile und Nachteile, wir empfehlen aber auf jeden Fall Obwalden.

Unsere Kanzlei ist seit Anfang 2011 in der Schweiz mit einer eigenen Tochtergesellschaft aktiv, der St. Matthew Treuhand GmbH in Zug. Alle Arbeiten erledigen wir also direkt für Sie und Zusammenarbeit mit ausgewählten Treuhändern und Anwälten.

Gesellschaftsrecht

Es gilt das schweizerische Obligationenrecht, ein Teil des Schweizer Zivilrechts, welches 1907 in Kraft getreten ist.

Stammkapital

Minimumkapital von CHF 100,000, davon CHF 50,000 libriert (einbezahlt). Inhaberaktien müssen dagegen voll einbezahlt werden.

Gesellschafter

Mindestens ein Gesellschafter notwending.

Inhaberaktien

Möglich, so lange diese vollumfänglich libriert (=einbezahlt) sind. 

Geschäftsführung

Ist dem Verwaltungsrat anvertraut (= Geschäftsführer). Der Verwaltungsrat muß von in der Schweiz wohnhaften Personen dominiert werden. Gibt es nur einen VR, muß dieser also eine in der Schweiz wohnhafte Person sein.

Treuhand

Möglich und üblich, zumindestens auf Verwaltungsratsebene. Ein Schweizer VR kann gegen Aufpreis von uns gestellt werden.

Auf Gesellschafterebene ist dies eher unüblich und wird von Schweizer Treuhändern nur ungern übernommen. Die Gesellschafter tauchen ohnehin nicht im Handelsregister auf, weshalb sisch die Frage stellt, ob ein Treuhand-Gesellschafter notwending ist.

Wir empfehlen bei Bedarf die Verwendung von Inhaberaktien (müssen voll libriert werden!) oder die Gründung einer Holding-Gesellschaft Offshore oder im UK.

Handelsregister

Alle Organe der Gesellschaft, wie Verwaltungsrat etc. sind im Handelsregister vermerkt, welches öffentlich und online zugänglich ist. Gesellschafter sind nicht im Handelsregister vermerkt.

Kanton Zug vs. Kanton Obwalden - Was ist besser?

Wir empfehlen grundsätzliche den Kanton Obwalden als Sitzkanton. Und dasnicht nur wegen der tieferen Steuern. Die Bürokratie hat in Zug aufgrund seiner Bekanntheit etwas Überhand genommen. Die Verwaltung ist ein riesiger Apparat. Oftmals sind Unternehmer in Zug gar nicht mehr so gern gesehen, vor allem dann nicht, wenn Sie nicht von Anfang an ein komplettes Büro anmieten.

Obwalden ist dagegen klein und kompakt. Wir kennen die meisten Mitglieder der Kantonalregierung persönlich. Man kann mit den Beamten reden, sogar verhandeln. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, ist man in Zug eher der aus Deutschland bekannten Pedanterie ausgesetzt, als in Obwalden.

Für Zug sprich im wesentlichen seine Bekanntheit (Prestige!) und die Nähe zu Zürich (Erreichbarkeit!). Auch ist die Infrastruktur in Zug auf jeden Fall besser ausgebaut, egal, ob es um Büroräume, Wohnfläche oder Verkehrt geht.

Am Ende gründen wir AGs in beiden Kantonen - wir überlassen die Entscheidung also Ihnen.

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Besteuerung der Schweizer Aktiengesellschaft

Im Rahmen der Körperschaftssteuer ("Gewinnsteuer") muß bei der Schweizer AG grundsätzlich zwischen drei Gesellschaftstypen unterschieden werden:

  1. Betriebsgesellschaft: Einkommen wird von einer Schweizer Betriebsstätte generiert. Hier wird Bundessteuer und Kantonalsteuer auf die Gewinne fällig.
  2. Domizilgesellschaft oder Verwaltungsgesellschaft: Einkommen wird ohne Bezug zur Schweiz erwirtschaftet, also von Personen, die außerhalb der Schweiz und nicht bei der AG beschäftigt sind und von Kunden, die außerhalb der Schweiz ihren Sitz haben. Dieser Typ von Einkommen wird nur mit Bundessteuer belegt. Eine Gesellschaft, die in der Hauptsache ausländisches Einkommen erwirtschaftet und in der Schweiz nur Verwaltungsaufgaben durchführt, heißt Domizilgesellschaft. Sie darf kein eigenes Büro und keine eigenen Mitarbeiter in der Schweiz beschäftigen.
  3. Holdinggesellschaft: Die Gesellschaft erzielt Einkünfte aus Beteiligungen im in- und Ausland. Diese Einkünfte werden in der Schweiz nicht mehr besteuert (sog. Holding-Privileg), solange die Beteiligungsgesellschaften aktiv sind und Körperschaftssteuer im Sitzstaat abgeführt haben. Zinserträge werden mit der Bundessteuer belegt. Außerdem gelten Vorgaben im Hinblick auf Beteiligungshöhe und -Zeit.

Für alle Gesellschaftstypen gilt die gleiche Rechtsform der AG. Eine Statusänderung zur Domzil- oder Holding-Gesellschaft muß schriftlich beim Kanton beantragt werden. Dies wird von uns im Rahmen der Gründung erledigt, sollten Sie spezifisch nach einer Domizil- oder Holding-Gesellschaft fragen.

Die Steuersätze in Obwalden und Zug sind dabei wie folgt:

  • Bundessteuer: Maximal 8.5%
  • Kantonale Gewinnsteuer:
    • Obwalden: 6%
    • Zug: 4% bis CHF 100,000, danach 6.5%, jeweils multipliziert mit dem Steuerfuss von 148%

Die konkreten Rechenbeispiele zeigen, daß Obwalden auf jeden Fall der steuergünstigere Kanton ist.

Rechenbeispiele

Im folgenden finden Sie jeweils für Obwalden und Zug zwei Rechenbeispiele, je mit CHF 100,000 und CHF 500,000 Gewinn. Wir gehen dabei von Betriebsgesellschaften aus. Holding- und Domizilgesellschaften werden jeweils mit 8.5% Bundessteuer veranlagt.

Rechenbeispiel 1 - Kanton Obwalden:

  • Gewinn: CHF 100,000
  • Bundessteuer 8.5%: CHF 8,500
  • Kantonalsteuer 6%: CHF 6,000
  • Kantonalsteuer plus Bundessteuer: CHF 14,500
  • Total Körperschaftssteuer: 14.50%

Rechenbeispiel 2 - Kanton Obwalden:

  • Gewinn: CHF 500,000
  • Bundessteuer 8.5%: CHF 42,500
  • Kantonalsteuer 6%: CHF 30,000
  • Kantonalsteuer plus Bundessteuer: CHF 72,500
  • Total Körperschaftssteuer: 14.50%

Rechenbeispiel 3 - Kanton Zug:

  • Gewinn: CHF 100,000
  • Bundessteuer 8.5%: CHF 8,500
  • Kantonalsteuer 4%: CHF 4,000 => Multiplikator * 148%: CHF 5,953
  • Kantonalsteuer plus Bundessteuer: CHF 14,453
  • Total Körperschaftssteuer: 14.45%

Rechenbeispiel 4 - Kanton Zug:

  • Gewinn: CHF 500,000
  • Bundessteuer 8.5%: CHF 42,500
  • Kantonalsteuer 4%: CHF 4,000 => Multiplikator * 148%: CHF 5,953
  • Kantonalsteuer 6.5%: CHF 26,000 => Multiplikator * 148%: CHF 38,693
  • Kantonalsteuer Total:  CHF 44,646
  • Kantonalsteuer plus Bundessteuer: CHF 87,146
  • Total Körperschaftssteuer: 17.42%

Weitere Steuerarten

Gesellschaften sind grundsätzlich kapitalsteuerpflichtig (Vermögenssteuer). Diese liegt in in Obwalden bei 2‰ auf das bilanzierte Kapital und in Zug bei 0.5‰

Daneben gibt es die Mehrwertsteuer mit einem Normalsatz von 8.0%, reduziertem Satz 2.5% und auf Beherbergungsleistungen 3.8% 

Auf Dividendenauschüttungen wird eine Verrechnungssteuer bzw. Quellensteuer von 35% erhoben. Diese kann auf Antrag vergütet werden, wenn der Nachweis geführt wurde, daß die Kapitalertragssteuer entrichtet wurde. Zwischen Schweizer Gesellschaften und verwandten Unternehmen in der EU gilt die EU-Mutter-Tocher-Richtlinie entsprechend. Es wird keine Quellensteuer fällig.

Buchhaltung & Bilanzierung

Es besteht Buchhaltungs- und Bilanzierungpflicht. Die Anforderungen sind vergleichbar mit anderen westlichen Industrienationen. Die Gesellschaft muß jährlich eine Steuererklärung einreichen.

Was die Buchhaltung- und Nachweispflicht betrifft, so ist man in der Schweiz was die Absetzbarkeit von Kosten betrifft in gewisser Hinsicht "flexibel". Grundsätzlich sind die Behörden unternehmerfreundlich und man hat kein Interesse, den Unternehmer zu gängeln.

Dies ist noch mehr in Obwalden der Fall, als in Zug. Grundsätzlich ist jedoch ein Trend festzustellen, daß Unternehmen immer strenger gefühert werden. Die Schweiz ist auf ihr Image bedacht und will nicht in Verruf geraten.

Belegaufbewahrung

Es besteht Belegaufbewahrungspflicht.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs)

Die Schweiz hat eine Fülle von DBAs unterzeichnet. Eine aktuelle Liste können Sie hier einsehen.

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Steuerliche Behandlung in Ihrem Wohnsitzstaat

Wir verweisen Sie an dieser Stelle auf unsere detaillierte Einlassung zur steuerlichen Behandlung von Offshore- und Auslandsgesellschaften, welche Sie unbedingt im Detail lesen sollten.

  • Deutschland: DBA vorhanden.
  • Österreich: DBA vorhanden.

Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, ist in diesem Zusammenhang vor allem darauf hinzuweisen, daß Sie für die Gesellschaft eine kaufmännisch eingerichtete Betriebsstätte vorweisen müssen. Zwar stellen wir Ihnen über unsere Partnerkanzlei eine entsprechende Büroadresse zur Verfügung, jedoch sollten Sie auf jeden Fall die Intention haben, nach Anlaufen des Geschäftes zumidestens ein virtuelles Büro einzurichten und eine Hilfskraft auf Stundenbasis zu beschäftigen.

Daneben sollten im steuerlichen Sinne "aktive Einkünfte" erzielt werden, wie zum Beispiel:

  • Einkünfte aus Produktionstätigkeiten
  • Einkünfte aus Handelstätigkeiten
  • Einkünfte aus Dienstleistungen
  • Einkünfte aus der Aufnahme/ Vergabe von Kaptial
  • Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften

Da mit der Schweiz ein DBA besteht, können Sie offiziell für die Gesellschaft nach außen auftreten, ohne daß dadurch eine Betriebstätte in Ihrem Wohnsitzstaat ausgelöst wird. Denkbar sind Titel wie "Handelsvertreter" etc. Auch die Einrichtung eines Warenlagers ist zulässig.

Wichtig zu wissen ist auch, daß die Schweiz die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie implementiert hat. Ist Ihre deutsche GmbH an der Schweizer Gesellschagt beteiligt, so können Gewinnen quellensteuerabzugfrei nach Deutschland ausgeschüttet werden.

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Mögliche Einsatzbereiche

Die Schweizer AG ist sehr vielseitig einsetzbar. Grundsätzlich ist der Betrieb als aktive Gesellschaft oder als Holding denkbar.

Vor allem aus strategischen Gründen machen Aktivitäten in der Schweiz für jeden Unternehmer Sinn: Der Dollar und der Euro sind in jedem Fall angeschlagen, während der Schweizer Franken immer mehr an Wert gewinnt. Es ist daher auf jeden Fall eine gute Idee, eine vermögensbildende Gesellschaft in der Schweiz zu betreiben, auch rein unter Vorsorgegesichtspunkten.

Für die Schweizer AG als Holding sprechen:

  • Sicher und stabil
  • Man ist "nah am Geld"
  • Umfangreiches Regelwerk und DBA
  • Günstige Besteuerung
  • Nachwievor hohe Diskretion und gutes Bankgeheimnis
  • Steuerhinterziehung keine Straftat
  • Ideal, um Kapital zu thesaurieren bzw in neue Projekte zu investieren

Für die Schweizer AG als Betriebsgesellschaft sprechen:

  • DBA konform (aktive Tätigkeit)
  • Gute Möglichkeit, Umsätze und Gewinne in Schweizer Franken zu erzielen
  • Guter Markt
  • Gute Infrastruktur
  • Günstige Besteuerung
  • Ideales Sprungbrett für einen Umzug in die Schweiz

Ein weiterer Vorteil an der Schweiz ist, daß es keine dem Außensteuergesetz vergleichbaren Regelungen gibt. Beteiligungen können an allen Arten von Unternehmen im Ausland gehalten werden, auch in Niedrigsteuerländern, ohne daß dabei eine Hinzurechnungsbesteuerung greifen würde.

Kopfzerbrechen bereitet die 35% Quellensteuer, welcher aber mit sorfältiger Planung umgangen werden kann. Wir haben entsprechende Lösungen realisiert und beraten Sie gerne.

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Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen

Da bei der Schweizer AG DBA-Sachverhalt besteht, können Gewinne aus der AG problemlos in Ihr Wohnsitzland ausgeschüttet werden. Dies unter der Prämisse, daß Sie die im DBA genannten Auflagen erfüllen (kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb etc.). In Ihrem Wohnsitzstaat wird auf den ausgeschütteten Gewinn normalerweise einer Kapitalertragssteuer fällig. In Deutschland ist dies die Abgeltungssteuer (25%).

In der Schweiz werden bei Gewinnauschüttung automatisch 35% Quellensteuer einbehalten. Diese werden vergütet, wenn Sie nachweisen können, daß Sie im Wohnsitzstaat Kapitalertragssteuer abgeführt haben.

Um die Quellensteuer zu vermeiden, gibt folgende Möglichkeiten, Geld aus der AG herauszuziehen:

  • Eine Schweizer AG kann weltweit Investitionen tätigen, also z.B. das Haus in Spanien kaufen, ein Auto erwerben usw.
  • Wenn Sie Geld mit der Kreditkarte der Gesellschaft abheben, ist dieses ein Buchungsvorgang "Gesellschaft Bank an Gesellschaft Kasse", also kein Zufluss an Sie als natürliche Person.
  • Das Geldwäschegesetz greift ab €10,000 Euro. Wenn Sie also €9,000 in Bar aus der Schweiz mitbringen, erfolgt keine Kontrollmitteilung an das deutsche Finanzamt (Natürlich müssten Sie diesen Tatbestand eigentlich dem Finanzamt anzeigen, es wäre sonst Steuerhinterziehung)
  • Die deutsche (oder österreichische) Repräsentanz kann Aufwendungen gegenüber der Schweizer Mutter geltend machen
  • Sie können ein Darlehen von der Schweizer AG erhalten, zu Bedingungen gleicher Dritter
  • Sie könnten z.B. eine zweite Gesellschaft - dann englische - Limited mit Betriebsstätte Deutschland gründen, die dann an der AG (Betriebsstätte Schweiz) beteiligt ist. Mithin fliessen Gewinne aus der Schweiz quellensteuerabzugfrei nach Deutschland, in Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
  • Zum Zeitpunkt der gewollten Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein Niedrigsteuerland, z.B. in die Schweiz oder auf die Bahamas, Malta oder England. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie als natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im Niedrigsteuerland oder Nullbesteuerung. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche Ansässigkeit wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt keine erneute Besteuerung des Einkommens (Verbot der Doppelbesteuerung).
  • Sie gründen eine Offshore-Gesellschaft, welche Rechnungen an die Schweizer Gesellschaft schreibt.

Bitte beachten: Manche der hier genannten Möglichkeiten (wie z.B. die Barentnahme) sind nur noch in begrenztem Rahmen möglich. Die Schweiz hat ein aktives Interesse daran, nicht als Bananrepublik dazustehen und dehalb reagieren die Steuerbehörden bei allzu auffälligen Versuchen der verdeckten Gewinnausschüttung ablehend oder gehen aktiv dagegen vor. Am besten sprechen wir über Ihre Absichten im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Vieles ist möglich, aber man muß es planen. 

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Enthaltene Leistungen

Am Anfang steht zunächst die Beratung und Konzeption hinsichtlich der am für Sie am besten geeigneten Lösung unter Berücksichtigung der Steuergesetzgebung in Ihrem Wohnsitzstaat, der Schweiz und ggf. von Drittstaaten, in denen sich z.B. verbundene Unternehmen oder andere wirtschaftliche Interessen befinden. Diese Beratung ist in der Regel kostenlos, solange wir von der Ernsthaftigkeit Ihres Vorhabens und dessen Realisierbarkeit überzeugt sind.

Folgende Leistungen sind im Paketpreis von €9,500 enthalten:

  • Gründung der Gesellschaft durch einen Anwalt oder Steuerberater vor Ort, inklusiver aller amtlichen Gebühren
  • Domizilierung der Gesellschaft bei unserer Partnerkanzlei in Zug oder Obwalden (echte Büroadresse, kein Briefasten) mit Postweiterleitung
  • Firmenmappe mit allen Unterlagen zur Firma, inklusive Gründungszertifikat, Statuten, Aktienzertifikate
  • Bankkonto bei einer Schweizer Bank vor Ort, inklusive Debit/Kreditkarte und voll funktionsfähiges Internetbanking
  • Behördenkommunikation
  • Fristenkontrolle
  • Registrierung für die Schweizer Mehrwersteuer (falls nötig und/oder gewünscht)
  • Ausfüllen und Abgabe der jährlichen Steuererklärungen, Erstellen der Bilanz
  • Ausfüllen und Abgabe der Mehrwertsteuer-Erklärungen
  • Steuerberatung
  • Betreuung durch unsere Kanzlei auf Deutsch bei allen Fragen zu Ihrer Gesellschaft

Entscheiden Sie sich nach einem Jahr, das Mandat zu verlängern, beläuft sich die Jahresgbühr ab dem zweiten Jahr auf €5,500

Hinweis zur laufenden Buchhaltung: Beachten Sie, daß zwar die Bearbeitung und Abgabe der Körperschaftssteuererklärung sowie die Bilanzierung in der Jahresgebühr enthalten sind, nicht aber die Buchhaltung. Diese fertigen Sie entweder selbst an (Excel) oder wir erledigen dies gerne nach Aufwand für Sie. Gleiches gilt für die Mehrwersteuer: Wir geben die notwendigen Erklärungen ab und füllen diese aus, die dazu notwendige Buchhaltung wird nach Aufwand berechnet.

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Banking

Wir pflegen gute Konktakte zu nationalen und kantonalen Banken in der Schweiz. Je nach Kanton, in dem Sie gründen (Obwalden oder Zug), schlagen wir eine entsprechende Bank vor.

Das Konto wird als Sperrkonto vor der AG Gründung eingerichtet. Sie zahlen das Stammkapital ein und das Konto wird "entsperrt".

Es sind Konten in allen Währungen erhältlich. Sie haben ein gut ausgereiftes Internetbanking und auf Wunsch kann auch eine Kreditkarte zur Verfügung gestellt werden. Besonders attraktiv an einer Schweizer Kreditkarte: Bezahlen Sie mit der Karte, wird Ihr Name nicht in den Zahlungsverarbeitungssystemen auftauchen. Dort taucht immer nur der Name der Bank auf. Der "Paper Trail" wird so minimiert.

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Zusatzleistungen

Folgende Zusatzleistungen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Stellen eines Verwaltungsrates (Treuhand-Direktor), wobei es sich einen in der Schweiz ansässigen Berater handelt. Diese tritt nicht nur als reiner Nominee-Director auf, sondern unterschreibt auch Verträge: €3,500 pro Jahr
  • Firmenwebsite auf Deutsch/Englisch mit 7 Seiten, inkusive ein Jahr Hosting und Domain mit allen nötigen rechtlichen Details wie Impresum etc., welche einer Überprüfung standhält. Firmenspezifischer Website-Inhalt kommt als Word-Dokument von Ihnen und kann auf Deutsch geliefert werden: €1,100 einmalig.
  • Virtual Office vor Ort mit eigener Telefonnumer, die vor Ort im Namen Ihrer Gesellschaft beantwortet wird. Außerdem Faxnummer mit Email-Weiterleitung. Büronutzung nach Aufwand (Hot Desking). Meetingräume werden ebenfalls nach Aufwand abgerechnet. Postadresse mit Postweiterleitung: €500 pro Monat (6 Monate im voraus zahlbar).
  • UK Abrechnungsgesellschaft mit englischer Betriebsstätte, inklusive Steuerberatung, Treuhand, Virtual Office und Betreuung der Gesellschaft für ein Jahr: €4,600 Jahresgebühr
  • Gewinnabführungsvertrag zwischen UK Gesellschaft und der Schweizer AG, ausgearbeitet durch einen UK-Anwalt, inklusive Rechts- und Steuerberatung: €2,500 einmalig

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Gründung & Verwaltung Ihrer Gesellschaft

 Der Ablauf der Gründung und Verwaltung Ihrer Gesellschaft ist wie folgt:

  • Im Rahmen einer detaillierten Beratungs- und Angebotsphase erarbeiten wir für Sie die passende Lösung.
  • Sie beauftragen und bezahlen uns.
  • Wir treffen uns in der Schweiz zwecks Kontoeröffnung.
  • Das Konto wird eröffnet und Sie zahlen das Kapital ein.
  • Wir gründen die Gesellschaft.
  • Der Gründungsvorgang dauert in der Regel 1-2 Wochen.
  • In der Zwischnzeit kümmern wir um die Inbetriebnahme der restlichen bestellten Leistungen (Virtual Office, Website etc).
  • Währende der gesamten Gründung steht Ihnen unsere geschulten deutschsprachigen Berater zur Verfügung. Sie helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen, sie sprechen mit unsere Partnerkanzlei, mit der Bank, mit Behörden. Sie brauchen sich um so wenig wie möglich zu kümmern.
  • Bei Bedarf können Sie uns jederzeit in London bzw. in der Schweiz besuchen kommen.
  • Nach der Gründungsphase geht die Gesellschaft in den Betrieb über. Auch hier sind wir während des gesamten Mandatszeitraumes (in der Regel ein Jahr) uneingeschränkt für Sie da und beantworten alle Fragen per Email oder direkt am Telefon. Immer zuverlässig, immer auf Deutsch.
  • Das Mandant verlängert sich automatisch mit der erneuten Zahlung der Jahresgebühr nach Rechnungserhalt). 

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Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaften sind vorhanden. Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Liste der verfügbaren Gesellschaften per Email zu. Bitte verwenden Sie das Angebotsformular, um diese anzufordern.

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Besonderheiten

Folgende Besonderheiten gelten in der Schweiz:

  • Der Verwaltungsrat der Schweizer AG muß von der in der Schweiz ansässigen Personen beherrscht werden.
  • Bei Dividendenauszahlung einer Schweizer AG werden 35% Quellensteuer einbehalten. Diese werden erstattet, wenn nachgewiesen wird, daß im Wohnsitzstaat versteuert wurde.
  • Keine Quellensteuer wird fällig, wenn die Dividende an eine beteiligte Gesellschaft in der EU ausgeschüttet wird (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie).
  • Deutsche, denen eine Schweizer AG gehört, sind per se nicht von der Strafzinsen betroffen, die im jüngsten DBA zwischen Deutschland und der Schweiz abgeschlossen wurden, solange Sie ihr Kapital im wesentlichen in der AG thesauriert haben,
  • Die Schweiz ist auch als Wohnsitz ausgesprochen attraktiv. Sollten Sie über den Wegzug in die Schweiz nachdenken, informieren wir Sie gerne über die steuerlich günstigen Kantone und Gemeinden.

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Die Schweizer Aktiengesellschaft in Kombination mit einer UK Limited

Die Gründung einer UK-Limited in Kombination mit Ihrer Schweizer AG kann dann Sinn machen, wenn Sie die Besitzverhältnisse an der Schweizer AG verschleiern wollen bzw. nicht auf deren Existenz aufmerksam machen wollen. Dazu wird eine UK-Gesellschaft mit englischer Betriebsstätte installiert, die als "Abrechungsgesellschaft" fungiert und Ihren Kunden dann Rechnungen schreibt. 

Die UK-Gesellschaft bekommt im Gegenzug eine Rechnung aus der Schweiz. Alternativ kann über einen Gewinnabführungsvertrag (auch Beherrschungsvertrag genannt) ein Großteil des Bruttogewinns aus der UK-Gesellschaft herausfakturiert werden.

Gerne besprechen wir nähere Details im Rahmen eines Beratungsgesprächs.

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Nächste Schritte

Fordern Sie im ersten Schritt bitte ein unverbindliches Angebot an. Unsere Lösungen werden normalerweise nicht "Out-of-the-Box" verkauft, sondern auf Ihre konkreten Bedürfnisse hin angepasst. Angebotsformular