Die England-Insolvenz für Deutsche: So werden Sie in 18 Monaten schuldenfrei
Nachdem unsere Insolvenz-Experten das EU-Insolvenzverfahren zunächst in Frankreich durchgeführt und Erfahrung gesammelt haben, machen wir unseren Mandanten vor allem das englische Insolvenzrecht zunutze.
Dort gilt seit Ende 2004 das schuldnerfreundlichste Insolvenzrecht innerhalb der EU. Im Gegensatz zu Frankreich, oder richtig: Elsaß-Lothringen, sind wir in England nicht geografisch beschränkt. Aufgrund der Anonymität bevorzugen wir London, aber auch andere Städte sind möglich.
Weil wir die Verfahren besonders sorgfältig vorbereiten, liegt unsere Erfolgsquote bei 100 %. Ein Briefkasten allein genügt nicht, vielmehr benötigen Sie zum Nachweis Ihres Lebensmittelpunktes eine gewisse Infrastruktur.
Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, worauf die Insolvenz-Richter achten und können entsprechend "zuarbeiten", Ihr Aufwand bleibt also minimal.
Philosophie
Wir sind davon überzeugt, dass jedermann alle ihm zustehenden legalen gesetzlichen Möglichkeiten zu seinen Gunsten ausschöpfen sollte.
Wenn der Europäische Gerichtshof verbindlich für alle EU-Staaten das EU-Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt und für zulässig befunden hat, sollten selbstverständlich auch Sie diese neuen gesetzlichen Möglichkeiten für sich nutzen.
Wir sind außerdem davon überzeugt, dass ein Ausharren in den Schulden niemanden etwas bringt, weder Ihnen persönlich, noch Ihren Gläubigern.
Wollen Sie wissen, was die Engländer über Schulden denken? Sie denken gar nichts darüber, sie interessieren sich nicht sonderlich für Schulden. Die Philosophie der Engländer lautet: Wenn wir in einer Marktwirtschaft leben, in der es keine Gewinne ohne wirtschaftliches Risiko gibt, muss bei Misserfolg ein schnelles Entschuldungs-Verfahren verfügbar sein. Das gebieten Fairness und Chancengleicheit. Wir sind der gleichen Ansicht.
Durchlaufen Sie deshalb das englische Bankrottverfahren und Sie sind binnen 18 Monaten schuldenfrei. Einen schnelleren Weg an den Neustart gibt es nicht.
Sie können von uns Verschwiegenheit, Loyalität und Zuverlässigkeit erwarten, aber das setzen wir auch bei Ihnen uns gegenüber voraus. Eine EU-Insolvenz in England verlangt ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen uns.
So betreuen wir Sie in London
Für Ihr Anliegen ist die Steuerkanzlei St Matthew der ideale Ansprechpartner. Aus einer Hand erhalten Sie eine Ltd. mit englischer Betriebsstätte, eine Wohnung und alle anderen „Utilities“ für den neuen Lebensmittelpunkt sowie einen deutschsprachigen, ortsansässigen London-Scout, der bei wichtigen Behörden- und Gerichtsgängen begleitet.
Der Arbeitsstil der Steuerkanzlei ist zuverlässig, engagiert und fair. Übrigens: Viele Mandanten behalten nach erfolgreicher Entschuldung ihre Limited und bleiben mit St Matthew langjährig verbunden. Die Mandanten haben die Vorteile einer in England vollständig eingerichteten Limited erkannt und setzen sie auch bei zukünftigen Geschäften gewinnbringend ein.
Ein wesentlicher Teil unseres Know-hows liegt darin, Ihren Aufwand bei der Einrichtung des neuen Lebensmittelpunktes samt Schwerpunkt wirtschaftlicher Interessen so gering wie nur irgendwie möglich zu halten. Die meisten unserer Mandanten sind beruflich stark engagiert und legen Wert auf einen Komplettservice bei möglichst geringem Zeitaufwand.
Auf die Bedürfnisse unserer Mandanten haben wir uns eingestellt. Wir stellen alles für Sie bereit, vom Anrufbeantworter bis zum Zahlungsbeleg. Die meisten Dinge können Sie telefonisch erledigen.
Die Einrichtung des Lebensmittelpunktes samt Schwerpunkt wirtschaftlicher Interessen ist für Sie mit zwei Tagesaufenthalten in London erledigt. Das Insolvenzverfahren selbst sollte mit ca. drei Tagesterminen erledigt sein.
Wie oft und wie lange Sie sich tatsächlich in London aufhalten werden, ist Ihrer persönlichen Planung überlassen. Sie werden ein bezugsfertiges und nutzbares Zimmer anmieten, den Schlüssel hierzu erhalten Sie beim ersten oder zweiten Besprechungstermin.
Falls gewünscht, begleiten wir Sie bei wichtigen Behördengängen, wie beispielsweise Abgabe Ihres Insolvenzantrages oder Interview mit dem Official Receiver. London ist eine große, unübersichtliche Stadt, ein London-Scout an Ihrer Seite wird sich bei Behördengängen als äußerst nützlich erweisen.
Unser Team in der Tanner Street steht Ihnen jederzeit und während des gesamten Verfahrens zur Verfügung. Bitte anrufen oder vorbeikommen – Ihr Anliegen ist bei uns in besten Händen.
Unsere Leistungen im Detail
Die schnelle Entschuldung über das englische Insolvenzverfahren wird erfolgreich sein, wenn Sie die folgenden acht Verfahrensschritte fehlerfrei durchlaufen:
- Aus Deutschland abmelden und den Lebensmittelpunkt in England einrichten
- Ein Arbeitsverhältnis bei einem englischen Arbeitgeber eingehen
- Eine gewisse Zeit gedulden und das Verfahren vorbereiten
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren in Gang setzen
- Die Interviews mit den Beamten des Insolvenzgerichts bestehen
- Das eigentliche Insolvenzverfahren durchlaufen
- Die Restschuldbefreiung beantragen
- Den Beschluss über die Entschuldung den Gläubigern entgegenhalten
Für jeden Verfahrensschritt hält die Steuerkanzlei St Matthew das richtige Service-Tool für Sie bereit. Ihr persönlicher Aufwand wird sich auf ca. fünf Tagestermine in London beschränken.
Der Service im Einzelnen:
Schritt 1:
Sämtliche "Utilities" für den Lebensmittelpunkt wie beispielsweise eine Wohnadresse, ein privates Girokonto mit Online-Zugang oder Telefonanschluss werden von uns beschafft und eingerichtet. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Schritt 2:
Zur Einrichtung eines für Sie wichtigen Arbeitsverhältnisses bei einem englischen Arbeitgeber halten wir alles Notwendige bereit, sodass Sie nur minimalen Aufwand damit haben. Dafür gründen und verwalten wir eine Limited für Sie mit englischer Betriebsstätte (inklusive VAT, Lohnbuchhaltung, Steuererklärung etc.). Selbstverständlich sind Sie von einer Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz freigestellt.
Schritt 3:
Nachdem die Utilities und das Arbeitsverhältnis eingerichtet sind, sollten Sie sich für ein paar Monate an Ihrem neuen Lebensmittelpunkt "einleben". Im Hintergrund laufen die Vorbereitungen für den Insolvenzantrag.
Schritt 4:
Nachdem die Voraussetzungen des neuen Lebensmittelpunktes und "Schwerpunkt wirtschaftlicher Interessen" feststehen, sollten Sie sich Ihren Schulden stellen und einen Verbraucherinsolvenzantrag beim englischen Insolvenzgericht beantragen. Dazu zahlen Sie vorher den Gerichtskostenvorschuss ein. Dann begeben Sie sich zum "Bankrottschalter", lassen sich registrieren und übergeben den Antrag.
Schritt 5:
Sie werden auf die Interviews mit den Beamten des Insolvenzgerichts vorbereitet, damit Sie diese problemlos bestehen.
Schritt 6:
Dann werden Sie das eigentliche Insolvenzverfahren durchlaufen. Hierzu werden Sie Interviews mit den Beamten des Insolvenzgerichts haben, auf die wir Sie gut vorbereiten. Sie müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit das Verfahren erfolgreich ist. Es handelt sich hier um die "heiße" Phase des Verfahrens.
Schritt 7:
Wir sind stets bestrebt, das Insolvenzverfahren so schnell wie möglich zu beenden, bei guter Zuarbeit an das Insolvenzgericht dauert das Verfahren zumeist weniger als 12 Monate. Nachdem das Verfahren ausgehoben ist, muss die Restschuldbefreiung in einem gesonderten Verfahren verbrieft werden, dies ist für die deutschen Gläubiger wichtig.
Schritt 8:
Am Schluss des Verfahrens werden Sie den Restschuldbefreiungsbeschluss in Händen halten. Dieser muss dann Ihren Gläubigern präsentiert werden, damit Ihre Schulden gestrichen werden.
Bitte beachten Sie: Die Anerkennung der Restschuldbefreiung in Deutschland ist nicht Teil unserer Dienstleistung. Wir empfehlen, dass Sie sich dafür an Herrn Rechtsanwalt Franzke in Berlin wenden.
Kosten
Unser Honorar für die Betreuung Ihres Insolvenzverfahrens in England variiert von Mandant zu Mandant.
Wir bieten kein festes Betreuungspaket an, sondern helfen jedem Mandanten individuell je nach Bedarf und nach Aufwand. Wir unterstützen Sie gerne dabei, so viel wie möglich selbst zu tun. Wir handeln nach dem Motto "hilf mir, es selbst zu tun".
Wir übernehmen die Komplettbetreuung Ihres Verfahrens, oder auch nur Teile, ganz wie Sie es wünschen.
Beachten Sie jedoch, dass unser Minimal-Honorar für die Betreuung einer England-Insolvenz £2,500 plus VAT beträgt.
Genaue Aufwände und Leistungsumfang unseres Mandates klären wir am besten im Rahmen einer Potenzialanalyse.
Hintergrundinformationen
Sie finden auf unserer Website umfangreiche Hintergrundinformationen rund um das Thema England Insolvenz. Klicken Sie hier, um die entsprechende Seite aufzurufen (öffnet ein neues Fenster).
100 % Erfolgsquote
Wir haben bisher rund 50 Mandanten erfolgreich bei der England-Insolvenz begleitet. Dies ist im Vergleich zu anderen Beratungsfirmen sicherlich eine relativ kleine Anzahl von Mandanten. Da wir aber sehr engagiert und individuell auf unsere Mandanten Wert legen, wählen wir diese sehr gezielt aus. Wir nehmen Ihr Mandat nur an, wenn wir absolut sicher sind, dass wir es zum Erfolg führen können. Ansonsten raten wir Ihnen lieber gleich zu Alternativen.
Buchen Sie eine Potenzial-Analyse
Allen Mandanten, die sich konkret für die England-Insolvenz interessieren, raten wir zunächst die Buchung einer kostenpflichtigen Potenzial-Analyse. Gerne beraten wir Sie auch zunächst kostenlos am Telefon, können dabei aber nicht im Detail auf Ihre Situation eingehen.
Sollten Sie sich nach der Potenzial-Analyse für unser „PI Freedom“ Paket entscheiden, werden Ihnen die Beratungskosten voll auf die erste Rate angerechnet.
Klicken Sie hier, um jetzt eine Potenzial-Analyse zu buchen.






