Non-Domiciled (Nondom) Besteuerung

Die Non Domiciled Steuerregelung ist bei vermögenden Ausländern beliebt, denn Nicht-Briten, die in Großbritannien leben, können Steuerzahlungen auf ihr Übersee-Einkommen vermeiden, solange dieses Einkommen nicht im Vereinigten Königreich ausgegeben wird. Hintergrund ist die feine Unterscheidung im englischen Steuerrecht zwischen „Resident“ und „Domicile“. Besitzen Sie keine britische Abstammung, können Sie zwar in UK „resident“ sein, ohne jedoch „domicile“ zu sein.

Preis: €350 für eine einstündige telefonische Initialberatung und Potenzial-Analyse

 

Kein Welteinkommensprinzip für Ausländer in England

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum so viele vermögende Menschen aus der ganzen Welt nach London ziehen? Ganz ehrlich, es sind nicht nur die Restaurants und der Fußball. Es ist wohl eher die spezielle rechtliche Regelung der sogenannten Non Domiciled Taxation kurz „Non Dom“.

Beispiel:

Ein vermögender Russe lebt in London, seine Ölgesellschaft in Sibirien erzielt jedes Jahr millionenschwere Gewinne. Er zahlt auf dieses Einkommen keine Einkommenssteuer – es bleibt steuerfrei.

Interessant, oder? Allerdings ist dies ein sehr vereinfachendes Beispiel. Es gibt einige Vorbehalte. Zudem hat sich die Gesetzgebung kürzlich geändert.

Das müssen Sie für ein steuerfreies Einkommen beachten

Sie müssen bestimmte Voraussetzungen genau beachten, damit Sie in den Genuss dieses Steuervorteils gelangen. So müssen Sie nachweisen, dass Sie in England kein „domicile“ haben. Entscheidend sind einerseits Ihre nicht britische Abstammung und andererseits Ihr Wille, nicht dauerhaft in Großbritannien zu verbleiben.

Die Bedingungen sind sehr komplex und für einen Außenstehenden schwer verständlich. Fragen Sie deshalb die Spezialisten von St. Matthew, ob diese vorteilhafte Steuerregelung für Sie in Betracht kommt. In einem ersten Beratungsgespräch besprechen wir Ihre persönliche Lebenssituation und klären, ob und wie Sie von Non Dom profitieren können.

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Ist Non Dom für mich eine Option?

„Der Umzug ins Ausland aufgrund steuerlicher Aspekte ist nur etwas für Superreiche“ – eine weit verbreitete Meinung, die jedoch nicht ganz zutreffend ist.

Ein Wechsel nach Großbritannien ist für Sie interessant, wenn

  • Sie ein erhebliches Einkommen aus Investments erzielen.
  • Sie Aktien besitzen.
  • Sie ein Unternehmen führen.
  • Sie sich vorstellen können umzuziehen.
  • Sie nicht nur an einem Ort leben möchten.

Vorteile ergeben sich tatsächlich jedoch nur dann, wenn Sie ein gewisses Vermögen besitzen. Für ein paar tausend Pfund Mieteinnahmen würde sich der Aufwand beispielsweise nicht lohnen.

Planung und Vorbereitung ist alles

Personen, die die Voraussetzungen als sogenannter „Non Dom“ erfüllen, können von einer Vielzahl erheblicher Steuervorteile profitieren.

Die Non Dom Regelungen können Sie aber nur in Anspruch nehmen, wenn

  • Sie mehr als 183 Tage in einem Steuerjahr im Vereinigten Königreich verbringen oder
  • Sie das Vereinigte Königreich durchschnittlich mindestens 91 Tage im Steuerjahr innerhalb von vier Jahren besuchen.

Ein Tag zählt, wenn Sie über Mitternacht bleiben. Tagesreisen gelten also nicht.

Was ist der Hintergrund für die „Non Dom“ Gesetzgebung?

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern vertraut das Vereinigte Königreich traditionell auf Unternehmenssteuern statt auf Sozialversicherungsbeiträge. Daher ist UK traditionell bestrebt, seinen Markt auch für ausländische Investoren attraktiv zu gestalten.

Non Dom und die Republik Nordirland

Auch die Republik Nordirland ist bestrebt, ihren Standort gegenüber der europäischen Konkurrenz attraktiv zu gestalten. Einerseits hat sie aus Brüssel Unterstützung für ihre Infrastruktur erhalten und andererseits hat sie die britische Strategie, Unternehmenssteuern zu senken, übernommen. In jüngster Zeit distanziert sich die grüne Insel auch von den Änderungen in der Non Dom-Steuerpolitik im UK.

Änderungen in der Non Dom-Steuerpolitik: So profitieren Sie weiterhin!

Zurzeit versteuern „Non Doms“ ausländischen Einkünfte in Großbritannien, die nach UK transferiert wurden. Dies nennt man „Remittance-Basis“.

Die Regierung und das Finanzministerium (Treasury) planen bereits für das nächste Steuerjahr Änderungen, die die Attraktivität der Non Dom Regelung einschränken könnten:

  • Der persönliche Freibetrag, die Steuerbegünstigungen für Verheiratete und der jährliche Freibetrag für Spekulationsgewinne werden für diejenigen gestrichen, die die „Remittance Basis“ für sich beanspruchen.
  • Allerdings wird der Mindestbetrag von £1.000 auf £2.000 pro Jahr angehoben. Liegt der nach UK transferierte Betrag darunter, unterliegt das transferierte Einkommen keiner englischen Besteuerung und die persönlichen Freibeträge bleiben erhalten.
  • Unter 18-jährige sind von dieser Veranlagung nicht betroffen.

Ich bin kein Non Dom! Was nun?

Personen können jedes Jahr frei wählen, ob sie die „Remittance Basis“ in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Allerdings gibt es zusätzlich eine Abgabe für diejenigen, die den Non Doms-Status für sich reklamieren.

Diese staffelt sich wie folgt:

  • Non Doms, die in den letzten 10 Jahren mindestens 7 Jahre den Non Dom-Status besaßen, haben eine Abgabe von £30.000 zu bezahlen, um die Remittance Basis weiter für sich zu beanspruchen. Die nicht nach Großbritannien eingeführten Einkünfte bleiben dann aber weiter steuerfrei.
  • Non Doms, die den Status in den letzten 12 Jahren mindestens 10 Jahre besitzen, haben £50.000 zu entrichten.
  • Non Doms, die den Status in den letzten 20 Jahren mindestens 17 Jahre beanspruchten, werden als „resident“ angesehen und werden voll steuerpflichtig.

Die gute Nachricht ist, dass es keine Änderungen bei der Erbschaftssteuer (inheritance tax - IHT) gibt. Waren Sie weniger als 17 Jahre in dem Vereinigten Königreich ansässig, müssen Sie keine britische Erbschaftssteuer für Übersee-Wertgegenstände bezahlen.

Solange Sie Ihre britische Einkommenssteuer deklarieren und bezahlen, besteht keine Notwendigkeit, Ihre weltweiten Einkünfte aufzudecken.

St. Matthew e Accounting kennt die spezifischen Änderungen der Non Dom-Gesetzgebung und kann Sie beraten und unterstützen.

Wir nehmen Ihnen soviel Papierkram ab wie möglich und regeln die Kommunikation mit den Behörden.

Fordern Sie jetzt eine Potenzialanalyse an

Wenn Sie glauben, dass Sie möglicherweise ein Non Dom sind oder durch einen Umzug nach England von der Non Dom Regelung profitieren würden, können Sie hier zum Preis von €350 plus VAT die Potenzialanalyse Non Dom anfordern.

Dabei handelt es sich um ein strukturiertes Beratungsgespräch, welches telefonisch oder bei uns in der Kanzlei durchgeführt wird. Die Potenzialanalyse dauert rund eine Stunde. Ein erfahrener Berater geht konkret auf Ihre Situation ein.

Unter anderem berücksichtigen wir folgende Faktoren:

  • Ihre aktuelle Tätigkeit
  • Höhe des Einkommens
  • Art des Einkommens
  • Vermögen
  • Ihre Vorgeschichte
  • Ihre Zukunftsplanung
  • Familienstand und familiäre Situation
  • Alter
  • Momentaner Wohnort
  • Steuerliche Konsequenzen eines Umzuges nach London

Natürlich gehen wir so weit wie möglich auf Ihre Fragen ein und weichen gerne auch vom hier beschriebenen Ablauf ab.

Das Ergebnis der Potenzialanalyse ist eine konkrete Empfehlung, ob der Non Dom Status für Sie in Frage kommt, welche steuerlichen Vorteile sich ergeben und in welcher Höhe. Außerdem erarbeiten wir einen konkreten Vorschlag, wie sich der Non Dom Status in Ihrem Falle konkret realisieren ließe.

Was Ihnen die Potenzialanalyse konkret bringt

Für €350 diskutieren wir Ihre Situation in aller Offenheit mit Ihnen und sagen Ihnen, ob Non Dom für Sie in Frage kommt und von Vorteil ist oder nicht. Eine Investition, die sich rentiert, wenn man bedenkt, dass Sie unter Umständen tausende von Pfund Steuern sparen können.

Und denken Sie daran: Wir haben das Hintergrundwissen aus der Praxis und nicht aus dem Internet.

In diesem Beratungsgespräch werden alle Fakten auf den Tisch gelegt. Wir haben kein Interesse daran, Dinge vor Ihnen zu verheimlichen. Nach dem Gespräch sollten Sie wissen, ob Non Dom für Sie in Frage kommt oder nicht.

Ablauf der Potenzialanalyse Non Dom

Füllen Sie zunächst unser Bestellformular aus und bezahlen Sie das Beratungshonorar. Wir melden uns dann bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren. Termine finden in der Regel innerhalb von einer Woche nach Auftragserteilung statt.