Rechtssichere Gestaltung Ihrer Limited Company auf Malta

Malta ist das Land mit dem geringsten effektiven Körperschaftssteuersatz in der EU. Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern bezahlen nur 5% Steuern. Daneben gibt es vorteilhafte Regelungen im Hinblick auf Quellen- und Kapitalerstragssteuer. Dies macht Malta zu einem sehr interessanten Sitzstaat für die Steuergestaltung innerhalb der EU. Vorteilhaft ist auch, daß Malta früher englische Kolonie war, daher ist Englisch Amtssprache und das Gesellschaftsrecht ist ähnlich wie im UK.

€4,500 pro Jahr zzgl. €1,000 Einmalkosten bei Gründung

 

Malta im Überblick

Die Republik Malta ist ein südeuropäischer Inselstaat im Mittelmeer. Der maltesische Archipel verteilt sich auf die drei bewohnten Inseln Malta (einschließlich Manoel Island, etwa 246  km²), Gozo (malt. Għawdex, etwa 67  km²) und Comino (Kemmuna, etwa 3 km²) sowie auf die unbewohnten Inseln Cominotto (Kemmunett), Filfla (Filfola), St. Paul’s Islands und Fungus Rock.

Die Hauptinsel Malta ist in zwei Regionen mit fünf Bezirken gegliedert. Gozo und Comino bilden zusammen die dritte Region und den sechsten Bezirk. Der Name Malta geht auf die punische Bezeichnung für einen Zufluchtsort malet zurück, die Griechen nannten die Inseln Melite, bei den Römern hieß sie Melita.

Malta wurde britische Kolonie und am 21. September 1964 unabhängig. Am 1. Mai 2004 wurde es Mitglied der Europäischen Union und ist seitdem deren kleinster Mitgliedsstaat. Am 1. Januar 2008 wurde in Malta der Euro eingeführt.

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Die Malta Limited Company

Wie in England, so kennt auch Malta "Private" und "Public" Limited Companies. Public Companies werden für die meisten Mandanten uninteressant sein. Die überwältigende Mehrheit aller Gesellschaften sind Private Limited Companies oder schlicht "Limited Companies".

Bitte beachten: Die Rechtsform der Malta International Trading Company (ITC; Malteser Domizilgesellschaft) wurde Ende 2010 vom Gesetzgeber abgeschafft.

Gesellschaftsrecht

Es gilt English Common Law mit lokalen Ergänzungen und Anpassungen. Die Malta Limited ist in der grundsätzlichen Struktur und Funktionsweise mit einer UK-Gesellschaft zu vergleichen.

Stammkapital

Das Minimumkapital ist €1,165 wovon 20% einbezahlt werden müssen.

Inhaberaktien

Inhaberaktien ("Bearer Shares"), also anonyme Aktien, sind nicht gestattet. Alle Gesellschafter werden in der Gesellschafterliste geführt, welche dem Handelsregister vorliegt. Wird ein Treuhänder verwendet, taucht dieser im Handelsregister auf und nicht der Treugeber.

Treuhand

Treuhandkonstruktionen sind erlaubt, empfohlen und in unserem Paket bereits enthalten. Es besteht keine Offenlegungspflicht der wirtschaftlich Begünstigten (Treugeber) gegenüber den Behörden im Sitzstaat.

Handelsregister

Ähnlich wie in England werden Geschäftsführer und Gesellschafter im Handelsregister veröffentlicht und sind für jedermann zugänglich. Die Verwendung von Treuhandkonstruktionen schafft hier Abhilfe.

Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis in Malta ist gut und gesetzlich verankert - so lange es um juristische Personen geht. Malta hat die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie unterschrieben. Somit sind Konten von nicht in Malta ansässigen EU-Bürgern vom automatischen Informationsaustausch betroffen.

Dies trifft logischerweise nicht auf Maltesische Gesellschaften zu, da diese als Maltesische Steuersubjekte gelten.  Daher gibt es für Firmenkonten keinen automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU.

Wie üblich sind Sie im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen aber nicht oder nur in geringem Ausmaß geschützt. Werden Sie strafrechtlich verfolgt, leisten EU-Behörden grundsätzlich untereinander Amtshilfe.

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Besteuerung der Malta Limited Company

Malta lockt mit dem niedrigsten effektiven Körpersteuersatz in Europa. Dieser beträgt 5%. Allerdings ist der Weg dorthin ein wenig kompliziert:

  • Der reguläre Körperschaftssteuersatz ist 35%. Dieser ist auf die Gewinne Ihrer Gesellschaft fällig.
  • Als ausländischer Gesellschafter einer Malta-Gesellschaft werden Ihnen aber 80% davon wieder erstattet, womit sich ein effektiver Steuersatz von 5% ergibt.
  • Die Erstattung erfolgt spätestens 14 Tage nach Bezahlung bzw. Einreichung der Körperschaftsteuererklärung und eines Erstattungsantrages (wird von uns erledigt). Die 14- Tagesfrist ist gesetzlich festgeschrieben. Mit behördlichen Verzögerungen ist daher nicht zu rechnen und diese treten unserer Erfahrung nach auch nicht auf.
  • Die Steuererstattung darf nicht an die Malta-Gesellschaft erfolgen.

Die 5%-Regel gilt für alle maltesischen Gesellschaften, außer für die, welche auf Malta Grundbesitz erwerben und z.B. ein Hotel betreiben. Die Körperschaftssteuer ist 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres fällig. 

Beispiel: Eine Malta-Gesellschaft macht €100,000 Gewinn. Sie hat einen Shareholder Herrn Z. aus F., der in der Schweiz wohnt. 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres reicht die Gesellschaft die Körperschaftssteuererklärung ein, zusammen mit einem Erstattungsantrag.

Nun passiert folgendes:

  • Die Gesellschaft bezahlt 35% (€35,000) an das Maltesische Finanzamt und zwar am gleichen Tag, an dem der Tax Return abgeschickt wurde.
  • Nach Prüfung des Antrages bekommt Herr Z (und nicht die Gesellschaft!) €30,000 zurückerstattet auf ein Konto seiner Wahl.
  • Zwischen Einreichung des Antrages und Erstattung vergehen maximal 14 Tage.

Wichtig! Unbedingt zu beachten! Wird von vielen Gründern verschwiegen!

Der an Sie ertstattete Betrag muß an Ihrem Wohnsitzort mit Einkommenssteuer versteuert werden! Es handelt sich nicht um einen Zins- oder Kapitalertrag, daher ist eine günstigere Versteuerung mit Kapitalertragssteuer nicht möglich! Dies ist natürlich problematisch, vor allem weil sich der Zeitpunkt der Versteuerung nicht steuern läßt!

Gleiches gilt entsprechend, wenn die Malta-Gesellschaft die Tochtergesellschaft einer GmbH ist. Die GmbH muß den vollen Betrag der Erstattung mit Körperschaftssteuer am Sitzstaat versteuern. Eine deutsche GmbH würde daher 30% auf den erstatteten Betrag zu zahlen haben! Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie gilt nicht!

Es gibt legale Wege, diese negative steuerliche Wirkung zu umgehen. Mit der richtigen Gestaltung kann eine GmbH auch die Steuererstattung praktisch steuerfrei vereinnahmen. Sind Sie persönlich Gesellschafter, kann das Geld in einer maltesischen Gesellschaft verbleiben. Die Lösung ist eine maltesische Zwischenholding, die wir Ihnen gegen geringe Mehrkosten gerne zur Verfügung stellen. Bitte sprechen Sie uns darauf an und wir erklären Ihnen gerne mehr!

Quellensteuer

Malta erhebt keine Quellensteuer auf abfließende Dividenden, ebensowenig wie auf Tantiemen und Zinsen, so lange diese nicht an Inländer ausgeschüttet werden.

Kapitalertragssteuer

Kapitalerträge aus Firmen- und Anteilsverkäufen werden nicht besteuert, wenn die Erlöse an Ausländer fließen.

Weitere Steuerarten

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang nur die Mehrwertsteuer (VAT). Der Standardsatz beträgt 18%. Wie in England, so ist auch auf Malta die VAT-Erklärung alle drei Monate einzureichen (wird von uns erledigt). Wer weniger als €7,000 Umsatz macht muß sich nicht für die VAT registrieren. Ähnliches gilt für Gesellschaften, die keine VAT-relevanten Tätigkeiten ausführen, z.B. Holding-Gesellschaften.

Buchhaltung & Bilanzierung

Es besteht Buchhaltungs- und Bilanzierungpflicht. Die Anforderungen sind vergleichbar mit anderen westlichen Industrienationen. Die Gesellschaft muß jährlich eine Steuererklärung einreichen.

Was die Buchhaltung- und Nachweispflicht betrifft, so ist man in Malta was die Absetzbarkeit von Kosten betrifft in gewisser Hinsicht "flexibel". Grundsätzlich sind die Behörden unternehmerfreundlich und man hat kein Interesse, den Unternehmer zu gängeln.

Belegaufbewahrung

Es besteht Belegaufbewahrungspflicht.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs)

Malta hat eine Fülle von DBAs unterzeichnet. Eine aktuelle Liste können Sie hier einsehen.

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Mögliche Einsatzbereiche

Wir empfehlen eine maltesische Gesellschaft für drei Szenarien. Wir raten Ihnen, die genaue Konzeption im Rahmen eines Beratungsgespräches zu klären.

Aktiv-Gesellschaft für EU-Geschäfte

Mit der Malta-Gesellschaft können Sie an Kunden in jedem EU-Land fakturieren. Es gilt EU-Sachverhalt und Sie haben eine EU UST-ID. Beachten Sie jedoch, daß es sich um Tätigkeit handeln muß, die auch realistisch von Malta aus umgesetzt werden kann. 

Holding-Gesellschaften

Interessant ist Malta als Sitzstaat für Holding-Gesellschaften, denn es gilt das Holdingprivileg. Außerdem müssen Gewinne aus Anteilsveräußerungen nicht versteuert werden.

Beispiel: Malta Gesellschaft besitzt eine deutsche GmbH und verkauft diese. Auf den Kapitalertrag fällt in Malta keine Steuer an.

Innerhalb der EU gilt zusätzlich die Mutter-Tocher-Richtlinie, so dass die Malta-Gesellschaft Dividenden ohne Quellensteuerabzug an eine Muttergesellschaft in der EU durchreichen kann.

Beispiel: Eine deutsche GmbH hat eine 100% Tochter auf Malta. Hält die Malta-Gesellschaft Anteile an einer Gesellschaft in einer Nullsteueroase, so können Gewinne aus dieser steuerfrei in die Malta-Gesellschaft eingebracht werden und von dort steuerfrei nach Deutschland durchgereicht werden.

Genehmigungspflichtige Gambling-Websites

Viele Spiele- und Wett-Websites werden von Malta aus reguliert. Die Kosten für die Lizenz sind überschaubar und der Prozess dauert nicht zu lange. Einziges Problem ist eine relativ hohe Kapitalanforderung. Sprechen Sie uns bei Interesse an und wir diskutieren alternative Lösungen.

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Steuerliche Behandlung in Ihrem Wohnsitzstaat

Wir verweisen Sie an dieser Stelle auf unsere detaillierte Einlassung zur steuerlichen Behandlung von Offshore- und Auslandsgesellschaften, welche Sie unbedingt im Detail lesen sollten.

Malta ist Mitglied der europäischen Union, daher gilt EU-Sachverhalt. Malta wird dennoch als Niedrigsteuerland eingestuft. Daher ist ein auf kaufmännische Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorzuweisen, um die Negativwirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung zu vermeiden.

Zwar stellen wir Ihnen über unsere Partnerkanzlei eine entsprechende Büroadresse zur Verfügung, jedoch sollten Sie auf jeden Fall die Intention haben, nach Anlaufen des Geschäftes zumindestens ein virtuelles Büro einzurichten und eine Hilfskraft auf Stundenbasis zu beschäftigen.

Ein aktiver Direktor wird von uns gestellt und ist im Paketpreis enthalten. Der Direktor ist aktiv, weil er in die Leitung der Gesellschaft involviert ist, indem er z.B. Verträge der Gesellschaft unterzeichnet.

Daneben sollten im steuerlichen Sinne "aktive Einkünfte" erzielt werden, wie zum Beispiel:

  • Einkünfte aus Produktionstätigkeiten
  • Einkünfte aus Handelstätigkeiten
  • Einkünfte aus Dienstleistungen
  • Einkünfte aus der Aufnahme/ Vergabe von Kapital
  • Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften

Sind diese Gegebenheiten erfüllt, bezahlen Sie auf den in Ihrem Wohnsitzland vereinnahmten Gewinn nur Kapitalertragssteuer, in Deutschland als 25% Abgeltungssteuer.

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Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen

Bei der Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen sollte folgendes beachtet werden:

  • Sie lassen sich offiziell Dividenden ausbezahlen. Darauf wird in Ihrem Wohnsitzstaat Kapitalertragssteuer veranschlagt, in Deutschland Abgeltungssteuer (25%)
  • Sie stellen sich bei Ihrer Gesellschaft per Bruttoarbeitsvertrag an. Die Gesellschaft zahlt Ihnen ein Bruttogehalt, auf welches Sie im Wohnsitzstaat Steuer und Sozialversicherung abführen.
  • Ihre Gesellschaft kann weltweit Investitionen tätigen, also z.B. das Haus in Spanien kaufen, ein Auto erwerben usw.
  • Wenn Sie Geld mit der Kreditkarte der Gesellschaft abheben, ist dieses ein Buchungsvorgang "Gesellschaft Bank an Gesellschaft Kasse", also kein Zufluss an Sie als natürliche Person.
  • Das Geldwäschegesetz für Mitführen von Bargeld gilt in der EU nicht: Wenn Sie also €15,000 odr €20,000 in Bar aus dem Sitzland der Gesellschaft mitbringen, erfolgt keine Kontrollmitteilung an Ihr Finanzamt (natürlich müssten Sie diesen Tatbestand eigentlich dem Finanzamt anzeigen, es wäre sonst Steuerhinterziehung)
  • Eine deutsche (oder österreichische) Repräsentanz kann Aufwendungen gegenüber der maltesischen Mutter geltend machen
  • Sie können ein Darlehen von der Gesellschaft erhalten, zu Bedingungen gleicher Dritter
  • Gehört Ihnen eine Gesellschaft in Ihrem Wohnsitzstaat, z.B. GmbH, können Sie diese an der Auslandsgesellschaft beteiligen. Mithin fliessen Gewinne von der Gesellschaft quellensteuerabzugfrei in Ihren Wohnsitzstaat, in Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
  • Sie könnten z.B. eine zweite Gesellschaft - dann englische - Limited mit Betriebsstätte Wohnsitzstaat gründen, die dann an der Auslandsgesellschaft beteiligt ist. Mithin fliessen Gewinne von der Gesellschaft quellensteuerabzugfrei in Ihren Wohnsitzstaat, in Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
  • Zum Zeitpunkt der gewollten Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein Niedrigsteuerland, z.B. in die Schweiz oder auf die Bahamas, Malta oder England. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie als natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im Niedrigsteuerland oder Nullbesteuerung. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche Ansässigkeit wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt keine erneute Besteuerung des Einkommens (Verbot der Doppelbesteuerung).

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Enthaltene Leistungen

Gründung Ihrer Gesellschaft: Die Gründung ist innerhalb von einer Woche nach Auftragserteilung abgeschlossen. Die Firma ist dann voll einsatzbereit. Wenn Sie bereits eine Gesellschaft haben, können Sie mit dieser, zu den gleichen Konditionen, zu uns umziehen.

Registered Office & Geschäftsadresse bei unserer Partnerkanzlei Ihre Gesellschaft wird bei unserer Partnerkanzlei in Malta domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma!
Nutzung unserer Büros: Das Büro unserer Partnerkanlzei steht Ihnen auf Malta zur Verfügung. Dort können Sie Meetingräume und Hot-Desking nach Bedarf nutzen. Die Kanzlei ist von überall gut erreichbar.
Postweiterleitung per E-Mail: Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden per wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.
Eröffnung eines Firmenkontos & Bank Support: Wir eröffnen für Sie bei einer führenden Großbank vor Ort ein Firmenkonto. Dazu bekommen Sie Online Banking und ggf. eine Kreditkarte bzw. Debit Card (hängt vom Credit Rating ab). Wenn das Konto eröffnet ist, helfen unsere erfahrenen Mitarbeiter vor Ort bei Problemen und Routineaufgaben, die Ihr Konto betreffen (Bestellung von Ersatzkarten, Internet Banking Probleme etc.)
VAT Registrierung:  Wir registrieren Ihre Gesellschaft für die Umsatzsteuer in Malta. Sie erhalten somit eine EU UST-ID mit welcher Sie in der ganzen EU umsatzsteuerfrei fakturieren können. Für Holding-Gesellschaften und ähnliche Firmentypen ist eine VAT-Regstrierung nicht erforderlich.

Treuhand-Gesellschafter: Wir stellen einen Treuhand-Gesellschafter (Aktionär), der die Anteile der Gesellschaft in Ihrem Auftrag hält und verwaltet (Sie sind der "Treugeber"). Der Treuhänder handelt nur auf Ihre Anweisung. Ein entsprechender Treuhand-Vertrag formalisiert diese Vereinbarung. Sie können die Anteile der Gesellschaft jederzeit an einen anderen Gesellschafter (z.B. sich selbst) übertragen, ohne dabei vom Treuhänder abhängig zu sein.  
Lokaler Direktor / Treuhand-Direktor: Wir stellen einen in Malta ansässigen Director zur Verfügung, der den Anforderungen an eine maltesische  Betriebsstätte genügt. Dabei handelt es sich um einen Berater aus unserem Hause bzw. unserer Partnerkanzlei mit bester Bonität. Es handelt sich nicht um einen "Frühstücks-Direktor", sondern die Dienstleistung beinhaltet aktive Beratungstätigkeit durch ihn. Außerdem trifft dieser wichtige Entscheidungen und kann beispielsweise Verträge unterzeichnen.  
Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen: Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des weiteren um die formal korrekte Bestellung- und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile.
Fristenkontrolle: Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns.
  Kommunikation mit den maltesischen Behörden: Immer wieder kann es zu routinemäßigen Anfragen der lokalen Behörden betreffend Ihrer Gesellschaft kommen. Dabei kann es sich beispielsweise um Stichproben, um Rückfragen in Bezug auf Ihre Abschlüsse oder die Jahresmeldung handeln. Die Steuerkanzlei St Matthew kümmert sich um alle Anfragen und vertritt Sie gegenüber den Behörden bei allen Anliegen rund um Ihre Gesellschaft.
Unbegrenzter Support auf Deutsch: Unsere deutschsprachigen Berater stehen Ihnen jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Gerne beantworten wir alle verwaltungstechnischen und administrativen Fragen rund um Ihre Gesellschaft.
Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch: Alle steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um Ihre Gesellschaft werden von unserem qualifizierten Personal beantwortet. Egal ob es dabei um rein Malta-relevante Steuerfragen oder internationale Steuerplanung wird - unsere Berater stehen Ihnen jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung für telefonische Beratungsgespräche zur Verfügung. Wir sind allerdings keine Rechtsanwälte, weswegen wir komplexere rechtliche Fragen ggf. an eine qualifizierten maltesischen Rechtsanwalt weiterleiten (gegen Aufpreis).

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Nach Aufwand erbrachte Leistungen

Folgende Leistungen werden nach Aufwand auf Stundenbasis erbracht. Es gilt ein Stundensatz von €120, falls nicht anderweitig vereinbart.

Laufende Buchhaltung, inklusive VAT-Returns: Die laufende Buchhaltung für Ihre Gesellschaft durch das qualifizierte Personal unserer Partnerkanzlei erledigt. Rückfragen können direkt mit uns auf Deutsch geklärt werden. Auf Grundlage der Buchhaltung erledigen wir sowohl die Umsatzsteueranmeldungen wie auch die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.
Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts): Neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres sind die Abschlüsse der Gesellschaft beim Companies House einzureichen. Dazu bereiten unsere Steuerberater die Abschlüsse gemäß der Buchhaltung vor, lassen diese von Ihnen autorisieren und reichen sie dann beim Handelsregister ein.

Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung: Neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres wird die Unternehmens-Steuererklärung fällig (Corporate Tax Return). Diese bereiten unsere Buchhalter und Steuerberater auf Grundlage der Buchhaltung bzw. des Year End Account vor und geben diese dann beim Inland Revenue ab. Gleichzeitig wird der Erstattungsantrag abgegeben, so daß Sie 80% der Körperschaftssteuer erstattet bekommen,

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Zusatzleistungen

Gerne bieten wir Ihnen folgende Zusatzdienstleistungen für Ihre Gesellschaft an:

Malta Payroll (Lohnbuchhaltung): Haben Sie festangestellte Mitarbeiter in Malta, können wir für Sie die Lohnbuchhaltung übernehmen. Wir registrieren Ihre Gesellschaft als Arbeitgeber bei den Behörden, erstellen monatliche Lohnzettel und errechnen Nettolöhne sowie abzuführende Abgaben und Abzüge. Zusätzlich wird die Lohnsteuerjahresabrechnung für Sie erledigt, die jährlich im April fällig ist. Honorar: bitte Angebot einholen
Firmenwebsite mit 7 Seiten: Für die Außendarstellung Ihrer Betriebsstätte im Sitzstaat der Gesellschaft ist eine englische Website wichtig, welche die notwendigen rechtlichen Informationen (Impressum, Privacy Policy, Terms of Use etc) und Kontaktdetails enthält, sowie eine den lokalen Gegebenheiten entsprechende Beschreibung Ihrer Produkte und Dienstleistungen. Wir arbeiten mit einer von geschulten Agentur zusammen, welche eine Website für Ihre Gesellschaft entwickelt, die einer Prüfung von außen immer standhält. Honorar €1,100 einmalig

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Banking

Zur Firmengründung und Kontoeröffnung ist eine Anreise Ihrerseits nicht notwendig. Sie können natürlich gerne erscheinen, dies beschleunigt das Verfahren aber nicht.

Wir eröffnen für Sie ein Konto bei einem bedeutenden nationalen oder internationalen Institut vor Ort. Wir arbeiten mit den meisten Banken auf Malta zusammen. Sollten sie bestimmte Präferenzen haben, lassen Sie es uns bitte im Vorfeld wissen.

Sie erhalten in der Regel eine Debit- oder Kreditkarten abhängig von der Bank. Alle Konten sind in Euro. Fremdwährungskonten sind aber verfügbar.

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So funktioniert unsere Treuhandlösung

Viele Mandanten sind im Hinblick auf ein Treuhand-Mandant zunächst verunsichert: Verliere ich die Kontrolle über meine Gesellschaft? Hat der Treuhand-Direkor Zugriff auf meine Bankkonto? Was passiert, wenn ich den Treuhänder austauschen möchte?

Dies sind verständliche Bedenken, vor allem wenn Sie bisher keine oder negative Erfahrungen mit Treuhändern gemacht haben.

Wir haben unser Treuhandangebot so optimiert, daß Sie absolut ruhig schlafen können und sich über einen möglichen Kontrollverlust keine Gedanken machen brauchen.

Im Rahmen unserer Treuhandmandate werden vier Vertragsdokumente von uns ausgestellt. Diese sind:

  • Nominee Director Agreement: Regelt das Treuhand-Direktoren-Verhältnis, Grenzen und Umfang unserer Tätigkeit und Haftungsfragen.
  • Declaration of Trust: Bestätigt, daß wir die Anteile der Gesellschaft treuhänderisch halten und alle Dividenden an Sie weitergeben bzw. diese direkt an Sie ausbezahlt werden.
  • Power of Attorney: Gibt Ihnen Generalvollmacht/Prokura über die Gesellschaft.
  • Share Transfer Form: Ein von uns unterschriebenes Formular, mit welchem Sie die Gesellschaftsanteile ohne unser Zutun an einen anderen Treuhänder oder sich selbst übertragen können.

Im Grundsatz haben Sie Generalvollmacht (Prokura) bei allen Angelegenheiten, welche die Gesellschaft betreffen. Sie können alle Enstcheidungen für die Gesellschaft treffen, unser Direktor muß nicht hinzugezogen werden.

Sie sind außerdem der einzige, der Zugriff auf die Konten der Gesellschaft hat - unser Direktor hat zu keinem Zugriff auf Ihr Konto.

Die oben genannten Treuhand-Dokumente können Sie hier ansehen (zum Vollbild bitte klicken):

Nominee Director
Agreement
Declaration of Trust Power of Attorney Share Transfer Form



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Gründung & Verwaltung Ihrer Gesellschaft

Der Ablauf der Gründung und Verwaltung Ihrer Gesellschaft ist wie folgt:

  • Im Rahmen einer detaillierten Beratungs- und Angebotsphase erarbeiten wir für Sie die passende Lösung.
  • Sie beauftragen und bezahlen uns.
  • Wir geben die Gründung der Gesellschaft bei unserer Partnerkanzlei in Auftrag.
  • Der Gründungsvorgang dauert in der Regel 1-2 Wochen.
  • Nach der Gründung wird das Konto eröffnet. Eine Reise in den Sitzstaat Ihrerseits ist normalerweise nicht nötig.
  • Rechnen Sie für die Kontoeröffnung nochmals mit 2-4 Wochen.
  • In der Zwischenzeit kümmern wir um die Inbetriebnahme der restlichen bestellten Leistungen (Virtual Office, Website etc).
  • Währende der gesamten Gründung steht Ihnen unsere geschulten deutschsprachigen Berater zur Verfügung. Sie helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen, sie sprechen mit unsere Partnerkanzlei, mit der Bank, mit Behörden. Sie brauchen sich um so wenig wie möglich zu kümmern.
  • Bei Bedarf können Sie uns jederzeit in London oder Malta besuchen kommen.
  • Nach der Gründungsphase geht die Gesellschaft in den Betrieb über. Auch hier sind wir während des gesamten Mandatszeitraumes (in der Regel ein Jahr) uneingeschränkt für Sie da und beantworten alle Fragen per Email oder direkt am Telefon. Immer zuverlässig, immer auf Deutsch.
  • Nach einem Jahr nehmen wir Kontakt betreffend der Mandatsverlängerung mit Ihnen auf. Das Mandant verlängert sich automatisch mit Zahlung der Jahresgebühr. Sollten Sie die Gesellschaft nicht mehr benötigen, sind Ihrerseits keine weiteren Schritte notwendig, auch keine weitere Zahlung. Die Gesellschaft wird dann nach einer kurzen Wartefrist gelöscht.

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Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaften sind vorhanden. Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Liste der verfügbaren Gesellschaften per Email zu. Bitte verwenden Sie das Angebotsformular, um diese anzufordern.

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Besonderheiten

Ähnlich wie England kennt auch Malta die Non-Domiciled Besteuerung. In Malta lebende Ausländer müssen Ihr ausländischen Einkommen nicht in Malta versteuern, außer dieses nach Malta ausbezahlt (Remittance Basis).

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Die Malta Limited Company in Kombination mit einer UK Limited

Diese Kombination macht vor allem für die Mandanten Sinn, die das Privatinsolvenzverfahren in England anstreben.

Wer sich in England im Insolvenzverfahren befindet, darf bekanntlich nicht Geschäftsführer einer englischen Gesellschaft sein. Es macht daher für ihn Sinn, eine maltesische Gesellschaft zu gründen. Die Gesellschaft kann natürlich nicht dem Betroffenen selbst gehören - hier muß eine Vetrauensperson herangezogen, welche die Anteile an der Gesellschaft hält. Treuhand ist im Insolvenzzusammenhang strafbar! Der Betroffenen kann aber selbst Direktor der Gesellschaft werden.

Die Maltesische Gesellschaft gründet dann eine englische Tochter bei welcher der Mandant angestellt wird und seinen pfändungssicheren Lohn erhält.

Vorteile für den Mandanten: Er kann weiterhin als Geschäftsführer auftreten und dies auch auf die Visitenkarte drucken. Daneben kann der Eigentümer der Gesellschaft von der niedrigen Körperschaftssteuer profitieren.

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Die Malta Limited Company in Kombination mit einer Offshore-Holdingfirma

Da Malta abgehende Dividenden nicht mit Quellensteuer belegt, kann es Sinn machen, eine Offshore-Holding-Gesellschaft hinter die Malta-Limited zu schalten. Der Grund dafür kann sein, daß es in der Offshore-Gesellschaft keine Buchhaltungs- bew. Belegaufbewahrungspflicht gibt. Über das Geld kann also ohne große Einschränkungen oder Dokumentation verfügt werden. Wir empfehlen insbesondere Bahamas und Ras al-Khaimah Gesellschaften für diesen Zweck.

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Nächste Schritte

Fordern Sie im ersten Schritt bitte ein unverbindliches Angebot an. Unsere Lösungen werden normalerweise nicht "Out-of-the-Box" verkauft, sondern auf Ihre konkreten Bedürfnisse hin angepasst. Angebotsformular

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