Gründung & Betreuung Ihrer Limited mit Betriebsstätte Österreich

Das richtige Paket für Mandanten, die eine Limited mit einer Niederlassung in Österreich gründen wollen. In der Jahresgebühr ist die Gründung sowie die administrative und steuerliche Betreuung Ihrer Firma in England garantiert abgedeckt. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Angelegenheiten und sorgen dafür, dass Ihre Firma immer in "good standing" bleibt, wie der Engländer sagt.

€699 pro Jahr zzgl. €125 Einmalkosten

 

Unser umfangreiches Leistungspaket

Gründung Ihrer Ltd: Die Gründung ist innerhalb von 48 Stunden nach Auftragserteilung abgeschlossen. Die Firma ist dann einsatzbereit. Wenn Sie bereits eine Limited haben, können Sie diese zu den gleichen Konditionen zu uns umziehen.

Gründungsdokumente : Sie erhalten einen vollständige Satz von Gründungsdokumenten, die Sie brauchen, um Ihre Limited bei sich zu Hause anzumelden bzw. ein Bankkonto zu eröffnen. Diese sind beglaubigt und werden von einem in Österreich vereidigten Übersetzer übersetzt. Enthaltene Dokumente: Certificate of Good Standing (Handelsregisterauszug), Memorandum and Articles of Association (Statuten), Certificate of Incorporation (Gründungszertifikat)
Hochwertige Firmenmappe mit Firmendokumenten: Sie erhalten von uns eine hochwertige Mappe, welche alle Firmendokumente enthält. Diese dient in erster Linie Ihrer eigenen Dokumentation, da wir inzwischen alle Register-Informationen voll elektronisch verwalten. Es handelt sich dabei um eine Loseblatt-Sammlung mit Vordrucken, Formularen und Vorlagen folgender Dokumente des Firmenregisters, welche auch beim Handelsregister hinterlegt sind: Register of Share Applications and Allotments, Register of Share Transfers, Register of Mortgages, Register of Debentures, Register of Members, Register of Directors and Secretaries, Register of Directors Interests, Blank sheets for recording Minutes, Share Certificates.
Registered Office in unserer Kanzlei: Ihre Ltd wird bei unserer Kanzlei in Central London, Nähe Tower Bridge domiziliert. Das ist ein echtes Büro, ein echter Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma.
Jahresmeldung (Annual Return): Die Jahresmeldung an Companies House ist einmal im Jahr fällig und wird von uns nach Rücksprache mit Ihnen erledigt.
Postweiterleitung per E-Mail: Die gesamte Behördenpost leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir dies direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen.
Fristenkontrolle: In England wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag happige Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderem für das Einreichen der Jahresmeldung und des Bilanzübertrags.

Kommunikation mit den UK-Behörden: Immer wieder kann es zu routinemäßigen Anfragen der UK-Behörden an Ihre Firma kommen. Dabei kann es sich beispielsweise um Stichproben handeln oder auch um Rückfragen in Bezug auf Ihre Abschlüsse oder die Jahresmeldung. Die Steuerkanzlei St Matthew kümmert sich um alle Anfragen und vertritt Sie vor den Behörden bei allen Anliegen rund um Ihre Ltd.
Unbegrenzter Support: Unsere deutschsprachigen Berater stehen Ihnen jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Gerne beantworten wir alle Fragen rund um Ihre Ltd. Dies beinhaltet ausdrücklich auch steuerliche Fragen. Beachten Sie allerdings dass wir Ihnen im Hinblick auf Ihre österreichische Niederlassung und österreichische Steuerfragen nicht oder nur begrenzt weiterhelfen können.
Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch: Alle steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um Ihre Gesellschaft werden von unserem qualifizierten Personal beantwortet. Egal ob es dabei um rein UK-relevante Steuerfragen oder internationale Steuerplanung wird - unsere Berater stehen Ihnen jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung für telefonische Beratungsgespräche zur Verfügung. Wir sind allerdings keine Rechtsanswälte, weswegen wir kmplexere rechtliche Fragen ggf. an eine qualifizierten englischen Rechtsanwalt weiterleiten (gegen Aufpreis). Dieser kann Sie auch auf Deutsch beraten.

Nach Aufwand erbrachte Leistungen

Folgende Leistungen werden nach Aufwand auf Stundenbasis erbracht. Es gilt ein Stundensatz von £120, falls nicht anderweitig vereinbart. In der Regel ist mit einem Aufwand von 2-3 Stunden für diese Leistungen zu rechnen. Diese Arbeiten werden nach Ende des Geschäftsjahres fällig.

Bilanzübertrag nach UK-GAAP: Die Ltd muss in England eine "Mini-Bilanz" einreichen. Dormant Accounts sind nicht zulässig. Unsere Steuerberater fertigen diese für Sie an. Sie schicken uns nach dem Jahresende Ihre österreichischen Abschlüsse, wir übertragen diese ins englische Format und reichen Sie bei Companies House ein.

Einreichung der Nullmeldung beim UK-Finanzamt: Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen muss Ihre Ltd in Österreich Steuern bezahlen. Es muss dem englischen Finanzamt jährlich bescheinigt werden, dass die Firma in Österreich ansässig ist. Dazu schicken Sie uns jährlich eine Ansässigkeitsbescheinigung vom österreichischen Finanzamt und wir reichen diese bei den UK-Behörden ein.

Zusatzleistungen

Gerne bieten wir Ihnen folgende Zusatzdienstleistungen für Ihre Gesellschaft an:


Treuhand-Gesellschafter zur anonymen Gründung: Wir stellen einen Treuhand-Gesellschafter (Aktionär), der die Anteile der Gesellschaft in Ihrem Auftrag hält und verwaltet (Sie sind der "Treugeber"). Der Treuhänder handelt nur auf Ihre Anweisung. Ein entsprechender Treuhand-Vertrag formalisiert diese Vereinbarung. Sie können die Anteile der Gesellschaft jederzeit an einen anderen Gesellschafter (z.B. sich selbst) übertragen, ohne dabei vom Treuhänder abhängig zu sein. Honorar: €350 pro Jahr

Eröffnung eines EU-Firmenkontos im Ausland: Wir eröffnen für Sie bei einer führenden Großbank in einem ost-europäischen EU-Land ein Euro-Firmenkonto. Dazu bekommen Sie Online Banking und ggf. eine Kreditkarte bzw. Debit Card (hängt vom Credit Rating ab). Keine Anreise notwendig! Kontoeröffnung kann per Post und Email erledigt werden! rechnen Sie 2-3 Wochen für die Kontoeröffnung nach Erhalt Ihrer Unterlagen. Honorar: €400 einmalig

Honorar & Konditionen

Das Jahreshonorar für die Betreuung Ihrer UK Ltd beträgt EUR 699 plus EUR 125 Einmalkosten. Wenn Sie über eine Umsatzsteuer Nummer verfügen, verrechnen wir MwST-frei abrechnen. 

Da wir Ihnen für die Gründung nichts berechnen, macht es preislich keinen Unterschied, ob Sie eine neue Firma von uns gründen lassen oder Ihre bestehende Firma zu uns umziehen. In diesem Fall beträgt das Jahreshonorar EUR 699.

Honorare sind jährlich und im Voraus fällig. Sie können per Überweisung, Kreditkarte, PayPal oder bar bezahlen.

Firmenkonto im EU-Ausland

Wie bereits oben erwähnt, sind wir in der Lage für Sie ein Firmenkonto in einem ost-europäischen EU-Land zu eröffnen. Dies geht ohne Anreise. Die gesamten Unterlagen füllen Sie gemeinsam mit unserem erfahrenen Personal aus und wir regeln den Rest mit der Bank. Zum Konto erhalten Sie Visacards im Namen der Firma plus marktübliches Internet-Banking.

Das Konto kann aus verschiedenen Gründen nützlich sein, z.B. weil Sie KSV-Einträge habenDa die Bank im Ausland ist, wird der KSV nicht abgefragt. Auch bietet ein ausländisches Konto einen gewissen Schutz vor Pfändung, denn dafür müßte ja ein entsprechendes Verfahren im Ausland angestrebt werden. Dafür wird aufgrund des großen Aufwandes eher zurückgeschreckt.

Ablauf

Den Ablauf der Gründung bzw. Service-Übernahme haben wir auf dieser Seite näher beschrieben.

Ist dieses Paket das richtige für Sie?

Unser Angebot richtet sich an Unternehmer, die eine Limited mit Betriebsstätte in Österreich betreiben möchten. Sie melden also in Ihrem Wohnsitzland eine Niederlassung der Ltd an und zahlen dort Steuern, wie ein deutsches (oder österreichisches, oder schweizerisches) Unternehmen.

Für wen ist dieses Paket nicht geeignet?

Wenn Sie keine Niederlassung in Ihrem Wohnsitzland anmelden wollen, ist dieses Paket nicht geeignet, aber wir haben vielleicht eine Alternative. Bitte klicken Sie hier, um mehr über unser Paket "Betriebsstätte London" zu erfahren.

Insolvenz, Berufs- bzw. Gewerbeverbot

Sie können die Limited in Österreich anmelden, solange es Ihnen nicht verboten nicht, die Niederlassungs-Leitung zu übernehmen (dürften Sie GmbH-Geschäftsführer sein? Dann können Sie auch Niederlassungs-Leiter der Limited sein).

Unterliegen Sie einem Gewerbeverbot, so können Sie dieses mit der Limited nicht umgehen, um wieder im gleichen Gewerbe aktiv zu werden. Hier würde Ihnen bei de Anmeldung der Limited in Österreich ein Riegel vorgeschoben.

Sind Sie von der Insolvenz bedroht, so würde der Besitz einer Kapitalgesellschaft Ihrem Vermögen zugerechnet werden und wäre so ggf. von Pfändung bedroht. Ggf. kann eine Vertrauensperson die Limited für Sie gründen und Sie bei der Gesellschaft anstellen.

Wir stellen gegen Aufpreis auch gerne einen Treuhandgesellschafter zur Verfügung (siehe oben). Damit läßt sich zwar der Besitzer der Gesellschaft verschleiern, allerdings brauchen Sie trotzdem einen Niederlassungs-Leiter in Österreich, um die Limited anzumelden. Wir können keinen Treuhand-Geschäftsführer stellen!

Vorsicht bei Treuhand-Anbietern im Insolvenzfall

Sie werden im Internet eine Reihe von Dienstleistern finden, die Ihnen eine Treuhand-Lösung anbieten und für Sie die Limited halten. Wir raten Ihnen, diese Angebote genau zu prüfen. Beachten Sie, dass Treuhandverhältnisse im Insolvenzfall aufzudecken sind und Sie sich strafbar machen können, wenn Sie hier etwas verschweigen. Überlegen Sie sich gut, ob das die einzige Lösung ist, geschäftlich wieder handlungsfähig zu werden.