Limited & Co KG - Gründung & Betreuung
Die Limited & Co KG bietet dem Unternehmer eine Reihe von erheblichen Vorteile gegenüber einer herkömmlichen Limited-Lösung:
- Die Co KG ist im deutschsprachigen Raum bekannt und geniesst gutes Ansehen.
- Wird steuerlich als Personengesellschaft behandelt, dies macht Privatentnahmen und Verrechnung mit Verlusten und Gewinnen aus anderen Einkünften möglich
- Befreiung von der Gewerbesteuer bzw. diese kann mit der Einkommenssteuer verrechnet werden.
€729 pro Jahr zzgl. €699 Einmalkosten
- Aufbau der Limited & Co KG
- Steuerliche Behandlung der Limited & Co KG
- Haftungsfragen
- Limited & Co KG und Limited mit Niederlassung im Vergleich
- Eine Alternative zur GmbH & Co KG
- Vorsicht bei Musterverträgen
- Rund-um-Sorglos-Paket vor, während und nach der Gründung
- Honorar & Konditionen
- Ablauf
- Ist dieses Paket das richtige für Sie?
- Für wen ist dieses Paket nicht geeignet?
- Insolvenz, Berufs- bzw. Gewerbeverbot
Aufbau der Limited & Co KG
Die Limited & Co KG ist eine reine Personengesellschaft und im Unterschied zur Limited mit Niederlassung keine Kapitalgesellschaft. Sie hat gegenüber anderen Personengesellschaften wie der GbR aber den Vorteil der Haftungbeschränkung, welchen wir sonst nur von Kapitalgesellschaften kennen.
Die Limited als Komplementärin
Zur Gründung der Limited & Co KG sind zunächst mindestens zwei Gesellschafter notwendig. Ein Gesellschafter ist dabei der Komplementär, der sogenannte Vollhafter. Er haftet für alle Verluste der Gesellschaft mit seinem gesamten Vermögen. Bei der Limited & Co KG wird die Rolle der Komplementärin von der Limited übernommen, die so mit ihrem Haftungskapital (z.B. EUR 100) für Verluste der KG haftet. Gesellschafter und Direktoren der Limited geniessen den gleichen Haftungsschutz wie andere Limited-Unternehmer.
Kommanditisten & Teilhafter
Neben dem Komplementär gibt es beliebig viele Teilhafter, die sogenannten Kommanditisten. Diese haften nur mit ihrer Kommanditisteneinlage (z.B. EUR 100). Zu beachten ist dabei allerdings, dass der Kommanditist seine Kommanditisteneinlage auch einbezahlt haben muss, ansonsten kann der Haftungsschutz entfallen.
Gewinnverteilung
Die Gewinne der Gesellschaft können frei unter den Partnern verteilt werden. Details, beispielsweise das Verhältnis der Gewinnverteilung, werden im Gesellschaftervertrag geregelt. Die Partner haben dabei relativ grossen Gestaltungsspielraum.
Geschäftsführung der KG
Die KG hat keine Geschäftsführer. Gesetzlich ist es so geregelt, dass der Komplementär die Geschäfte der KG leitet. Ist die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft, so wird die Geschäftsführung von den Geschäftsführern der Komplementärin wahrgenommen (hier: den Direktoren der Limited). Kommanditisten können keine Geschäftsführer der KG sein, sehrwohl aber Prokuristen.
Steuerliche Behandlung der Limited & Co KG
Als Personengesellschaft findet keine Besteuerung auf Ebene der Limited & Co KG statt. Zwar muss die KG wie üblich Gewerbesteuer abführen (wird erstattet!) und sich zur Umsatzsteuer anmelden, aber eine Besteuerung der Gewinne erfolgt nicht. Diese werden im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung des Kommanditisten deklariert. Dies führt, je nach Einkommenssteuersatz des Kommanditisten, oft zu einer niedrigen Besteuerung der Betriebsgewinne, als dies bei einer Kapitalgesellschaft der Fall wäre.
Haftungsfragen
Wie in den meisten betrieblichen Haftungszenarien haftet zunächst die KG mit ihrem gesamten Betriebsvermögen. Hierzu zählt auch die Kommanditisteneinlage der Kommanditisten. Können die Verbindlichkeiten mit dem Betriebsvermögen nicht befriedigt werden, wird die Komplementärin zur Haftung herangezogen. Da davon auszugehen ist, dass die Limited nur mit einem geringen Vermögen ausgestattet ist, ist das Haftungsrisiko für den Unternehmer überschaubar und steuerbar.
Limited & Co KG und Limited mit Niederlassung im Vergleich
Was ist besser? Die klassische Limited mit Niederlassung oder Limited & Co KG? Während sich die persönlichen Umstände jedes Mandanten unterscheiden, empfehlen wir den meisten Mandanten in Deutschland und Österreich die Limited & Co KG. Wenn auch die Gründung dieser Gesellschaftsform oft mehr Aufwand erfordert und mit höhere Kosten verbunden ist, sind die Vorteile beträchtlich:
Vorteilhaftes Ansehen
Die KG ist in Deutschland und Österreich bekannt und vielfach in Verwendung, oft im Zusammenhang mit einer GmbH & Co KG. Ein Firmenname, der die Abkürzung "KG" enthält, klingt "typisch Deutsch". Es gibt außerdem eine Reihe von prominenten Vorbildern, wie zum Beispiel die "Bosch Limited & Co KG". Auch wenn sich durch die Gesellschaftsform allein noch keine Vorteile bei Banken und anderen Kreditgebern erzielen lassen, wird die KG vor allem im Aussenauftritt positiver wahrgenommen als die Limited.
Erstattung der Gewerbesteuer
Die KG muss zunächst die übliche Gewerbesteuer an die Gemeinde bezahlen. Allerdings können Kommanditisten, die natürliche Personen sind, diese mit der Einkommensteuer verrechnen. Es gilt in Deutschland ein jährlicher Freibetrag von EUR 24.500. Bei einer Limited mit Niederlassung wird die Gewerbesteuer nicht erstattet.
Privatentnahmen möglich
Als Personengesellschaft sind Privatentnahmen bei der Limited & Co KG möglich. Diese sind bei der Kapitalgesellschaft (Limited) nicht erlaubt. Hier muss sich der Gründer ein Gehalt auszahlen lassen und kann sich den restlichen Gewinn als Dividende auszahlen lassen. Dies ist für viele Unternehmer nicht praktikabel. Zusätzlich gewinnt die Limited & Co. KG gerade wegen der geplanten und bereits durchgeführten Steuersenkung auf die Einkommensteuer zunehmend an Bedeutung.
Verrechnung von Verlusten oder Gewinnen mit anderen Einkünften oder Verlusten
Haben Sie verschiedene Einkunftsquellen, so können Sie Gewinne und Verluste mit KG Einkünften und Verlusten verrechnen - und umgekehrt. Da die Besteuerung auf Ebene der Kommanditisten erfolgt und nicht auf Ebene der Gesellschaft, fließen alle Einkünfte und Verluste des Kommanditisten in dessen Steuererklärung mit ein.
Geringere Prüfungs- und Publizitätsvorschriften als bei einer Kapitalgesellschaft
Da es keine Besteuerung auf Ebene der KG gibt (und die Limited als reine Komplementärin ruhend ist), spielen das Thema Körperschaftsteuer bei der KG keine Rolle. Auch müssen die Bilanzen der KG nicht veröffentlicht werden, wie dies bei Körperschaften der Fall ist.
Vorteile bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Besonders profitable Kapitalgesellschaften werden im Erbschafts- und Schenkungsfall steuerlich wesentlich höher bewertet als KGs. In Deutschland wird hierbei wird das so genannte Stuttgarter Verfahren angewandt. Das Betriebsvermögen einer KG hingegen wird meist günstiger behandelt als das der GmbH. So Ergeben sich im Erbschafts- oder Schenkungsfall oftmals Vorteile von 50% Steuerersparnis.
Eine Alternative zur GmbH & Co KG
Während wir uns bisher auf den Vergleich der Limited & Co KG mit der "deutschen Limited" beschränkt haben, soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Limited & Co KG auch eine ernstzunehmende Alternative zur GmbH & Co KG darstellt.
Hier sei insbesondere auf die Kosten- und Aufwandsersparnis hinzuweisen, welche sich aus der Verwendung der Limited ergeben. Zunächst sind die Gründungskosten der Limited geringer als bei der GmbH. In der Folge wird die Limited stets als ruhende Gesellschaft von unserem Hause geführt. Abschlüsse wie bei der GmbH sind nicht einzureichen.
Vorsicht bei Musterverträgen
Man kann es leider nicht oft genug sagen: Viele Gründungsagenturen machen ihre Arbeit unzureichend. Mangelnde Kompetenz merkt man an ganz unterschiedlichen Stellen:
Ein Beispiel:
Anders als bei der GmbH & Co KG muss beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags der KG die Limited bereits existieren. Die Gesellschaftsverträge der Limited sowie der KG sollten bereits im Vorfeld aufeinander abgestimmt werden.
Das ist mühelos möglich, wenn Sie keine Musterverträge verwenden. Leider setzen die meisten Gründungsagenturen Musterverträge ein. Und nicht nur das: Sie verkaufen diese für teures Geld ohne jegliche Unterstützung. Das kann nicht gut gehen.
Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns, übernehmen wir die Verträge und die Anmeldung. Die Limited gründen wir Ihnen sogar kostenlos. Sie unterschreiben lediglich beim Notar, alles andere erledigen wir. Einfacher geht es für Sie nicht und Sie sind auf der sicheren Seite, alles richtig zu machen.
Rund-um-Sorglos-Paket vor, während und nach der Gründung
Wir sind auch nach der Gründung weiterhin für Sie da, denn dann fängt die Arbeit erst richtig an. Wenn andere Gründungsagenturen abwinken, weil es zu kompliziert wird, bleiben wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner in der Rundumbetreuung der Limited erhalten.
Folgende Leistungen werden durch unsere Kanzlei in London erbracht:
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Gründung Ihrer Ltd: Die Gründung ist innerhalb von 48 Stunden nach Auftragserteilung abgeschlossen. Die Firma ist dann einsatzbereit. Wenn Sie bereits eine Limited haben, können Sie diese zu den gleichen Konditionen zu uns umziehen. |
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Registered Office in unserer Kanzlei: Gründen Sie Ihre Limited über uns, ist Ihre Limited keine Briefkastenfirma mit Mailbox. Ihre Limited ist in London in unserer Kanzlei ansässig. Hier gibt es ein echtes Büro – Ihre postalische Erreichbarkeit ist zuverlässig gesichert. |
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Jahresmeldung (Annual Return): Die Jahresmeldung an Companies House ist einmal im Jahr fällig und wird von uns nach Rücksprache mit Ihnen erledigt. |
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Postweiterleitung per E-Mail: Die gesamte Behördenpost leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir dies direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. |
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Dormant Accounts: Bei der Limited & Co KG, muss die Ltd in England lediglich Dormant Accounts einreichen. Unsere Steuerberater fertigen diese für Sie an und reichen Sie bei Companies House ein. |
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Einreichung der Nullmeldung beim UK-Finanzamt: Sie zahlen Ihre Steuern in Deutschland. Darüber möchte das englische Finanzamt informiert sein. Bescheinigen Sie deshalb jährlich, dass Ihre Firma in Deutschland ansässig ist. Schicken Sie diese Bescheinigung einfach an uns – wir leiten das Papier an die Behörden weiter. |
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Fristenkontrolle: In England wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag happige Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderem für das Einreichen der Jahresmeldung und des Bilanzübertrags. Die Steuerkanzlei St Matthew garantiert, dass Fristen eingehalten werden. Sonst übernehmen wir die Verspätungszuschläge! |
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Kommunikation mit den UK-Behörden: Überlassen Sie Ihre Kommunikation mit den englischen Behörden uns. Egal, ob routinemäßige Anfragen oder Rückfragen bezüglich des Jahresabschlusses – wir kümmern uns um alle Anfragen rund um Ihre Limited. |
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Unbegrenzter Support: Profitieren Sie von unbegrenztem Support. Fragen und Probleme rund um Ihre Limited klären Sie mit unseren deutschsprachigen Beratern einfach telefonisch. Selbstverständlich beantworten wir auch steuerliche Fragen. |
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Garantiert keine Verspätungszuschläge: Was Fristen angeht, herrschen in Großbritannien strenge Sitten. Fristverlängerungen gibt es nicht, bereits ab dem ersten Tag einer Überschreitung fallen Verspätungszuschläge an und zwar nicht zu knapp. Wir halten Fristen für Sie ein. Falls nicht – übernehmen wir garantiert Ihre Verspätungszuschläge oder Bußgelder. Das bietet kein anderer Anbieter! |
Folgende Leistungen werden durch unsere Partnerkanzlei in Berlin erbracht (Rechtsanwälte und Notare):
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KG Gründung mit allen Verträgen: Unsere Partnerkanzlei in Berlin nimmt die Gründung der KG nach einem persönlichen Gespräch vor Ort mit Ihnen vor. Dies findet nach der Gründung der Limited statt. Die Kanzlei hat schon viele Ltd & Co KGs gegründet und ist mit dem Ablauf bestens vertraut. Die notwendigen Verträge werden gemäß Ihren individuellen Bedürfnissen (Branche, Betriebsgröße etc.) aufgesetzt. |
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Notarielle Beglaubigung: Einer der Partner bei der betreuenden Kanzlei in Berlin ist Notar. So können alle notwendigen Beglaubigungen direkt im Hause vorgenommen werden. Ein auswärtiger Notartermin ist nicht notwendig. |
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Anmeldung beim Handelsregister: Die Limited & Co KG wird nach der Gründung von den Berliner Partner-Anwälten ins Handelsregister eingetragen. |
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Gutschein für eine Stunde anwaltliche Beratung: Wir wissen, dass sich rechtliche bzw. vertragliche Fragen oft erst ein paar Wochen oder gar Monaten nach der Gründung ergeben. Sie erhalten daher exklusiv einen Beratungsgutschein für ein Gespräch mit einem Spezialanwalt unserer Berliner Partnerkanzlei. Diesen können Sie in den ersten sechs Monaten nach der Gründung vor Ort oder telefonisch einlösen. |
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Faire Leistungen – faires Honorar
Für diesen umfangreichen Service fällt ein Jahreshonorar von EUR 729 plus VAT an. Verfügen Sie über eine Umsatzsteuernummer, können wir mehrwertsteuerfrei abrechnen.
Zu den laufenden Kosten fallen einmalige Kosten von EUR 699. Die Gründung der eigentlichen Limited ist kostenlos, es entsteht jedoch ein finanzieller Aufwand für die beglaubigte Übersetzung der Statuten und des Handelsregisterauszuges. Außerdem fallen Kosten für die Anmeldung der Limited in Deutschland, die KG Verträge sowie die Anmeldung ins deutsche Handelsregister an.
Beachten Sie, dass unser Paket einen einstündigen Beratungsgutschein unserer Partnerkanzlei in Berlin beinhaltet.
Ablauf
Der Ablauf der Limited & Co KG Gründung wird hier näher beschrieben.
Ist dieses Pakt für Sie geeignet?
Das Paket richtet sich in erster Linie an Unternehmer, die eine Limited & Co KG mit Betriebsstätte in Deutschland oder Österreich betreiben möchten. Niederlassungen in anderen Ländern sind ebenfalls möglich. Fragen Sie dazu am besten nach. Die Ltd & Co KG wird steuerrechtlich wie ein deutsches bzw. österreichisches Unternehmen betrachtet.
Für wen ist dieses Paket nicht geeignet?
Wenn Sie nach einer Unternehmensform suchen, mit der Sie hauptsächlich außerhalb Deutschlands bzw. Österreichs tätig sein werden, ist die Ltd & Co KG keine optimale Lösung. Wir bieten ein Paket „Betriebsstätte London“ an, dass sich ggf. besser für Sie eignet. Erfahren Sie hier mehr.
Insolvenz, Berufs- bzw. Gewerbeverbot
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Paket sich nicht an Personen richtet, die ein Berufs- bzw. Gewerbeverbot umgehen möchten.
















