Rechtssichere Gestaltung Ihrer Limited Company auf Jersey
Jersey ist eine der Kanalinseln und ein traditionsreiches Offshore-Finanzzentrum. Was Jersey intreressant macht, ist sein relativ umfangreiches Netzwerk an Doppelsbesteuerungsabkommen mit EU-Staaten. So hat Jersey beispielsweise eine DBA mit Deutschland unterzeichnet. Mir der richtigen Steuerplanung kann Jersey somit vor allem für EU-Bürger zum höchst Interessanten Offshore-Sitzstaat werden.
€5,500 pro Jahr zzgl. €1,000 Einmalkosten bei Gründung
Jersey im Überblick

Jersey ist die größte und mit etwa 90,000 Einwohnern zugleich bevölkerungsreichste der Kanalinseln. Sie liegt im Ärmelkanal in der Bucht von Saint-Malo rund 160 km von Großbritannien und etwa 20 km vor der Westküste der nordfranzösischen Halbinsel Cotentin. Zu den anderen Kanalinseln betragen die Entfernungen 41 km nach Guernsey, 35 km nach Sark und 72 km nach Alderney. Jersey gilt als sonnenreichste aller britischen Inseln und ist berühmt für ihre ausgedehnten Strände. Die Hauptstadt ist Saint Helier. Jersey und die anderen Kanalinseln sind weder ein Teil des Vereinigten Königreiches noch eine Kronkolonie, sondern sind als Kronbesitz (engl. crown dependency) direkt der britischen Krone unterstellt. Sie sind gesonderte Rechtssubjekte und sind nicht Teil der Europäischen Union.
Die Jersey Limited Company
Die für Offshore-Gesellschaften verwendente Rechtsform ist die Jersey Limited Company (IBC). Die IBC ist eine Kapitalgesellschaft nach englischem Recht.
Gesellschaftsrecht
Es gilt English Common Law mit lokalen Ergänzungen und Anpassungen. Die Jersey IBC Limited ist in der grundsätzlichen Struktur und Funktionsweise mit einer UK-Gesellschaft zu vergleichen.
Stammkapital
Es gibt keine Minimal-Anforderungen an das Stammkapital. Ein Stammkapital von $1 ist möglich. Empfohlen wird ein Stammkapital von $50,000 mit 50,000 Aktien a $1. Das Stammkapital muß nicht einbezahlt werden.
Inhaberaktien
Inhaberaktien ("Bearer Shares"), also anonyme Aktien, sind nicht gestattet. Alle Gesellschafter werden in der Gesellschafterliste geführt, die im Registered Office aufbewahrt wird, nicht aber im Handelregister veröffentlicht wird.
Treuhand
Treuhandkonstruktionen (Treuhand-Direktor) sind erlaubt, empfohlen und in unserem Paket bereits enthalten. Es besteht keine Offenlegungspflicht der wirtschaftlich Begünstigten (Treugeber) gegenüber der Regierung oder dem Handelsregister.
Handelsregister
Nur die Geschäftsführer werden im Handelsregister veröffentlicht. Die Verwendung von Treuhandkonstruktionen schafft hier Abhilfe. Gesellschafter werden niemals dem Handelregister mitgeteilt.
Besteuerung der Jersey Limited Company
Es gibt außer Verbrauchssteuern und Zöllen keine Steuern auf den Jersey. Die IBC kann sowohl im Inland, wie auch im Ausland Geschäfte machen. Geschäfte mit Inländern unterliegen dann den besagten Konsumsteuern.
Buchhaltung & Bilanzierung
Es gibt keine Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht. Jährlich muß eine Nullerklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Dies erledigen wir für Sie bzw. unsere Partnerkanzlei vor Ort.
Belegaufbewahrung
Es besteht theoretisch eine Belegaufbewahrungspflicht. Auf Verlangen der Regierung bzw. der Finanzbehörden muß dies nachgewiesen werden können. Solche Anfragen gibt es praktisch nie, sie sind aber im Steuerrecht vorgesehen (wir waren noch nie mit einer solchen Anfrage konfrontiert).
Doppelbesteuerungsabkommen
Jersey hat eine Reihe von DBAs unterzeichnet, davon etliche mit EU-Staaten, inklusive Deutschland. Eine Liste aller DBAs ist hier einsehbar (neues Fenster).
Mögliche Einsatzbereiche
Die Jersey IBC eignet sich gut als "Allround"-Gesellschaft. Sie können sie als Holding oder Aktivgesellschaft verwenden, oder auch schlicht zum Halten von Vermögen.
Da der Finanzplatz Jersey stark auf Vermögensverwaltung, Versicherungen und Investment ausgrichtet ist, eignet sich die Gesellschaft auch sehr gut für Ruhestandsplanung, ggf. sogar in Verbindung mit einem Umzug auf die Jersey (Visas und Niederlassungsbewilligungen sind relativ leicht zu bekommen). Machen Sie es Sean Connery, der schon seit vielen Jahren auf den Jersey lebt. Immobilien sind preiswerter, als Sie denken.
Es gibt auf den Jersey eine Anzahl von kreativen Finanzprodukten, wie z.B. vermögensbildende Lebens-Versicherungspolicen, die Sie schon zu Lebzeiten "beleihen" können. Diese Modelle sind auch in Europa und den USA absolut legal und stellen einen guten Weg, Gewinne aus der Gesellschaft zu vereinnahmen.
Wir haben persönliche Kontakte zu entsprechenden Experten. Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an.
Steuerliche Behandlung in Ihrem Wohnsitzstaat
Wir verweisen Sie an dieser Stelle auf unsere detaillierte Einlassung zur steuerlichen Behandlung von Offshore- und Auslandsgesellschaften, welche Sie unbedingt im Detail lesen sollten.
- Deutschland: DBA vorhanden.
- Österreich: Kein DBA vorhanden.
- Schweiz: Kein DBA vorhanden.
Die Jersey haben überhaupt keine DBAs unterzeichnet, wohl aber Abkommen zur Amtshilfe in Steuersachen, um einen Eintrag auf der schwarzen Liste der OECD zu vermeiden. Es findet kein automatischer Informationsaustausch statt.
Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, muß eine kaufmännisch eingerichtete Betriebsstätte vorgewiesen werden. Zwar stellen wir Ihnen über unsere Partnerkanzlei eine entsprechende Büroadresse zur Verfügung, jedoch sollten Sie auf jeden Fall die Intention haben, nach Anlaufen des Geschäftes zumidestens ein virtuelles Büro einzurichten und eine Hilfskraft auf Stundenbasis zu beschäftigen.
Daneben sollten im steuerlichen Sinne "aktive Einkünfte" erzielt werden, wie zum Beispiel:
- Einkünfte aus Produktionstätigkeiten
- Einkünfte aus Handelstätigkeiten
- Einkünfte aus Dienstleistungen
- Einkünfte aus der Aufnahme/ Vergabe von Kaptial
- Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften
Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen
Bei der Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen sollte folgendes beachtet werden:
- Offensichtliche Geldflüsse in Ihren Wohnsitzstaat sollten vermieden werden. Wenn möglich sollten Geldflüsse an Sie persönlich überhaupt ganz vermieden werden.
- Die Offshore-Gesellschaft kann als juristische Person weltweit bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, wie z.B. Liegenschaften und Autos.
- Bezahlen Sie mit Ihrer Firmen Debit- oder Kreditkarte.
- Wenn Sie Geld mit der Kreditkarte der Gesellschaft abheben, ist dieses ein Buchungsvorgang "Gesellschaft Bank an Gesellschaft Kasse", also kein Zufluss an Sie als natürliche Person.
- Operieren Sie mit einer englischen Holding oder Abrechnungsgesellschaft, kann Geld von dort legal an Sie als natürliche Person ausgeschüttet werden (Besteuerung in England und am Wohnsitzstaat beachten). Alternativ können Sie auch mit einer weiteren Gesellschaft im Wohnsitzstaat Rechnungen an die UK-Limited schreiben.
- Zum Zeitpunkt der gewollten Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein Niedrigsteuerland, z.B. in die Schweiz oder auf die Jersey, Malta oder England. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie als natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im Niedrigsteuerland oder Nullbesteuerung. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche Ansässigkeit wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt keine erneute Besteuerung des Einkommens (Verbot der Doppelbesteuerung).
Enthaltene Leistungen
Folgende Leistungen sind im Paketpreis von €4,000 enthalten:
- Gründung der Gesellschaft durch einen Anwalt oder Steuerberater vor Ort, inklusiver aller amtlichen Gebühren
- Domizilierung der Gesellschaft bei unserer Partnerkanzlei (echte Büroadresse, kein Briefasten)
- Firmenmappe mit allen Unterlagen zur Firma, inklusive Gründungszertifikat, Statuten, Aktienzertifikate
- Bankkonto bei einer bedeutenden Bank in einem osteuropäischen EU-Land, inklusive Debit/Kreditkarte und voll funktionsfähiges Internetbanking
- Treuhand-Direktor, der nicht nur ein Name ist, sondern auch Verträge im Namen Ihrer Gesellschaft unterzeichnen kann. Sie erhalten Generalvollmacht.
- Company Secretary
- Behördenkommunikation
- Fristenkontrolle
- Ausfüllen und Abgabe der jährlichen Nullmeldungen
- Steuerberatung
- Betreuung durch unsere Kanzlei auf Deutsch bei allen Fragen zu Ihrer Gesellschaft
Entscheiden Sie sich nach einem Jahr, das Mandat zu verlängern, beläuft sich die Jahresgbühr ab dem zweiten Jahr auf €3,600
Banking
Zusammen mit Ihrer Offshore-Gesellschaft erhalten Sie ein leistungsfähiges Bankkonto:
- Euro Konto, Fremdwährungen möglich.
- Ihr Bankkonto wird bei einer führenden Bank in einem osteuropäischen EU-Land eröffnet.
- Eine Anreise zur Kontoeröffnung ist nicht notwendig.
- Keine Mindesteinlage notwendig.
- Wir kommunizieren direkt mit der Bank in Ihrem Auftrag. Sie brauchen sich um so wenig wie nötig zu kümmern.
- Zum Bankkonto erhalten Sie Internetbanking und eine Debit Card.
Hinweis: Der Treuhanddirektor hat niemals Zugriff auf Ihr Konto. Sie sind der Bank von Anfang an als der wirtschaftlich Begünstigte bekannt und sind alleine zeichnungsberechtigt.
Kontakte zu Schweizer Privatbanken auf den Jersey
Die Jersey sind als führendes Offshore-Finanzzentrum bekannt und beliebt. Wir verfügen über hochwertige Kontakte zu mehreren namenhaften Schweizer Privatbanken auf den Jersey. Wenn Sie hochwertigen Private Banking Service auf Deutsch und einen persönlichen Ansprechpartner bei der Bank zu schätzen wissen, stellen wir gerne den persönlichen Kontakt zur höchsten Ebene der Bankleitung auf den Jersey her.
Es wird von Seiten der Bank erwartet, daß Sie im Laufe eines Jahres mindestens $1,000,000 bei der Bank deponieren. Das Konto wird dann im Namen Ihrer Jersey-Gesellschaft eröffnet. Bei der Einlage kann es sich also durchaus um Umsätze Ihrer Gesellschaft handeln.
Neben den Leistungen zur Vermögensverwaltung sind auch die üblichen Bankgleistungen wie Kredikarte, Online-Banking usw. natürlich voll abgedeckt.
Zusatzleistungen
Folgende Zusatzleistungen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Treuhand-Gesellschafter, optional da Gesellschafter nicht im Handelsregister hinterlegt sind: €500 pro Jahr
- Firmenwebsite auf Englisch mit 7 Seiten, inkusive ein Jahr Hosting und Domain mit allen nötigen rechtlichen Details wie Impresum etc., welche einer Überprüfung standhält. Firmenspezifischer Website-Inhalt kommt als Word-Dokument von Ihnen und kann auf Deutsch geliefert werden: €1,100 einmalig.
- Virtual Office vor Ort mit eigener Telefonnumer, die vor Ort im Namen Ihrer Gesellschaft beantwortet wird. Außerdem Faxnummer mit Email-Weiterleitung. Büronutzung nach Aufwand (Hot Desking). Meetingräume werden ebenfalls nach Aufwand abgerechnet. Postadresse mit Postweiterleitung: €350 pro Monat (6 Monate im voraus zahlbar).
- UK Abrechnungsgesellschaft mit englischer Betriebsstätte, inklusive Steuerberatung, Treuhand, Virtual Office und Betreuung der Gesellschaft für ein Jahr: €4,600 Jahresgebühr
- Gewinnabführungsvertrag zwischen UK Gesellschaft und der Offshore-Gesellschaft, ausgearbeitet durch einen UK-Anwalt, inklusive Rechts- und Steuerberatung: €2,500 einmalig
Gründung & Verwaltung Ihrer Gesellschaft
Der Ablauf der Gründung und Verwaltung Ihrer Gesellschaft ist wie folgt:
- Im Rahmen einer detaillierten Beratungs- und Angebotsphase erarbeiten wir für Sie die passende Lösung.
- Sie beauftragen und bezahlen uns.
- Wir geben die Gründung der Gesellschaft bei unserer Partnerkanzlei in Auftrag.
- Der Gründungsvorgang dauert in der Regel 1-2 Wochen.
- Nach der Gründung wird das Konto eröffnet. Eine Reise in den Sitzstaat Ihrerseits ist normalerweise nicht nötig.
- Rechnen Sie für die Kontoeröffnung nochmals mit 2-4 Wochen.
- In der Zwischnzeit kümmern wir um die Inbetriebnahme der restlichen bestellten Leistungen (Virtual Office, Website etc).
- Währende der gesamten Gründung steht Ihnen unsere geschulten deutschsprachigen Berater zur Verfügung. Sie helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen, sie sprechen mit unsere Partnerkanzlei, mit der Bank, mit Behörden. Sie brauchen sich um so wenig wie möglich zu kümmern.
- Bei Bedarf können Sie uns jederzeit in London besuchen kommen.
- Nach der Gründungsphase geht die Gesellschaft in den Betrieb über. Auch hier sind wir während des gesamten Mandatszeitraumes (in der Regel ein Jahr) uneingeschränkt für Sie da und beantworten alle Fragen per Email oder direkt am Telefon. Immer zuverlässig, immer auf Deutsch.
- Nach einem Jahr nehmen wir Kontakt betreffend der Mandatsverlängerung mit Ihnen auf. Das Mandant verlängert sich automatisch mit Zahlung der Jahresgebühr. Sollten Sie die Gesellschaft nicht mehr benötigen, sind Ihrerseits keine weiteren Schritte notwendig, auch keine weitere Zahlung. Die Gesellschaft wird dann nach einer kurzen Wartefrist gelöscht.
Vorratsgesellschaften
Vorratsgesellschaften sind vorhanden. Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Liste der verfügbaren Gesellschaften per Email zu. Bitte verwenden Sie das Angebotsformular, um diese anzufordern.
Besonderheiten
Folgende Besonderheiten sind auf den Jersey zu beachten:
- Folgende Begriffe sind im Firmenamen nicht zulässig: Bank, insurance, assurance, building society, reinsurance, savings, loans, fund management, investment fund, trust, trustee, university, municipal, Chamber of Commerce
- Im Gegensatz zu vielen anderen Sitzstaaten ist es einer IBC auf den Jersey zulässig, auch mit Inländern Geschäfte zu machen. Es fallen dann ggf. Zölle oder der Mehrwertsteuer ähnliche Verbrauchssteuern an. Es gibt grundsätzlich keine Körperschaftssteuer auf den Jersey.
- Die Jersey eignen sich hervorragend für einen sogennanten "Steuer-Urlaub". Waren früher noch $150,000 Minimal-Investition notwendig (Wohnungskauf), kann inzwischen die Wohnung auch gemietet werden. Arbeitserlaubnisse und Visa sind relativ einfach zu bekommen, Platz gibt es relativ viel (über 700 Inseln!). Bei einem Steuer-Urlaub:
- Geht man davon aus, daß Sie irgendwo Offshore ein größere Summe "geparkt" haben.
- Geht es um die steuerfreie Ausschüttung dieser Summe.
- Zieht man in die Jersey (ggf. über ein anderes Land, um Wegzugsbesteuerung zu vermeiden!)
- Lebt man dort für ein Jahr und läßt sich besagte Summe ausbezahlen.
- Zieht man wieder zurück in den Wohnsitzstaat (oder auch nicht).
- Die Jersey sind am besten über Miami zu erreichen. Es gibt mindestens 10 Flüge pro Tag nach Nassau. Der Flug dauert 30 Minuten. Direktflüge von Europa (London) sind buchbar, aber um ein vielfaches teurer, als über Miami zu fliegen.
Sind die hier angesprochenen Möglichekeiten und Besonderheiten von Wichtigkeit, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir geben Ihnen mehr Informationen.
Die Jersey Limited Company in Kombination mit einer UK Limited
Oftmals kann eine Offshore-Gesellschaft nicht dazu verwendet werden, um (gewerblichen) Kunden in der europäischen Union direkt eine Rechnung zu senden, da diese Kunden dann Ihre Rechnung vor Ihrem Finanzamt rechtferigen müssen. Dies möchten Ihre Kunden und Sie lieber vermeiden.
Da auf der einen Seite die Rechnungslegung aus dem UK für Ihre Kunden unproblemantisch, weil unverdächtig ist, und auf der anderen Seite die UK-Finanzbehörden mit Rechnungen von Offshore-Gesellschaften eher liberal umgehen, ist eine UK-Limited oft die ideale Ergänzung zu Ihrer Offshore-Gesellschaft.
In diesem Szenario bekommt Ihre Kunde eine Rechnung von Ihrer UK-Gesellschaft mit EU UST-ID und rein englischer Betriebsstätte. Ihre englische Gesellschaft bekommt dann eine Rechnung von der Offshore-Firma. Über einen Gewinnabführungsvertrag kann die Offshore-Gesellschaft einen Großteil des Betriebsgewinnes aus der UK-Gesellschaft herausfakturieren.
Haben Sie an dieser Lösung einer Abrechnungsgesellschaft Interesse, lassen Sie es uns bitte im Angebotsformular wissen.
Nächste Schritte
Fordern Sie im ersten Schritt bitte ein unverbindliches Angebot an. Unsere Lösungen werden normalerweise nicht "Out-of-the-Box" verkauft, sondern auf Ihre konkreten Bedürfnisse hin angepasst. Angebotsformular


