Rechtssichere Gestaltung Ihrer Limited Company in Irland
Das klassische Niedrigsteuerland in der EU. 12.5% Körperschaftssteuer haben schon viele Unternehmen nach Irland gelockt. Die Krise der letzten Jahre hat den Standort eher attraktiver gemacht, da die irische Regierung eine Anzahl von Bestimmungen gelockert hat, die es ausländischen Unternehmern noch einfacher machen, eine Gesellschaft in Irland zu betreiben.
€5,500 pro Jahr zzgl. €1,000 Einmalkosten bei Gründung
- Irland im Überblick
- Die Irland Limited Company
- Besteuerung der Irland Limited Company
- Mögliche Einsatzbereiche
- Steuerliche Behandlung an Ihrem Wohnsitzstaat
- Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen
- Enthaltene Leistungen
- Banking
- So funktioniert unserer Treuhandlösung
- Gründung & Verwaltung Ihrer Gesellschaft
- Vorratsgesellschaften
- Besonderheiten
- Die Irland Limited Company in Kombination mit einer UK Limited
- Nächste Schritte
- Mehr zum Thema Auslandsgesellschaften & Steuerrecht
Irland im Überblick

Irland ist ein Inselstaat auf der gleichnamigen Insel Irland. Er grenzt im Norden an das Vereinigte Königreich (Nordirland) und ist im Osten von der Irischen See und im Westen und Süden vom Atlantik umgeben. Irland ist seit 1973 Mitglied der Europäischen Union. Der Großteil der Bevölkerung (> 85 %) bekennt sich zum römisch-katholischen Glauben.
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Die Irland Limited Company
Wie in England, so kennt auch Irland "Private" und "Public" Limited Companies. Public Companies werden für die meisten Mandanten uninteressant sein. Die überwältigende Mehrheit aller Gesellschaften sind Private Limited Companies oder schlicht "Limited Companies".
Gesellschaftsrecht
Es gilt English Common Law mit lokalen Ergänzungen und Anpassungen. Die Irland Limited ist in der grundsätzlichen Struktur und Funktionsweise mit einer UK-Gesellschaft zu vergleichen.
Stammkapital
Das Minimumkapital ist €1. Wir gründen Gesellschaften standardmäßig mit einem Stammkpital von €1,000 und 1,000 Aktien. Das Stammkapital muß nicht einbezahlt werden.
Inhaberaktien
Inhaberaktien ("Bearer Shares"), also anonyme Aktien, sind nicht gestattet. Alle Gesellschafter werden in der Gesellschafterliste geführt, welche dem Handelsregister vorliegt. Wird ein Treuhänder verwendet, taucht dieser im Handelsregister auf und nicht der Treugeber.
Treuhand
Treuhandkonstruktionen sind erlaubt, empfohlen und in unserem Paket bereits enthalten. Es besteht keine Offenlegungspflicht der wirtschaftlich Begünstigten (Treugeber) gegenüber den Behörden im Sitzstaat.
Ein Treuhand-Direktor darf in Irland maximal 25 Mandate halten. Treuhand-Direktoren sind daher in Irland relativ schwierig zu engagieren.
Handelsregister
Ähnlich wie in England werden Geschäftsführer und Gesellschafter im Handelsregister veröffentlicht und sind für jedermann zugänglich. Die Verwendung von Treuhandkonstruktionen schafft hier Abhilfe.
Direktoren
Direktoren müssen in der EU, in Island, Norwegen oder Liechtenstein ansässig sein. Ist der Direktor in einem anderen Land ansässig, ist eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen mit einer Deckung über €25,000. Diese würde fällig werden, falls sich die Gesellschaft verschuldet und der Direktor nicht aufzufinden ist. Es entstehen Kosten von rund €1,000 pro Jahr für eine solche Versicherung,
Bankgeheimnis
Ein Bankgeheimnis ist in Irland nicht gesetzlich verankert. Private Konten von nicht in Irland ansässigen EU-Bürgern sind vom automatischen Informationsaustausch mit den EU-Finanzbehörden betroffen.
Dies trifft logischerweise nicht auf irische Gesellschaften zu, da diese als irische Steuersubjekte gelten. Daher gibt es für Firmenkonten keinen automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU.
Wie üblich sind Sie im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen aber nicht oder nur in geringem Ausmaß geschützt. Werden Sie strafrechtlich verfolgt, leisten EU-Behörden grundsätzlich untereinander Amtshilfe.
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Besteuerung der Irland Limited Company
Irland zeichnet sich mit 12.5% für aktive Einkünfte durch einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze in der EU aus. Obwohl sich Irland großem Druck von Seiten anderer EU-Länder augesetzt sieht, wird sich daran so schnell auch nichts ändern.
Zu beachten ist, daß passive Einkünfte mit 25% Prozent Körperschaftssteuer belastet werden. Passive Einkünfte sind alle Einkünfte, die nicht auf der Positivliste der aktiven Einkünfte enthalten sind.
Quellensteuer
Irland erhebt eine Quellensteuer von 20% auf ins Ausland abfließende Dividenden (Ausnahme: EU-Ausland und Staaten, mit denen Irland ein DBA unterzeichnet hat). Eine Irland-Gesellschaft sollte daher in der Regel in Kombination mit einer EU-Holding-Gesellschaft gegründet werden, wie z.B. UK, Malta, oder Zypern - zumindestens, wenn Dividenden an Offshore-Firmen oder andere Begünstigte außerhalb der EU fließen sollen.
Kapitalertragssteuer
Kapitalerträge aus Firmen- und Anteilsverkäufen werden in Irland mit Kapitalertragssteuer belegt. Ausnahmen sind möglich, insbesondere seitdem im Jahre 2004 neue Gesetze für Holding-Companies erlassen wurden. Diese stellen sich allerdings als komplex dar. Wir empfehlen daher Irland nicht als Sitzstaat für eine Holding-Gesellschaft zu verwenden. Gesellschaften in Malta und Zypern sind dafür erheblich besser geeignet.
Weitere Steuerarten
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die Mehrwertsteuer (VAT). Der Standardsatz beträgt 21%. Die VAT-Erklärung ist alle zwei Monate einzureichen (wird von uns erledigt). Wer weniger als €37,500 Umsatz macht, muß sich nicht für die VAT registrieren. Ähnliches gilt für Gesellschaften, die keine VAT-relevanten Tätigkeiten ausführen, z.B. Holding-Gesellschaften.
Die VAT-Registrierung kann ähnlich anpruchsvoll wie im UK sein. Es müssen ausreichend Nachweise geliefert werden, daß die Gesellschaft eine "legitime" Tätigkeit ausführt. Allerdings ist in der Regel die VAT-Nummer in 6 Wochen zu bekommen.
Besteuerung von natürlichen Personen, Non-Doms & Remittance-Base-Besteuerung
Ähnlich wie der UK und Malta gilt auch in Irland die Remittance-Base Besteuerung für sogenannte "Non-Doms". Ausländer, die sich in Irland niederlassen, sind nur steuerpflichtig auf ihr irisches Einkommen. Einkünfte im Ausland bleiben steuerfrei, solange diese nicht nach Irland "remitted", also ausbezahlt werden. Nach Irland ausbezahlte Einkommen werden mit irischer Einkommenssteuer belegt.
Gegenüber dem UK hat die irische Regelung aber den Vorteil, daß sie zeitlich nicht beschränkt ist (Beschränkung in UK 7 Jahre, dann GBP 50,000 Pausschalsteuer auf ausländische Einkommen).
Während die irische Einkommenssteuer als hoch einzustufen ist, kann sich ein Umzug nach Irland für ausländische Unternehmer daher auf jeden Fall lohnen.
Buchhaltung & Bilanzierung
Es besteht Buchhaltungs- und Bilanzierungpflicht. Die Anforderungen sind vergleichbar mit anderen westlichen Industrienationen. Die Gesellschaft muß jährlich eine Steuererklärung einreichen.
Was die Buchhaltung- und Nachweispflicht betrifft, so ist man in Irland was die Absetzbarkeit von Kosten betrifft in gewisser Hinsicht "flexibel". Grundsätzlich sind die Behörden unternehmerfreundlich und man hat kein Interesse, den Unternehmer zu gängeln.
Belegaufbewahrung
Es besteht Belegaufbewahrungspflicht.
Testieren der Bilanzen (Audit)
Gesellschaften, die mehr als €7.4 Millionen Umsatz pro Jahr erzielen, müssen ihre Bilanzen von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs)
Irland hat eine Fülle von DBAs unterzeichnet. Eine aktuelle Liste können Sie hier einsehen.
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Mögliche Einsatzbereiche
Wir empfehlen eine irische Gesellschaft als Aktiv-Gesellschaft. Mit der Irland-Gesellschaft können Sie an Kunden in jedem EU-Land fakturieren. Es gilt EU-Sachverhalt und Sie haben eine EU UST-ID. Beachten Sie jedoch, daß es sich um ein Tätigkeit handeln muß, die auch realistisch von Irland aus umgesetzt werden kann.
Irland-Gesellschaften eignen sich nur bedingt als Holding-Gesellschaften (nur im EU-und DBA-Kontext). Irland-Gesellschaften eignen sich nicht, wenn die Gesellschaft keine aktiven Einkünfte erzielt.
Double-Irish & Dutch Sandwich Strukturen im Kontext des geistigen Eigentums
Google und andere US-Unternehmen haben es vorgemacht: Den Double Irish und das Dutch Sandwich zur Umgehung von Körperschaftssteuern. Diese Struktur eignet sich zur Ausbeute von geistigem Eigentum (Lizenzen, Patente) und fuktioniert wie folgt:
- Es gibt zwei irische Gesellschaften, eine Aktiv-Gesellschaft und eine Non-Resident-Company.
- Non-Resident-Companies sind irische Domizilgesellschaften, die außerhalb von Irland verwaltet werden (in der Regel in einem Offshore-Sitzstaat) und keine Berührungspunkte mit Irland haben. Diese sind in Irland nicht steuerpflichtig, müssen aber von EU-Gesellschaften oder von Gesellschaften in einem DBA-Sitzstaat kontrolliert werden (oder natürlichen Personen aus der EU bzw. einem DBA-Sitzstaat.)
- Die Non-Resident-Company stellt der Aktiv-Gesellschaft Nutzungsrechte, z.B. für Software zur Verfügung.
- Die Aktiv-Gesellschaft kann dafür 99% ihrer Gewinne vor Steuern an die Aktiv-Gesellschaft weiterreichen.
Bei diesem Szenario allein würden allerdings auf Seiten Aktiv-Gesellschaft 20% Quellensteuer einzubehalten sein. Hier kommt das Dutch-Sandwich ins Spiel (eine holländische Gesellschaft zwischen zwei irischen Gesellschaften):
- Die Rechnung für die Nutzungsrechte kommt nicht direkt von der Non-Resident-Irish Company.
- Diese gründet eine holländische BV (kann auch eine Malta oder Zypern-Gesellschaft sein), welche als "Geldeinsammler" die Zahlungen der irischen Aktiv-Gesellschaft erhält und diese zu 99.8% and die Non-Resident Company weiterleitet.
Es ist klar, daß eine solche Struktur erst ab einem erheblichen Geschäftsumfang überhaupt Sinn macht. Sollten auch Sie Interesse am Double-Irish und am Dutch Sandwich haben, sprechen Sie uns an.
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Steuerliche Behandlung in Ihrem Wohnsitzstaat
Wir verweisen Sie an dieser Stelle auf unsere detaillierte Einlassung zur steuerlichen Behandlung von Offshore- und Auslandsgesellschaften, welche Sie unbedingt im Detail lesen sollten.
Irland ist Mitglied der europäischen Union, daher gilt EU-Sachverhalt. Irland wird dennoch als Niedrigsteuerland eingestuft. Daher ist ein auf kaufmännische Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorzuweisen, um die Negativwirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung zu vermeiden.
Zwar stellen wir Ihnen über unsere Partnerkanzlei eine entsprechende Büroadresse zur Verfügung, jedoch sollten Sie auf jeden Fall die Intention haben, nach Anlaufen des Geschäftes zumindestens ein virtuelles Büro einzurichten und eine Hilfskraft auf Stundenbasis zu beschäftigen.
Ein aktiver Direktor wird von uns gestellt und ist im Paketpreis enthalten. Der Direktor ist aktiv, weil er in die Leitung der Gesellschaft involviert ist, indem er z.B. Verträge der Gesellschaft unterzeichnet.
Daneben sollten im steuerlichen Sinne "aktive Einkünfte" erzielt werden, wie zum Beispiel:
- Einkünfte aus Produktionstätigkeiten
- Einkünfte aus Handelstätigkeiten
- Einkünfte aus Dienstleistungen
- Einkünfte aus der Aufnahme/ Vergabe von Kapital
- Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften
Sind diese Gegebenheiten erfüllt, bezahlen Sie auf den in Ihrem Wohnsitzland vereinnahmten Gewinn nur Kapitalertragssteuer, in Deutschland als 25% Abgeltungssteuer.
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Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen
Bei der Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen sollte folgendes beachtet werden:
- Sie lassen sich offiziell Dividenden ausbezahlen. Darauf wird in Ihrem Wohnsitzstaat Kapitalertragssteuer veranschlagt, in Deutschland Abgeltungssteuer (25%)
- Sie stellen sich bei Ihrer Gesellschaft per Bruttoarbeitsvertrag an. Die Gesellschaft zahlt Ihnen ein Bruttogehalt, auf welches Sie im Wohnsitzstaat Steuer und Sozialversicherung abführen.
- Ihre Gesellschaft kann weltweit Investitionen tätigen, also z.B. das Haus in Spanien kaufen, ein Auto erwerben usw.
- Wenn Sie Geld mit der Kreditkarte der Gesellschaft abheben, ist dieses ein Buchungsvorgang "Gesellschaft Bank an Gesellschaft Kasse", also kein Zufluss an Sie als natürliche Person.
- Das Geldwäschegesetz für Mitführen von Bargeld gilt in der EU nicht: Wenn Sie also €15,000 odr €20,000 in Bar aus dem Sitzland der Gesellschaft mitbringen, erfolgt keine Kontrollmitteilung an Ihr Finanzamt (natürlich müssten Sie diesen Tatbestand eigentlich dem Finanzamt anzeigen, es wäre sonst Steuerhinterziehung)
- Eine deutsche (oder österreichische) Repräsentanz kann Aufwendungen gegenüber der irischen Mutter geltend machen
- Sie können ein Darlehen von der Gesellschaft erhalten, zu Bedingungen gleicher Dritter
- Gehört Ihnen eine Gesellschaft in Ihrem Wohnsitzstaat, z.B. GmbH, können Sie diese an der Auslandsgesellschaft beteiligen. Mithin fliessen Gewinne von der Gesellschaft quellensteuerabzugfrei in Ihren Wohnsitzstaat, in Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
- Sie könnten z.B. eine zweite Gesellschaft - dann englische - Limited mit Betriebsstätte Wohnsitzstaat gründen, die dann an der Auslandsgesellschaft beteiligt ist. Mithin fliessen Gewinne von der Gesellschaft quellensteuerabzugfrei in Ihren Wohnsitzstaat, in Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
- Zum Zeitpunkt der gewollten Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein Niedrigsteuerland, z.B. in die Schweiz oder auf die Bahamas, Irland oder England. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie als natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im Niedrigsteuerland oder Nullbesteuerung. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche Ansässigkeit wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt keine erneute Besteuerung des Einkommens (Verbot der Doppelbesteuerung).
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Enthaltene Leistungen
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Gründung Ihrer Gesellschaft: Die Gründung ist innerhalb von einer Woche nach Auftragserteilung abgeschlossen. Die Firma ist dann voll einsatzbereit. Wenn Sie bereits eine Gesellschaft haben, können Sie mit dieser, zu den gleichen Konditionen, zu uns umziehen. |
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Registered Office & Geschäftsadresse bei unserer Partnerkanzlei Ihre Gesellschaft wird bei unserer Partnerkanzlei in Irland domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma! |
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Nutzung unserer Büros: Das Büro unserer Partnerkanlzei steht Ihnen in Irland zur Verfügung. Dort können Sie Meetingräume und Hot-Desking nach Bedarf nutzen. Die Kanzlei ist von überall gut erreichbar. |
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Postweiterleitung per E-Mail: Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden per wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden. |
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Eröffnung eines Firmenkontos & Bank Support: Wir eröffnen für Sie bei einer führenden Großbank vor Ort ein Firmenkonto. Dazu bekommen Sie Online Banking und ggf. eine Kreditkarte bzw. Debit Card (hängt vom Credit Rating ab). Wenn das Konto eröffnet ist, helfen unsere erfahrenen Mitarbeiter vor Ort bei Problemen und Routineaufgaben, die Ihr Konto betreffen (Bestellung von Ersatzkarten, Internet Banking Probleme etc.) |
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VAT Registrierung: Wir registrieren Ihre Gesellschaft für die Umsatzsteuer in Irland. Sie erhalten somit eine EU UST-ID mit welcher Sie in der ganzen EU umsatzsteuerfrei fakturieren können. Für Holding-Gesellschaften und ähnliche Firmentypen ist eine VAT-Regstrierung nicht erforderlich. |
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Treuhand-Gesellschafter: Wir stellen einen Treuhand-Gesellschafter (Aktionär), der die Anteile der Gesellschaft in Ihrem Auftrag hält und verwaltet (Sie sind der "Treugeber"). Der Treuhänder handelt nur auf Ihre Anweisung. Ein entsprechender Treuhand-Vertrag formalisiert diese Vereinbarung. Sie können die Anteile der Gesellschaft jederzeit an einen anderen Gesellschafter (z.B. sich selbst) übertragen, ohne dabei vom Treuhänder abhängig zu sein. |
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Lokaler Direktor / Treuhand-Direktor: Wir stellen einen in Irland ansässigen Director zur Verfügung, der den Anforderungen an eine irische Betriebsstätte genügt. Dabei handelt es sich um einen Berater aus unserem Hause bzw. unserer Partnerkanzlei mit bester Bonität. Es handelt sich nicht um einen "Frühstücks-Direktor", sondern die Dienstleistung beinhaltet aktive Beratungstätigkeit durch ihn. Außerdem trifft dieser wichtige Entscheidungen und kann beispielsweise Verträge unterzeichnen. |
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Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen: Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des weiteren um die formal korrekte Bestellung- und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile. |
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Fristenkontrolle: Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns. |
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Kommunikation mit den irischen Behörden: Immer wieder kann es zu routinemäßigen Anfragen der lokalen Behörden betreffend Ihrer Gesellschaft kommen. Dabei kann es sich beispielsweise um Stichproben, um Rückfragen in Bezug auf Ihre Abschlüsse oder die Jahresmeldung handeln. Die Steuerkanzlei St Matthew kümmert sich um alle Anfragen und vertritt Sie gegenüber den Behörden bei allen Anliegen rund um Ihre Gesellschaft. |
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Unbegrenzter Support auf Deutsch: Unsere deutschsprachigen Berater stehen Ihnen jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Gerne beantworten wir alle verwaltungstechnischen und administrativen Fragen rund um Ihre Gesellschaft. |
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Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch: Alle steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um Ihre Gesellschaft werden von unserem qualifizierten Personal beantwortet. Egal ob es dabei um rein Irland-relevante Steuerfragen oder internationale Steuerplanung wird - unsere Berater stehen Ihnen jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung für telefonische Beratungsgespräche zur Verfügung. Wir sind allerdings keine Rechtsanwälte, weswegen wir komplexere rechtliche Fragen ggf. an eine qualifizierten irischen Rechtsanwalt weiterleiten (gegen Aufpreis). |
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Nach Aufwand erbrachte Leistungen
Folgende Leistungen werden nach Aufwand auf Stundenbasis erbracht. Es gilt ein Stundensatz von €120, falls nicht anderweitig vereinbart.
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Laufende Buchhaltung, inklusive VAT-Returns: Die laufende Buchhaltung für Ihre Gesellschaft durch das qualifizierte Personal unserer Partnerkanzlei erledigt. Rückfragen können direkt mit uns auf Deutsch geklärt werden. Auf Grundlage der Buchhaltung erledigen wir sowohl die Umsatzsteueranmeldungen wie auch die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. |
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Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts): Neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres sind die Abschlüsse der Gesellschaft beim Companies House einzureichen. Dazu bereiten unsere Steuerberater die Abschlüsse gemäß der Buchhaltung vor, lassen diese von Ihnen autorisieren und reichen sie dann beim Handelsregister ein. |
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Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung: Neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres wird die Unternehmens-Steuererklärung fällig (Corporate Tax Return). Diese bereiten unsere Buchhalter und Steuerberater auf Grundlage der Buchhaltung bzw. des Year End Account vor und geben diese dann beim Inland Revenue ab. |
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Zusatzleistungen
Gerne bieten wir Ihnen folgende Zusatzdienstleistungen für Ihre Gesellschaft an:
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Irland Payroll (Lohnbuchhaltung): Haben Sie festangestellte Mitarbeiter in Irland, können wir für Sie die Lohnbuchhaltung übernehmen. Wir registrieren Ihre Gesellschaft als Arbeitgeber bei den Behörden, erstellen monatliche Lohnzettel und errechnen Nettolöhne sowie abzuführende Abgaben und Abzüge. Zusätzlich wird die Lohnsteuerjahresabrechnung für Sie erledigt, die jährlich im April fällig ist. Honorar: bitte Angebot einholen |
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Firmenwebsite mit 7 Seiten: Für die Außendarstellung Ihrer Betriebsstätte im Sitzstaat der Gesellschaft ist eine englische Website wichtig, welche die notwendigen rechtlichen Informationen (Impressum, Privacy Policy, Terms of Use etc) und Kontaktdetails enthält, sowie eine den lokalen Gegebenheiten entsprechende Beschreibung Ihrer Produkte und Dienstleistungen. Wir arbeiten mit einer von geschulten Agentur zusammen, welche eine Website für Ihre Gesellschaft entwickelt, die einer Prüfung von außen immer standhält. Honorar €1,100 einmalig |
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Banking
Zur Firmengründung und Kontoeröffnung ist eine Anreise Ihrerseits nicht notwendig. Sie können natürlich gerne erscheinen, dies beschleunigt das Verfahren aber nicht.
Wir eröffnen für Sie ein Konto bei einem bedeutenden nationalen oder internationalen Institut vor Ort. Wir arbeiten mit den meisten Banken auf Irland zusammen. Sollten sie bestimmte Präferenzen haben, lassen Sie es uns bitte im Vorfeld wissen.
Sie erhalten in der Regel eine Debit- oder Kreditkarten abhängig von der Bank. Alle Konten sind in Euro. Fremdwährungskonten sind aber verfügbar.
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So funktioniert unsere Treuhandlösung
Viele Mandanten sind im Hinblick auf ein Treuhand-Mandant zunächst verunsichert: Verliere ich die Kontrolle über meine Gesellschaft? Hat der Treuhand-Direkor Zugriff auf meine Bankkonto? Was passiert, wenn ich den Treuhänder austauschen möchte?
Dies sind verständliche Bedenken, vor allem wenn Sie bisher keine oder negative Erfahrungen mit Treuhändern gemacht haben.
Wir haben unser Treuhandangebot so optimiert, daß Sie absolut ruhig schlafen können und sich über einen möglichen Kontrollverlust keine Gedanken machen brauchen.
Im Rahmen unserer Treuhandmandate werden vier Vertragsdokumente von uns ausgestellt. Diese sind:
- Nominee Director Agreement: Regelt das Treuhand-Direktoren-Verhältnis, Grenzen und Umfang unserer Tätigkeit und Haftungsfragen.
- Declaration of Trust: Bestätigt, daß wir die Anteile der Gesellschaft treuhänderisch halten und alle Dividenden an Sie weitergeben bzw. diese direkt an Sie ausbezahlt werden.
- Power of Attorney: Gibt Ihnen Generalvollmacht/Prokura über die Gesellschaft.
- Share Transfer Form: Ein von uns unterschriebenes Formular, mit welchem Sie die Gesellschaftsanteile ohne unser Zutun an einen anderen Treuhänder oder sich selbst übertragen können.
Im Grundsatz haben Sie Generalvollmacht (Prokura) bei allen Angelegenheiten, welche die Gesellschaft betreffen. Sie können alle Enstcheidungen für die Gesellschaft treffen, unser Direktor muß nicht hinzugezogen werden.
Sie sind außerdem der einzige, der Zugriff auf die Konten der Gesellschaft hat - unser Direktor hat zu keinem Zugriff auf Ihr Konto.
Die oben genannten Treuhand-Dokumente können Sie hier ansehen (zum Vollbild bitte klicken):
| Nominee Director Agreement |
Declaration of Trust | Power of Attorney | Share Transfer Form |
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Gründung & Verwaltung Ihrer Gesellschaft
Der Ablauf der Gründung und Verwaltung Ihrer Gesellschaft ist wie folgt:
- Im Rahmen einer detaillierten Beratungs- und Angebotsphase erarbeiten wir für Sie die passende Lösung.
- Sie beauftragen und bezahlen uns.
- Wir geben die Gründung der Gesellschaft bei unserer Partnerkanzlei in Auftrag.
- Der Gründungsvorgang dauert in der Regel 1-2 Wochen.
- Nach der Gründung wird das Konto eröffnet. Eine Reise in den Sitzstaat Ihrerseits ist normalerweise nicht nötig.
- Rechnen Sie für die Kontoeröffnung nochmals mit 2-4 Wochen.
- In der Zwischenzeit kümmern wir um die Inbetriebnahme der restlichen bestellten Leistungen (Virtual Office, Website etc).
- Währende der gesamten Gründung steht Ihnen unsere geschulten deutschsprachigen Berater zur Verfügung. Sie helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen, sie sprechen mit unsere Partnerkanzlei, mit der Bank, mit Behörden. Sie brauchen sich um so wenig wie möglich zu kümmern.
- Bei Bedarf können Sie uns jederzeit in London oder Irland besuchen kommen.
- Nach der Gründungsphase geht die Gesellschaft in den Betrieb über. Auch hier sind wir während des gesamten Mandatszeitraumes (in der Regel ein Jahr) uneingeschränkt für Sie da und beantworten alle Fragen per Email oder direkt am Telefon. Immer zuverlässig, immer auf Deutsch.
- Nach einem Jahr nehmen wir Kontakt betreffend der Mandatsverlängerung mit Ihnen auf. Das Mandant verlängert sich automatisch mit Zahlung der Jahresgebühr. Sollten Sie die Gesellschaft nicht mehr benötigen, sind Ihrerseits keine weiteren Schritte notwendig, auch keine weitere Zahlung. Die Gesellschaft wird dann nach einer kurzen Wartefrist gelöscht.
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Vorratsgesellschaften
Vorratsgesellschaften sind vorhanden. Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Liste der verfügbaren Gesellschaften per Email zu. Bitte verwenden Sie das Angebotsformular, um diese anzufordern.
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Besonderheiten
Ähnlich wie England kennt auch Irland die Non-Domiciled Besteuerung. In Irland lebende Ausländer müssen Ihr ausländischen Einkommen nicht in Irland versteuern, außer dieses nach Irland ausbezahlt (Remittance Basis).
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Die Irland Limited Company in Kombination mit einer UK Limited
Diese Kombination macht vor allem für die Mandanten Sinn, die das Privatinsolvenzverfahren in England anstreben.
Wer sich in England im Insolvenzverfahren befindet, darf bekanntlich nicht Geschäftsführer einer englischen Gesellschaft sein. Es macht daher für ihn Sinn, eine irische Gesellschaft zu gründen. Die Gesellschaft kann natürlich nicht dem Betroffenen selbst gehören - hier muß eine Vetrauensperson herangezogen, welche die Anteile an der Gesellschaft hält. Treuhand ist im Insolvenzzusammenhang strafbar! Der Betroffenen kann aber selbst Direktor der Gesellschaft werden.
Die irische Gesellschaft gründet dann eine englische Tochter bei welcher der Mandant angestellt wird und seinen pfändungssicheren Lohn erhält.
Vorteile für den Mandanten: Er kann weiterhin als Geschäftsführer auftreten und dies auch auf die Visitenkarte drucken. Daneben kann der Eigentümer der Gesellschaft von der niedrigen Körperschaftssteuer profitieren.
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Nächste Schritte
Fordern Sie im ersten Schritt bitte ein unverbindliches Angebot an. Unsere Lösungen werden normalerweise nicht "Out-of-the-Box" verkauft, sondern auf Ihre konkreten Bedürfnisse hin angepasst. Angebotsformular
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