Der direkte Vergleich: England vs. Frankreich
Die besten Empfehlungen gibt man aufgrund persönlicher Erfahrungen. Erfahren Sie, warum wir Ihnen zu einem englischen Verfahren raten.
Nutzen Sie die Vorteile eines englischen Verfahrens
Wir empfehlen Ihnen ausschließlich eine EU-Insolvenz in England. Die Begründung dazu liegt klar auf der Hand: Ein Verfahren in England ist einfacher und billiger.
Lesen Sie jetzt im Vergleich die Vorgehensweise in Frankreich und England. Es wird Ihnen schnell klar werden, warum wir Ihnen zu einer EU-Insolvenz in England raten.
Für ein französisches Verfahren müssen Sie einem Schwurgericht nachweisen, dass Sie seit mindestens 6 Monaten Ihren Lebensmittelpunkt im jeweiligen Gerichtsbezirk haben. Als Nachweis können Sie einen Mietvertrag oder eine Stromrechnung vorlegen. Zudem sollten Sie sich hin und wieder an Ihrem Wohnort blicken lassen, beispielsweise einkaufen gehen.
Interessantes Angebot, besonders weil wir Sie in jeder Phase unterstützen, teilweise kümmern wir uns sogar komplett darum. Ihr persönlicher Zeitaufwand bleibt gering. Versprochen.
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Sie brauchen einen französischen Anwalt
Dann müssen Sie belegen, dass Sie zahlungsunfähig sind, und die Gläubiger gegen Sie zwangsvollstrecken. Ihre Gläubiger erfahren umgehend von Ihrem neuen Wohnsitz. Den eigentlichen Insolvenzantrag stellt ein französischer Anwalt für Sie. Zum Eröffnungstermin müssen Sie persönlich erscheinen, allerdings in Begleitung Ihres französischen Anwalts. Sobald das Verfahren eröffnet ist, werden die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingestellt und ein Insolvenzverwalter benannt.
Der Insolvenzverwalter überprüft die Sach- und Rechtslage und berichtet dem Insolvenzgericht. Falls keine Masse vorhanden ist, wird das Verfahren abgewiesen.
In England erhalten Sie nach Eröffnung des Verfahrens nach 12 Monaten die Restschuldbefreiung, häufig sogar früher. Wie in Frankreich muss der Lebensmittelpunkt im jeweiligen Land, also diesmal in England, liegen. Der Nachweis erfolgt mittels Energie- und Telefonrechnungen. Den Insolvenzantrag stellen Sie selber, danach folgen zwei Termine beim Insolvenzrichter und beim Konkursverwalter.
Warum französische Gerichtsvollzieher genau prüfen
Die Auflagen sind in Frankreich hoch, weil sich in den letzten Jahren nach Frankreich, bzw. Elsass-Lothringen ein regelrechter Insolvenztourismus entwickelt hat. Zudem verfügt Frankreich über einen aufwendigen administrativen Verwaltungs-Apparat.
Warum ein englisches Verfahren viele Vorteile bringt
In England gibt es dagegen ganz einfach weniger Kontrolle, die Leistung eines englischen Anwalts ist nicht erforderlich. Das reduziert Kosten. Außerdem haben Sie in London eine Betreuung vor Ort. Die Einrichtung Ihres neuen Lebensmittelpunktes wird für Sie so einfacher, denn es wird Ihnen fast alles abgenommen. Für Sie bedeutet dies einen geringeren Zeitaufwand und mehr Komfort.




