Rechtssichere Gestaltung Ihrer Limited Company in Hong Kong

Unserer Meinung nach der beste Sitzstaat, wenn Sie aktiv im internationalen Umfeld handeln und Geschäfte betreiben. Hong Kong ist ein großer Finanzplatz, es gibt viele Banken und eine gute Infrastruktur. Die Chinesen schirmen ihr Finanzsytem aktiv vom Westen ab. Es gibt praktisch keinen Informationsaustausch mit westlichen Behörden. Steuerfrei, so lange Sie keine Geschäfte in Hong Kong oder von Hong Kong aus machen.

€4,000 pro Jahr zzgl. €800 Einmalkosten bei Gründung

 

Hong Kong im Überblick

Die ehemals britische Kronkolonie Hong Kong liegt an der süd-östlichen Küste Chinas und gehört seit 1997 zu China. Hong Kong ist eine Sonderverwaltungszone innerhalb der Volksrepublik China und verfügt über ein unabhängiges Rechtssystem. Dieses steht voll in der demokratisch marktwirtschaftlichen Tradition des ehemaligen Mutterlandes. China hat sich verpflichtet, diesen Status für mindestens 50 Jahre neben dem autoritären sozialistischen System der Volksrepublik China beizubehalten, so dass Hong Kongs Rolle als eines der Finanzzentren Asiens gesichert bleibt. Amtssprachen sind Chinesisch und Englisch.

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Die Hong Kong Limited Company

Die in Hong Kong vorherrschende Rechtsform ist die "Private Limited Company" oder schlicht "Limited Company". Es gibt in Hong Kong rein rechtlich gesehen keine Offshore-Firmen. Alle in Hong Kong gegründeten Gesellschaften unterliegen ein und dem selben Gesellschaftsrecht. Der Unterschied ergibt sich aus der Einkommensquelle: Einkommen, das außerhalb Hong Kongs generiert wird, ist steuerfrei. Inländisches Einkommen muß mit 16.5% Körperschaftssteuer versteuert werden.

Gesellschaftsrecht

Es gilt English Common Law mit lokalen Ergänzungen und Anpassungen. Die Hong Kong Limited ist in der grundsätzlichen Struktur und Funktionsweise mit einer UK-Gesellschaft zu vergleichen.

Stammkapital

Es gibt keine Minimal-Anforderungen an das Stammkapital. Ein Stammkapital von HK $1 ist möglich. Alle von uns gegründeten Gesellschaften werden, außer anderweitig vereinbart, mit einem Stammkapital von HK $10,000 gegründet. Das Stammkapital muß nicht einbezahlt werden.

Inhaberaktien

Inhaberaktien ("Bearer Shares"), also anonyme Aktien, sind nicht gestattet. Alle Gesellschafter werden in der Gesellschafterliste geführt, welche dem Handelsregister vorliegt. Wird ein Treuhänder verwendet, taucht dieser im Handelsregister auf und nicht der Treugeber.

Treuhand

Treuhandkonstruktionen sind erlaubt, empfohlen und in unserem Paket bereits enthalten. Es besteht keine Offenlegungspflicht der wirtschaftlich Begünstigten (Treugeber) gegenüber den Behörden im Sitzstaat.

Handelsregister

Ähnlich wie in England werden Geschäftsführer und Gesellschafter im Handelsregister veröffentlicht und sind für jedermann zugänglich. Die Verwendung von Treuhandkonstruktionen schafft hier Abhilfe.

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Besteuerung der Hong Kong Limited Company

So lange die Gesellschaft kein Einkommen in Hong Kong generiert, ist keine Körperschaftssteuer fällig. Ansonsten fällt Körperschaftssteuer von 16.5% auf den in Hong Kong erwirtschafteten Gewinn an an. Gewinn wird im Hong Kong erwirtschaftet durch folgende Aktivitäten, die zu unterlassen sind:

  • Ein Büro in Hong Kong zu unterhalten, von dem aus verkauft wird
  • Lieferanten in Hong Kong zu haben
  • Kunden in Hong Kong zu haben
  • Marketingaktivitäten in Hong Kong zu entfalten
  • Waren nach Hong Kong zu importieren

Explizit möglich ist es, ein "Cost Center" vort Ort zu betreiben, also beispielsweise Mitarbeiter zu haben, die für Ihre europäische Gesellschaft Dokumente scannen, Software entwickeln oder sich um die Buchhaltung kümmern. Entscheidend ist, daß die Gesellschaft kein Einkommen im Sitzstaat erzielt. Dies kann interessant sein, wenn Sie eine wirkliche Betriebsttätte einrichten wollen. Dazu unten mehr.

Weitere Steuerarten

Die Körperschaftssteuer ist die einizige zu beachtende Steuer. Gewerbesteuer oder andere Steuerarten gibt es für Gesellschaften nicht. Es wird auch keine Quellensteuer erhoben.

Buchhaltung & Bilanzierung

Es gibt keine Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht, so lange die Gesellschaft als Offshore Gesellschaft geführt wird. Jährlich muß eine Nullerklärung beim örtlichen Finanzamt im Sitzstaat abgegeben werden. Dies erledigen wir für Sie in Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei vor Ort.

Belegaufbewahrung

Es besteht theoretisch eine Belegaufbewahrungspflicht. Auf Verlangen der lokalen Finanzbehörden muss nachgewiesen werden können, daß es keine lokale Einkommensquellen gegeben hat. Solche Anfragen kommen praktisch nie vor, sie sind aber im Steuerrecht vorgesehen (wir waren noch nie mit einer solchen Anfrage konfrontiert).

Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs)

Eine Liste der gültigen Doppelbesteuerungsabkommen find Sie auf dieser Website (neues Fenster)

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Mögliche Einsatzbereiche

Die Hong Kong Limited Company hat weltweit ein gutes Ansehen und ist sehr verbreitet. Sie ist als operative Gesellschaft, die Rechnungen an Kunden schreibt, sehr beliebt. Holding und Vermögensschutz-Funktionen sind ebenfalls möglich, aber weniger häufig.

Sehr häufig wird die Hong Kong Gesellschaft aber als Einkaufsgesellschaft (Export-Firma) für asiatische Produkte und Dienstleistungen verwendet. Die Gesellschaft kauft in Asien ein und verkauft die Ware an Ihre eigene europäische Gesellschaft mit Marge weiter. So bleibt die Marge in der Hong Kong Gesellschaft steuerfrei. 

Wenn es nicht um asiatische Exporte geht, empfehlen wir Hong Kong Gesellschaften vor allem für internationale Geschäfte außerhalb der Europäischen Union. Rechnungen an EU-Kunden zu versenden, kann in manchen Ländern wie Deutschland, Italien und Frankreich zu Schwierigkeiten führen.

Ihr Kunde kann die Rechnung einer Offshore-Gesellschaft ggf. nicht bei seinem Finanzamt als Betriebsausgabe geltend machen und wird eine solche Rechnung daber ablehnen. Rechnungslegung nach England, Irland, Malta oder die Schweiz ist aber ohne weiteres möglich. Daher kann es Sinn machen, eine solche Gesellschaft vor die Offshore-Gesellschaft zu schalten.

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Steuerliche Behandlung in Ihrem Wohnsitzstaat

Wir verweisen Sie an dieser Stelle auf unsere detaillierte Einlassung zur steuerlichen Behandlung von Offshore- und Auslandsgesellschaften, welche Sie unbedingt im Detail lesen sollten.

  • Deutschland: Kein DBA vorhanden und auch nicht in Arbeit. Um Hinzurechungsbesteuerung / Außensteuergesetz zu vermeiden, empfehlen wir die Gründung einer UK-Holding, welche die Anteile an der Hong Kong Gesellschaft hält.
  • Österreich: DBA vorhanden.
  • Schweiz: DBA in Arbeit.

Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, ist in diesem Zusammenhang vor allem darauf hinzuweisen, daß Sie für die Gesellschaft eine kaufmännisch eingerichtete Betriebsstätte vorweisen müssen. Zwar stellen wir Ihnen über unsere Partnerkanzlei eine entsprechende Büroadresse zur Verfügung, jedoch sollten Sie auf jeden Fall die Intention haben, nach Anlaufen des Geschäftes zumidestens ein virtuelles Büro einzurichten und eine Hilfskraft auf Stundenbasis zu beschäftigen.

Daneben sollten im steuerlichen Sinne "aktive Einkünfte" erzielt werden, wie zum Beispiel:

  • Einkünfte aus Produktionstätigkeiten
  • Einkünfte aus Handelstätigkeiten
  • Einkünfte aus Dienstleistungen
  • Einkünfte aus der Aufnahme/ Vergabe von Kaptial
  • Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften

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Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen

Bei der Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen sollte folgendes beachtet werden:

  • Offensichtliche Geldflüsse in Ihren Wohnsitzstaat sollten vermieden werden. Wenn möglich sollten Geldflüsse an Sie persönlich überhaupt ganz vermieden werden.
  • Die Offshore-Gesellschaft kann als juristische Person weltweit bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, wie z.B. Liegenschaften und Autos.
  • Bezahlen Sie mit Ihrer Firmen Debit- oder Kreditkarte.
  • Wenn Sie Geld mit der Kreditkarte der Gesellschaft abheben, ist dieses ein Buchungsvorgang "Gesellschaft Bank an Gesellschaft Kasse", also kein Zufluss an Sie als natürliche Person.
  • Operieren Sie mit einer englischen Holding oder Abrechnungsgesellschaft, kann Geld von dort legal an Sie als natürliche Person ausgeschüttet werden (Besteuerung in England und am Wohnsitzstaat beachten). Alternativ können Sie auch mit einer weiteren Gesellschaft im Wohnsitzstaat Rechnungen an die UK-Limited schreiben.
  • Zum Zeitpunkt der gewollten Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein Niedrigsteuerland, z.B. in die Schweiz oder auf die Bahamas, Malta oder England. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie als natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im Niedrigsteuerland oder Nullbesteuerung. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche Ansässigkeit wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt keine erneute Besteuerung des Einkommens (Verbot der Doppelbesteuerung).

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Enthaltene Leistungen

Folgende Leistungen sind im Paketpreis von €4,800 enthalten:

  • Gründung der Gesellschaft durch einen Anwalt oder Steuerberater vor Ort, inklusiver aller amtlichen Gebühren
  • Domizilierung der Gesellschaft bei unserer Partnerkanzlei (echte Büroadresse, kein Briefasten)
  • Firmenmappe mit allen Unterlagen zur Firma, inklusive Gründungszertifikat, Statuten, Aktienzertifikate
  • Bankkonto bei einer bedeutenden Bank vor Ort, inklusive Debit/Kreditkarte und voll funktionsfähiges Internetbanking
  • Treuhand-Direktor, der nicht nur ein Name ist, sondern auch Verträge im Namen Ihrer Gesellschaft unterzeichnen kann. Sie erhalten Generalvollmacht.
  • Treuhand-Gesellschafter
  • Company Secretary
  • Behördenkommunikation
  • Fristenkontrolle
  • Ausfüllen und Abgabe der jährlichen Nullmeldungen
  • Steuerberatung
  • Betreuung durch unsere Kanzlei auf Deutsch bei allen Fragen zu Ihrer Gesellschaft

Entscheiden Sie sich nach einem Jahr, das Mandat zu verlängern, beläuft sich die Jahresgbühr ab dem zweiten Jahr auf €4,000

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Banking

Ihr Bankkonto wird bei einer der weltweit größten Banken in Hong Kong eröffnet. Das Geschäftskonto wird im Namen Ihrer Gesellschaft eröffnet. Eine Anwesenheit vor Ort ist nicht notwendig. Die Überweisungsgebühren ins Ausland halten sich in Grenzen, ebenso wie die Kontogebühren. Rechnen Sie mit rund €15 pro Auslandsüberweisung. Die Kontogebühren belaufen sich auf weniger als €10 pro Monat. Konten in Fremdwährungen sind möglich.

Die Bank schreibt eine Minimaleinlage von rund €3,000 vor, die stets auf dem Konto verfügbar sein sollte und nach Kontoeröffnung von Ihnen eingezahlt werden muß.

Zum Bankkonto erhalten Sie Internetbanking und eine Debit Card. 

Nur mit einem Besuch vor Ort möglich: Gegen eine zusätzliche Gebühr kann einen anonyme ATM-Card bestellt werden. Diese wird ohne Namensprägung geliefert und zeigt nur die Kartennummer. Mit dieser Karte können Sie bis zu €1,500 in bar pro Tag vom Konto abheben.

Hinweis: Der Treuhanddirektor hat niemals Zugriff auf Ihr Konto. Sie sind der Bank von Anfang an als der wirtschaftlich Begünstigte bekannt und sind alleine zeichnungsberechtigt.

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Zusatzleistungen

Folgende Zusatzleistungen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Anonyme Mastercard: €1,000 einmalig
  • Firmenwebsite auf Englisch mit 7 Seiten, inkusive ein Jahr Hosting und Domain mit allen nötigen rechtlichen Details wie Impresum etc., welche einer Überprüfung standhält. Firmenspezifischer Website-Inhalt kommt als Word-Dokument von Ihnen und kann auf Deutsch geliefert werden: €1,100 einmalig.
  • Virtual Office vor Ort mit eigener Telefonnumer, die vor Ort im Namen Ihrer Gesellschaft beantwortet wird. Außerdem Faxnummer mit Email-Weiterleitung. Büronutzung nach Aufwand (Hot Desking). Meetingräume werden ebenfalls nach Aufwand abgerechnet. Postadresse mit Postweiterleitung: €350 pro Monat (6 Monate im voraus zahlbar).
  • UK Holding oder Abrechnungsgesellschaft mit englischer Betriebsstätte, inklusive Steuerberatung, Treuhand, Virtual Office und Betreuung der Gesellschaft für ein Jahr: €4,600 Jahresgebühr
  • Gewinnabführungsvertrag zwischen UK Gesellschaft und der Offshore-Gesellschaft, ausgearbeitet durch einen UK-Anwalt, inklusive Rechts- und Steuerberatung: €2,500 einmalig

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So funktioniert unsere Treuhandlösung

Viele Mandanten sind im Hinblick auf ein Treuhand-Mandant zunächst verunsichert: Verliere ich die Kontrolle über meine Gesellschaft? Hat der Treuhand-Direkor Zugriff auf meine Bankkonto? Was passiert, wenn ich den Treuhänder austauschen möchte?

Dies sind verständliche Bedenken, vor allem wenn Sie bisher keine oder negative Erfahrungen mit Treuhändern gemacht haben.

Wir haben unser Treuhandangebot so optimiert, daß Sie absolut ruhig schlafen können und sich über einen möglichen Kontrollverlust keine Gedanken machen brauchen.

Im Rahmen unserer Treuhandmandate werden vier Vertragsdokumente von uns ausgestellt. Diese sind:

  • Nominee Director Agreement: Regelt das Treuhand-Direktoren-Verhältnis, Grenzen und Umfang unserer Tätigkeit und Haftungsfragen.
  • Declaration of Trust: Bestätigt, daß wir die Anteile der Gesellschaft treuhänderisch halten und alle Dividenden an Sie weitergeben bzw. diese direkt an Sie ausbezahlt werden.
  • Power of Attorney: Gibt Ihnen Generalvollmacht/Prokura über die Gesellschaft.
  • Share Transfer Form: Ein von uns unterschriebenes Formular, mit welchem Sie die Gesellschaftsanteile ohne unser Zutun an einen anderen Treuhänder oder sich selbst übertragen können.

Im Grundsatz haben Sie Generalvollmacht (Prokura) bei allen Angelegenheiten, welche die Gesellschaft betreffen. Sie können alle Enstcheidungen für die Gesellschaft treffen, unser Direktor muß nicht hinzugezogen werden.

Sie sind außerdem der einzige, der Zugriff auf die Konten der Gesellschaft hat - unser Direktor hat zu keinem Zugriff auf Ihr Konto.

Die oben genannten Treuhand-Dokumente können Sie hier ansehen (zum Vollbild bitte klicken):

Nominee Director
Agreement
Declaration of Trust Power of Attorney Share Transfer Form



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Gründung & Verwaltung Ihrer Gesellschaft

Der Ablauf der Gründung und Verwaltung Ihrer Gesellschaft ist wie folgt:

  • Im Rahmen einer detaillierten Beratungs- und Angebotsphase erarbeiten wir für Sie die passende Lösung.
  • Sie beauftragen und bezahlen uns.
  • Wir geben die Gründung der Gesellschaft bei unserer Partnerkanzlei in Auftrag.
  • Der Gründungsvorgang dauert in der Regel 1-2 Wochen.
  • Nach der Gründung wird das Konto eröffnet. Eine Reise in den Sitzstaat Ihrerseits ist normalerweise nicht nötig.
  • Rechnen Sie für die Kontoeröffnung nochmals mit 2-4 Wochen.
  • In der Zwischenzeit kümmern wir um die Inbetriebnahme der restlichen bestellten Leistungen (Virtual Office, Website etc).
  • Währende der gesamten Gründung steht Ihnen unsere geschulten deutschsprachigen Berater zur Verfügung. Sie helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen, sie sprechen mit unsere Partnerkanzlei, mit der Bank, mit Behörden. Sie brauchen sich um so wenig wie möglich zu kümmern.
  • Bei Bedarf können Sie uns jederzeit in London besuchen kommen.
  • Nach der Gründungsphase geht die Gesellschaft in den Betrieb über. Auch hier sind wir während des gesamten Mandatszeitraumes (in der Regel ein Jahr) uneingeschränkt für Sie da und beantworten alle Fragen per Email oder direkt am Telefon. Immer zuverlässig, immer auf Deutsch.
  • Nach einem Jahr nehmen wir Kontakt betreffend der Mandatsverlängerung mit Ihnen auf. Das Mandant verlängert sich automatisch mit Zahlung der Jahresgebühr. Sollten Sie die Gesellschaft nicht mehr benötigen, sind Ihrerseits keine weiteren Schritte notwendig, auch keine weitere Zahlung. Die Gesellschaft wird dann nach einer kurzen Wartefrist gelöscht.

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Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaften sind vorhanden. Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Liste der verfügbaren Gesellschaften per Email zu. Bitte verwenden Sie das Angebotsformular, um diese anzufordern.

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Besonderheiten

An dieser Stelle sei nochmals auf folgenden spezifischen Besonderheiten hingewiesen:

  • Keine Aktivität vor Ort: Wie hinreichend aufgeführt, wird darauf in Hong Kong besonders stark wertgelegt.
  • Lokal ansässiger Company Secretary (Schriftführer): Der Company Secretary (wird von uns gestellt) muß in Hong Kong wohnhaft sein.
  • Geschützte Begriffe im Firmennamen: Der Firmenname ist frei bestimmbar, darf aber folgende Begriffe nicht enthalten: Bank, Insurance, Assurance, Re-Insurance, Trust, Trustee, Savings, Royal, Asset management, Fund Management, Investment Fund, Building Society, Municipal, Chartered, Chamber of Commerce, Tourist Association, Kaifong, Mass Transit, Underground Railway.
  • Firmensiegel: Ein Firmensiegel aus Metall ist zwingend erforderlich und wird von uns gestellt.

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Die Hong Kong Limited Company in Kombination mit einer UK Limited

Es sind grundsätzlich zwei Szenarien vorstellbar, bei denen wir eine Gesellschaft im UK in Kombination mit Ihrer Offshore-Gesellschaft empfehlen:

Szenario 1: UK Gesellschaft als Holding-Gesellschaft bei nicht DBA-Sachverhalt

Hat Ihr Wohnsitzstaat kein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit dem Sitzstaat der Offshore-Gesellschaft unterzeichnet, hat dies für Sie steuerlich unangehme Folgen. Es macht daher Sinn, die Offshore-Firma an eine EU-Holding zu "hängen", deren Sitzstaat das besagte DBA mit dem Sitzstaat der Offshore-Gesellschaft unterzeichnet hat. Dies ist bei Hong Kong und dem UK der Fall. Die Gründung einer UK-Holding, welche dann alleinige Gesellschafterin der Hong Kong Gesellschaft ist, wird von uns ausdrücklich empfohlen.

Haben Sie an dieser Lösung Interesse, lassen Sie es uns bitte im Angebotsformular wissen.

Szenario 2: UK-Gesellschaft als Abrechnungsgesellschaft

Oftmals kann eine Offshore-Gesellschaft nicht zur Rechnungslegung an (gewerblichen) Kunden in der europäischen Union verwendet werden. Dies ist vor allem bei Kunden in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien sehr problematisch, betrifft aber letztlich die meisten EU-Länder mit nicht angelsächsischem Hintergrund. Diese Kunden müssen Rechnungen aus einem Niedrigsteuerland vor ihrem Finanzamt umfangreich rechtferigen und erklären. 

Beachten Sie, daß dies vor allem für Dienstleistungen, Provisionen, Lizenzgebühren und andere immaterielle Güter der Fall ist. Wer Waren liefert und einen klaren Zusammenhang zwischen Waren und Sitzstaat der Offshore-Gesellschaft aufzeigen kann, ist von besagter Problematik weniger betroffen. Wer beispielsweise MP3 Player von Asien nach Europa exportiert und dafür eine Offshore-Gesellschaft in Hong Kong verwendet, wird mit der Akzeptanz seiner Rechnung weniger oder gar keine Probleme haben. Wer Kokosnussöl exportiert und dafür von der Bahamas berechnet, wird ebenfalls gut dastehen.

Wer allerdings "Beratung" oder "Marketing-Dienstleistungen" fakturiert, kann davon ausgehen, daß viele rote Lampen angehen. Dies möchten Sie sich selbst und Ihren Kunden ersparen.

Die Lösung sieht so aus: Da auf der einen Seite die Rechnungslegung aus dem UK für Ihre Kunden unproblematisch, weil unverdächtig ist, und auf der anderen Seite die UK-Finanzbehörden mit Rechnungen von Offshore-Gesellschaften liberal umgehen, ist eine UK-Limited oft die ideale Ergänzung zu Ihrer Offshore-Gesellschaft.

In diesem Szenario bekommt Ihr Kunde eine Rechnung von Ihrer UK-Gesellschaft mit rein englischer Betriebsstätte und EU UST-ID. Ihre englische Gesellschaft bekommt dann eine Rechnung von der Offshore-Firma. Über einen Gewinnabführungsvertrag kann die Offshore-Gesellschaft einen Großteil des Betriebsgewinnes als "Management Fee" aus der UK-Gesellschaft herausfakturieren.

Haben Sie an dieser Lösung Interesse, lassen Sie es uns bitte im Angebotsformular wissen.

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Nächste Schritte

Fordern Sie im ersten Schritt bitte ein unverbindliches Angebot an. Unsere Lösungen werden normalerweise nicht "Out-of-the-Box" verkauft, sondern auf Ihre konkreten Bedürfnisse hin angepasst. Angebotsformular