Schliessung des First Quotation Boards: Lösungen für betroffene Unternehmen
Die deutsche Börse hat bekanntgegeben, daß das First Quotation Board zum Herbst 2012 geschlossen werden soll. Was können betroffene Unternehmen tun, die bereits am First Quotation Board gelistet sind oder sich dort listen lassen wollten?
Wenn Sie bereits gelistet sind
Zunächst sei erwähnt, daß "nur" das First Quotation Board geschlossen werden soll. Entry Standard und Second Quotation Board bleiben bestehen. Der Open Market wird nicht geschlossen.
Es zeichnen sich vor diesem Hintergrund drei Alternativen ab:
1. Zum Entry Standard wechseln
Der Entry Standard ist das nächst höhere Segment im Open Market. Unternehmen, die heute beim First Quotation Board gelistet sind, können zum Entry Standard wechseln. Das hat nicht nur Nachteile: Im Entry Standard sind viel weniger Unternehmen gelistet. Ein Listing dort hat mehr Prestige, die Kapitaleinwerbung fällt einfacher. Dagegen sprechen erhöhte Auflagen wie Prospektpflicht und höhere Kosten.
2. An eine andere Börse wechseln
Die Regionalbörsen in Deutschland, vor allem Stuttgart und Berlin, sind als Börsenplatz ggf. unproblematischer als der Entry Standard. Allerdings ist auch hier mit einer Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen zu rechnen. Natürlich können Sie auch zu den diversen europäischen Börsenplätzen wie Paris oder London wechsln.
3. Die Börse verlassen
Für wen weder die eine, noch die andere Option möglich ist, dem wird nichts anderes übrigbleiben, als die Börse im Herbst zu verlassen.
Unsere Kanzlei kann Ihnen sowohl beim Wechsel zu einer anderen deutschen Börse, wie auch beim Wechsel ins Ausland behilflich sein. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.
Wenn Sie noch nicht gelistet sind
Wenn Sie einen Börsengang am First Quotation Board geplant hatten und Ihnen die deutsche Börse jetzt einen Strich durch die Rechnung gemacht hat, stehen Sie vor drei Optionen:
1. Reverse Merger mit einem Börsenmantel
Wer heute eine Börsennotierung am Franfurter Open Market erwägt, wird nicht selten den Kauf eines Börsenmantels in Betracht ziehen. Die Vorteile scheinen für sich zu sprechen: Da es sich beim Börsenmantel um ein bereits gelistetes Unternehmen handelt, verspricht man sich Zeitgewinn, überschaubare Kosten und die Umgehung der sonst beim Börsengang vermuteten Hürden. Was ist beispielsweise, wenn das an die Börse zu bringende Unternehmen noch nicht lange genug aktiv ist?
Dabei werden jedoch die erheblichen Risiken und Nachteile eines Börsenmantels unterschätzt:
- Altlasten: Oftmals handelt es sich bei Börsenmänteln um vormals insolvente Unternehmen. Selbst wenn keine Verbindlichkeiten mehr bestehen, bleibt ein negatives Image am Markt.
- Kosten: Börsenmäntel sind nicht billig und kosten in der Regel mindestens €200.000
- Reduzierter Aktienbesitz: Meistens kann der Käufer nur über 70-80% der Aktien des Börsenmantels verfügen. Der Rest der Aktien befindet sich im Umlauf, oftmals in den Händen von Zockern und Spekulanten, die nur darauf warten, daß der Mantel wieder "zum Leben erweckt" wird, um dann die billig erworbenen Anteile schnell zu verkaufen.
- Zeitaufwand: Damit der Käufer "sein" Unternehmen über den Börsenmantel an die Börse bringen kann, muss dieses z.B. über einen Reverse Merger in den Mantel eingebracht werden. Dies ist zeitaufwendig (2-3 Monate) und oftmals mit hohen Zusatzkosten verbunden.
Der vermeintlich vorteilhafte Börsenmantel kann sich so rasch zum Bumerang entwickeln. Es kommt zu Zeitverzögerungen und ist der Mantel erstmal aktiviert, drohen weitere unangenehme Überraschungen.
2. Listing bei einer Regional- oder Auslandsbörse
Stuttgart und Berlin bieten sich in Deutschland an - Paris kann im europäischen Raum die sinnvolle Alternative sein. Wie bereits oben erwähnt, sind die Zugangsvorraussetzungen oftmals weniger streng als in Frankfurt. Allerdings ist auch hier mit einer Verschärfung zu rechnen.
3. Listing im Entry Standard
Wir raten jedem Mandanten dazu, sich nach Möglichkeit im Entry Standard Segment listen zu lassen. Der Entry Standard ist exclusiver und dort gelistete Unternehmen geniessen einen besseren Ruf, als der Entry Standard.
Egal, welche Option für Sie in Frage kommt - unsere Kanzlei kann Sie kompetent beraten und begleiten.
Ihr Weg zum Börsengang: Die UK Public Limited Company (PLC)
Egal on Entry Standard, Berlin oder Stuttgart: Wenn Sie ein Listing planen raten wir zur UK PLC.
Die UK PLC entspricht der deutschen AG und ist eine weitverbreitete Gesellschaftsform. Immer mehr Börsengänge am Open Market werden heute über eine PLC realisiert. Die Vorteile der PLC sprechen für sich:
- Volle Akzeptanz: Als EU-Rechtsform ist die PLC einer deutschen AG an der Frankfurter Börse gleichgestellt.
- Schnelle Gründung: Die PLC ist in der Regel in 48 Stunden gegründet.
- Geringes Stammkapital: Das Mindest-Stammkapital beträgt umgerechnet rund €60.000, wovon 25% libriert werden müssen.
- Liberales Gesellschaftsrecht: Das englische Gesellschaftsrecht ist vergleichsweise liberal. Im Vergleich zur deutschen AG bestehen weniger Auflagen und Einschrängungen. So lässt sich beispielweise das zu listende Unternehmen in der Regel als Tochtergesellschaft in die PLC einbringen, ein Merger ist nicht notwendig.
- Flexibilität: Die PLC weist ein hohes Mass an Flexibilität auf. So lässt sich die für den Börsengang notwendige Kapitalerhöhung auf mindestens €500.000 (wie von der Deutschen Börse vorgeschrieben) alleine über die Einbringung von Sacheinlagen realisieren. Es muss kein Kapital in Form von Barmitteln einbezahlt werden. Eine gutachterliche Bewertung der Einlagen ist nicht notwendig.
Die Vorteile der PLC sprechen also für sich. Im Vergleich zu einem Börsenmantel stellen sich die zeitlichen und finanziellen Aufwände deutlich vorteilhafter dar. Ob das Listing über die PLC auch für Sie in Frage kommt, läßt sich im bestem in Rahmen einer unverbindlichen Potenzialanalyse kären.
5 Schritte zur Börsennotierung: So läuft Ihr Listing mit unserer Kanzlei ab
Zusammen mit unseren Partnern bringen wir rund zehn Unternehmen aus der ganzen Welt jährlich an die Börse in Frankfurt. Dabei handelt es sich um mittelständische Unternehmen aus allen Branchen. Wir sind ein One Stop Shop - wir sind für das gesamte Listing Projekt federführend verantwortlich.
Schritt 1: Listing Partner und Sponsor-Bank
Zunächst ist ein Listing-Partner notwendig (einer unserer Partner), der von der deutschen Börse authorisiert ist und dafür sorgen muß, daß alle Vorgaben und Vorschriften des Listings eingehalten werden. Der Listing Partner sorgt gleichzeitig dafür, daß die Schnittstellen mit den elektronischen Börsensystemen fuktioniereren und die Anteile Ihres Unternehmens im elektronischen Handel zur Verfügung stehen.
Wir kümmern uns außerdem um die Bank, welche beim Listing als Sponsor auftritt.
Schritt 2 (parallel zu 1): Gründung der Holding PLC, Einbringung der Aktiv-Gesellschaft
Die PLC muß als Listing Company vorbereitet werden: Wir gründen Ihre PLC als Holding und bringen das aktive Unternehmen als Tochtergesellschaft in die PLC ein
Der minimale Nennwert der PLC Anteile sollte €0.10 betragen. Geringere Nennwerte sind möglich, erfordern aber einen Prospekt. Ihre Gesellschaft muß ein Bilanzvermögen von mindestens €500,000 aufweisen. Dies wird über die entsprechende Bewertung des aktiven Unternehmens erreicht, welches in die PLC eingebracht wird. Die Bewertung ist flexibel. Eine gutachterliche Stellungnahme ist nicht notwendig.
Schritt 3 - Zulassung zum Handel
Sobald die Gesellschaft bereit ist, werden die Aktien zum elektronischen Handel an der Börse zugelassen.
Schritt 4 - Kapitaleinwerbung
Unmittelbar nach dem Listing gehen wir mit Ihnen gemeinsam auf eine Roadshow, bei der wir innerhlab einer Woche Ihr Unternehmen mindestens 25 ausgewählten Investoren vorstellen. Wir verfügen über ein persönliches Netzwerk von über 500 Investoren und alle Investoren, die wir mit Ihnen treffen, haben vorher ihr Investitionsinteresse an Ihrem Unternehmen bekundet. In der Regel gelingt es uns, mindestens €2 Millionen Kapital einzuwerben. Dies ist als ein Richtwert zu verstehen und ist abhängig von der Grösse des Unternehmens und natürlich von Ihrem Kapitalbedarf.
Schritt 5 - Generierung von Volumen, Investor Relations (optional)
Ist Ihr Unternehmen erstmal in Frankfurt gelistet, fängt die Arbeit für Sie als Unternehmer erst richtig an. Sie müssen laufend die Aktie bewerben, nach Investoren suchen und den Markt mit positiven Neuigkeiten zu Ihrem Unternehmen versorgen. Wir sind auf Wunsch gerne dazu in der Lage und können über uns bekannte Makler für Handelsvolumen sorgen. Außerdem sind wir in der Lage die kompletten Investor Relations für Ihre Gesellschaft zu übernehmen.
Wie Sie sehen ist auch das Listing über eine neue Gesellschaft gegenüber der Verwendung eines Börsenmantels überschaubar. Und am Ende überwiegen die Vorteile bei weitem. Sprechen Sie uns jetzt an und lassen Sie sich unverbindlich dazu beraten.
Projektdauer
Listing-Projekte können nach 2-3 Monaten abgeschlossen sein. Viel hängt davon ab, wieweit Ihre eigenen Vorbereitungen gediehen sind. Haben Sie beispielsweise kein verkaufbares Produkt bzw. Dienstleistung, wird es schwierig sein, die Aktie für Investoren interessant zu machen. Ist keine aussagekräftige Website und Marketing im allgemeinen vorhanden, lässt sich Ihre Aktie nur schlecht bewerben.
Bedenken Sie, daß auch die Banken, die das das Listing begleiten, in der Regel an "guten Deals" interessiert sind. Es wird nicht einfach sein, eine Bank zu finden, wenn nicht genügend Substanz vorhanden ist.
Nicht selten werden dem Unternehmer diese Schwachpunkte erst während des Listing-Projektes bewußt. Dann braucht es Zeit, bis diese behoben sind, was den Börsengang manchmal verzögert.
Besprechen Sie Ihre Situation in aller Offenheit mit uns. Wir beraten Sie unverbindlich ein und zeigen Ihnen Wege und Möglichkeiten auf.
Kosten
Unsere Kostenstruktur hat drei Komponenten:
- Festpreis-Honorar ab €85.000 (ab €150,000 Entry Standard): Darin sind alle Leistungen enthalten, um Ihre Gesellschaft an die Börse zu bringen sowie alle Gebühren von Drittparteien (Bank, Börse etc). Im Preis ebenfalls enthalten ist die Roadshow. Hinzukommen in der Regel überschaubare anwaltliche Kosten im Rahmen im Rahmen der Einbringung Ihrer Aktivgesellschaft in die PLC. Ein Börsenprospekt ist nicht im Preis enthalten und in der Regel auch nicht notwendig.
- Beteiligung an der Holding PLC 5-10%: Das oben genannte Honorar deckt im wesentlichen die mit dem Börsengang verbundenen Kosten ab. Wir profitieren erst, wenn der Börsengang ein Erfplg wird. Daher bestehen wir immer darauf, einen kleinen Anteil an de PLC zu halten.
- Provision für von uns eingeworbenes Kapital 7-10%: Für Kapital, dass durch unsere Roadshow eingeworben wird, erhalten wir eine Provision.
Alle Unternehmen sind verschieden und daher kann die hier aufgeführte Kostenstruktur auch nur eine "Hausnummer" sein. Manche Mandanten legen auf eine Roadshow keinen Wert, andere Unternehmen sind so groß, dass wir auch mit einer kleineren Beteiligung leben können.
Jenachdem in welchem Segment Sie Ihr Unternehmen listen wollen, unterscheiden sich auch die Kosten und Anforderungen. In den höheren Segmenten ist beispielsweise ein Börsenprospekt vorgeschrieben.
Kurz und gut: Fordern Sie am besten eine unverbindliche Beratung an und wir erstellen gerne ein auf Sie zugeschittenes Angebot.


