FAQs Limited Gründung Deutschland > Treuhand & Anonyme Gründung > Bieten Sie einen Treuhand-Geschäftsführer an?

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Ja, wir können einen Treuhand-Geschäftsführer stellen. In Kombination mit dem Treuhand-Gesellschafter kann so die Gründung vollständig anonym erfolgen.

Wir sind auch in der Lage, für die Gesellschaft ein Geschäftskonto (inklusive Kreditkarten) bei einer großen ausländischen Bank in einem osteuropäischen EU-Land zu eröffnen, welche eng mit uns zusammenarbeitet und mit unserem Treuhand-Angebot vertraut ist. Natürlichen haben nur Sie Zugriff auf das Konto.

Wichtig: Wir können zwar einen Treuhand-Geschäftsführer stellen, allerdings ist dieser nicht in der Lage eine Niederlassung in Deutschland anzumelden. Dafür brauchen Sie einen in Deutschland ansässigen Niederlassungsleiter (kommt dem GbmH Geschäftsführer gleich).

Unser Treuhand-Geschäftsführer steht zwar in England im Handelsregister, ins deutsche Handelsregister wird aber der Niederlassungsleiter der deutschen Niederlassung eingetragen.

Können Sie selbst nicht das Amt des Niederlassungsleiters wahrnehmen (z.B. wegen Gewerbeuntersagung) brauchen Sie eine Vertrauensperson (Partner, Freund, Elternteil, Bruder, Schwester etc), welche diese Aufgabe für Sie übernimmt.

Last updated on September 5, 2011 by Friederich von Frostein