FAQs Limited Gründung Deutschland > Limited in Deutschland: Haftung > Bis zu welcher Summe haftet der Geschäftsführer (Director)?
Der Director einer Limited haftet grundsätzlich nicht, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder krimineller Handlungen. Hier ist das englische Gesellschaftsrecht jedoch ziemlich streng. Der Director ist striktem Gläubigerschutz verpflichtet. Wenn Sie beispielsweise Aufträge erteilen, im Wissen, dass es um Ihre Finanzen schlecht bestellt ist, kann dies bei Zahlungsausfall zu Problemen führen.
Urteile jüngerer Zeit haben bestätigt, dass der Director auch dann nur im Sinne des englischen Gesellschaftsrechtes haftbar ist, wenn die Ltd nicht im deutschen Handelsregister eingetragen ist.
Beachten Sie, dass bei Limiteds mit Niederlassung in Deutschland das deutsche Insolvenzrecht gilt. Ist die Insolvenz der Limited absehbar, so ist es ratsam, innerhalb von drei Wochen den Insolvenzantrag zu stellen.
Wird Ihre Ltd in England gelöscht, weil Sie Fristen versäumt haben, haften Sie als handelnde Person vollumfänglich, sollten Sie mit der deutschen Niederlassung weiterhin arbeiten.
Lesen Sie hierzu auch unseren Backgrounder zum Thema Ltd & Haftung.
Last updated on August 28, 2011 by Friederich von Frostein


