FAQs Limited Gründung Deutschland > Limited in Deutschland: Abschluss & Jahresmeldung > Welche Fristen müssen in England beachtet werden?
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Es gibt im Wesentlichen drei wichtige Termine bzw. Fristen, deren Einhaltung wichtig ist.
- 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres: Bilanzübertrag an das Companies House: Dabei handelt es sich um "Mini-Abschlüsse" auf Grundlage Ihrer deutschen Abschlüsse. Mehr Informationen
- 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres: Nullmeldung an des UK Finanzamt (HMRC): Weil Sie bereits in Deutschland Steuern bezahlen, wird in England keine Steuer fällig. Das muss dem UK Finanzamt schriftlich bestätigt werden. Mehr Informationen
- Jährlich zum Gründungsdatum: Jahresmeldung: Einmal im Jahr muss dem Companies House mitgeteilt werden, ob sich bei Ihrer Firma etwas geändert hat. Mehr Informationen
Sollten Sie einen dieser drei Termine versäumen, drohen empfindliche Geldbußen.
Wir werden Sie immer rechtzeitig kontaktieren, sind aber natürlich auf Ihren Input angewiesen, ohne den wir keine Unterlagen einreichen können.
Last updated on August 28, 2011 by Friederich von Frostein


