FAQs Limited Gründung Deutschland > Limited in Deutschland: Abschluss & Jahresmeldung > Muss ich die Jahresabschlüsse meiner Ltd im Bundesanzeiger veröffentlichen?

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Ausländische Kapitalgesellschaften, die eine Niederlassung in Deutschland betreiben, müssen ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Handelsregister des Bundesanzeigers veröffentlichen.

Wenn Sie also mit Ihrer Limited eine deutsche Betriebsstätte betreiben, so müssen Sie auch die Jahresabschlüsse der Firma dort einreichen.

Beachten Sie, dass es die Regelung schon seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten gibt, bisher deren Einhaltung aber nur stichprobenartig überprüft wurde. Dies hat sich jedoch 2007 geändert.

Sollten Sie dieser Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen, kann das Bundesamt für Justiz ein Bußgeld erheben, falls Sie einer Ermahnung nicht innerhalb von sechs Wochen Folge leisten.

Last updated on Februar 19, 2010 by Friederich von Frostein