FAQs Limited Gründung Deutschland > Limited in Deutschland: Abschluss & Jahresmeldung > Können Sie bei der Veröffentlichung im Bundesanzeiger helfen?
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Leider nein. Wir kennen uns nur mit den englischen Gegebenheiten gut genug aus.
Von Mandanten wissen wir aber, dass der Vorgang der Veröffentlichung relativ einfach ist und daher am besten von Ihnen selbst erledigt wird. Schauen Sie doch mal auf der Website des elektronischen Handelsregisters nach.
Ggf. kann Ihnen auch Ihr deutscher Steuerberater dabei helfen. Für die Veröffentlichung haben Sie ein Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres Zeit (also in der Regel bis zum 31.12. des Folgejahres).
Last updated on Februar 19, 2010 by Friederich von Frostein


