FAQs Limited Gründung Deutschland > Gewerbeuntersagung, Insolvenz & Vorstrafen > Ich bin vorbestraft. Kann ich eine Limited bei Ihnen gründen?

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Dies ist ohne weiteres möglich, allerdings hängt der konkrete Weg davon ab, wie eingeschränkt Sie durch die Vorstrafe sind.

Wir stellen auf Wunsch gerne einen Treuhand-Gesellschafter und Treuhand-Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird so anonym gegründet.

Sie müssen allerdings selbst in Deutschland als Niederlassungsleiter auftreten. Geht das nicht brauchen Sie auf jeden Fall eine Vertrauensperson, welche diese Rolle für Sie wahrnimmt.

Beachten Sie auch, daß Banken bei der Kontoeröfnung regelmäßig Background-Checks machen und so von Ihrer Vorstrafe erfahren können. Wiederum ist in diesem Fall eine Vertrauensperson hilfreich, welche die Gesellschaft nach außen für Sie führt.

Last updated on September 5, 2011 by Friederich von Frostein