FAQs Limited Gründung Deutschland > Gewerbeuntersagung, Insolvenz & Vorstrafen > Eignet sich Ihr Paket für Unternehmer im (potenziellen) Insolvenzverfahren?
Grundsätzlich eignet sich das Limited Paket auch dann, wenn Sie sich in Deutschland im Insolvenzverfahren befinden oder dieses planen.
Wir haben einige Mandanten, welche die Limited als Auffanggesellschaft verwenden und so den Neustart schaffen.
Sie brauchen auf jeden Fall eine Vertrauensperson, welche die Gesellschaft für Sie gründet und für Sie in Deutschland als Niederlassungsleiter zur Verfügung steht.
Sie sind dann "einfacher Angestellter" und beziehen ein kleines Gehalt von der Limited (idealerweise unter der Pfändungsgrenze) und können das Geschäft ganz normal weiterführen.
Wir können einen Treuhand-Geschäftsführer und Gesellschafter stellen, allerdings ist der in Deutschland ansässige Niederlassungsleiter trotzdem ein Muß. Können Sie dies nicht wahrnehmen und haben Sie keine Vertrauensperson, die dafür zur Verfügung steht, können wir leider nicht helfen.
Vorsicht: Auf keinen falll dürfen Sie bei drohender Insolvenz Vermögen auf die Limited "übertragen". Dies ist strafbar und läuft unter Insolvenzebetrug! Wir raten in jedem Fall zu einer sorgfältigen Beratung!
Last updated on September 5, 2011 by Friederich von Frostein


