Rechtsgrundlage zur EU-Insolvenz in England

Wie ist die EU-Insolvenz überhaupt rechtlich abgesichert? Darf ich wirklich den enormen Zeitvorteil legal nutzen? Berechtigte Fragen – wir geben Ihnen Antworten.

Rechtsgrundlage EU-Rechtssprechung

Die Rechtsgrundlagen der EU-Insolvenz begründen sich auf zwei Gerichtsbeschlüssen:

  1. Den Beschluss des Europäischen Gerichtshofes, der die EU-Insolvenz überhaupt ermöglicht hat (EU-Ratsbeschluss, Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 - ABl. Nr. L 160 vom  30.06.2000, S. 1 (Dok. Nr. 32000 R 1346))
  2. Später hat der Bundesgerichtshof diesen Beschluss bestätigt und die Entschuldung eines Deutschen im europäischen Ausland für deutsche Gerichte endgültig und unmissverständlich verbindlich erklärt (BGH, Beschluss vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00)

Die Anerkennung der EU-Insolvenz ist inzwischen längst gängiges Recht und wird insbesondere von deutschen Gerichtsvollziehern als unbedingtes Vollstreckungshindernis anerkannt.

Den vollständigen Text dieser Gerichtsbeschlüsse können Sie nachlesen unter:

Rechtliche Grundlage der EU-Entschuldung ist somit die Anerkennung der ausländischen Entschuldungsverfahren samt Restschuldbefreiung in Deutschland.

Für das Insolvenzverfahren gilt das Recht des Staates, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird (Art. 4. Abs. 1 EuInsVO). Ist für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein englisches Gericht zuständig, gelten für das Insolvenzverfahren die englischen Insolvenzregeln (InsolvencyAct 1986 und InsolvencyRules 1986 i.V.m. Enterprise Act 2002).

Das englische Gericht ist für das Insolvenzverfahren zuständig, wenn der Kandidat sowohl den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen als auch seinen Lebensmittelpunkt in England nachweisen kann.

Aufgrund der EuInsVO müssen deutsche Gerichte die Gerichtsbeschlüsse der anderen EU-Länder zur Schuldenbefreiung seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2001 bedingungslos anerkennen.

Umgekehrt darf einem deutschen Staatsbürger die Insolvenz in England nicht versagt werden. Der Weg zum englischen Insolvenzverfahren ist also seit dem Jahr 2001 für jeden deutschen Staatsbürger frei.

Der Grund, weswegen die Schuldenbefreiung in England bereits nach ca. 1 Jahr eintritt, liegt an den Entschuldungsgesetzen der Länder. Eine sechsjährige Wohlverhaltensperiode wie in Deutschland ist dort nicht vorgesehen. Der Betroffene erhält die Schuldenbefreiung bereits mit dem Abschluss des einjährigen Verfahrens.

Entsprechend dieser Verordnung werden in Deutschland die Entschuldungsverfahren mit Restschuldbefreiung anerkannt, wenn die Verfahren dem deutschen Recht ähnlich sind. Dass das englische Entschuldungsrecht dem deutschen ähnlich ist, wurde wiederholt von deutschen Gerichten anerkannt.

Schwerpunkt wirtschaftlicher Interessen

Entsprechend der Beschlussfassung des Europäischen Gerichtshofes ist für jeden EU-Bürger die nationale Gerichtsbarkeit zuständig, wo der Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen liegt.

Das heißt im Klartext: An dem Ort, wo Sie Ihren Lebensunterhalt verdienen, befindet sich das für Sie zuständige Insolvenzgericht.

Wenn Sie sich also dem englischen Insolvenzrecht unterziehen wollen, müssen Sie einen bezahlten Job in England nachweisen und natürlich eine Wohnung haben oder ein Zimmer und die sonst üblichen Versorgungseinrichtungen.

Nachdem der Job und alles andere eingerichtet ist, gedulden Sie sich bitte mindestens ein halbes Jahr. Nach internationalem Weltsteuerabkommen wechselt die Behördenzuständigkeit erst, nachdem man sich 178 Tage in dem neuen Land aufgehalten hat.

Dann reichen Sie Ihren Antrag ein und durchlaufen die verschiedenen Interviews bei der englischen Insolvenzbehörde. Spätestens 12 Monate später erklärt das englische Gericht Sie verbindlich für alle EU-Staaten für insolvent.

Klingt einfach. Ist es auch...

... wenn man sich auskennt. Der Teufel steckt jedoch im Detail. Ohne Ortskenntnis und ohne Kontakte in London wird schon das Anmieten einer für Ihre Zwecke geeigneten Wohnanschrift oder eine Kontoeröffnung ein nahezu unüberwindbares Hindernis sein.

Ein paar englische Insolvenzrechts-Vorschriften sollten Sie ebenfalls kennen und beachten. Selbstverständlich ist die EU-Insolvenz in England legal. Dennoch bewegen Sie sich auf einem schmalen Grad, teilweise widersprüchlicher internationaler Insolvenzvorschriften.

All diese Risiken werden wir Ihnen abnehmen. Im Falle unserer Betreuung wird sich Ihr Aufwand auf ca. fünf persönliche Tagestermine beschränken. Den Rest erledigen wir.