Entschuldung in 18 Monaten bei voller Handlungsfähigkeit: Die EU-Insolvenz in England für Unternehmer & Freiberufler
- Lohnt sich ab €250,000 Schulden
- Sie müssen vermögenslos sein.
- Ideal für Freiberufler, Unternehmer, Rentner & Pensionäre
- Keine bzw. geringe Englischkenntnisse notwendig
- Schutz vor Vollstreckung und Gläubigerinsolvenz innerhalb von 24 Stunden möglich
- 3-6 Monate Aufenthalt in England notwendig (Sie müssen sich mindestens 4 Tage pro Woche in England aufhalten)
- Maximal 6 Monate Vorbereitungs- und Wartezeit bis zur Abgabe des Insolvenz-Antrages
- Dann höchstens 12 Monate bis zur automatischen Restschuldbefreiung; in der Praxis oft schon nach 9 Monaten
- Anschließend Anerkennung der Restschuldbefreiung in Deutschland (macht unser Anwalt in Berlin für Sie)
- Nach 3 Jahren werden deutsche Schufa-Einträge gelöscht
Einfacher und schneller als mit der England-Insolvenz können Sie sich nicht entschulden
Die England-Insolvenz bietet Sich für alle die deutschen Unternehmer und Freiberufler an, denen ein deutsches Insolvenzverfahren zu lange geht. Selbständige, Freiberufler und Unternehmer wissen, daß Zeit Geld ist. Sieben Jahre blockiert zu sein bringt keinem etwas: Weder der Gesellschaft, noch dem Staat und ganz bestimmt nicht Ihnen. Wer daher einen schnellen Weg zur Entschuldung sucht, sollte sich im Detail mit der England Insolvenz beschäftigen. Würde es sich für Sie lohnen, vom liberalsten Insolvenzrecht in Europa Gebrauch zu machen? Auch in Anbetracht der zusätzlichen Kosten und Unannehmlichkeiten? Sind Sie zu Hause abkömmlich? Diese Fragen müssen Sie sich stellen. Unsere detaillierten Informationsseiten sollen Ihnen bei der Entscheidung helfen.
Was sind die wichtigsten Vorteile des englischen Verfahrens?
- Sie profitieren vom liberalsten Insolvenzrecht Europas. Einfacher können Sie sich nicht entschulden.
- Schnelles Verfahren - in 18 Monaten schuldenfrei und dann beruflich nochmals durchstarten.
- Keine Gängeleien durch den Insolvenzverwalter
- Diskret, da das Verfahren im Ausland durchgeführt wird.
- Sie können auf Wunsch Geschäftsführer bleiben.
- Das Vorgehen ist erprobt und bewährt. Keine Experimente.
- Gutes Druckmittel, um Gläubiger um 5 vor 12 noch zu einem Vergleich zu bewegen.
- Sie müssen sich um nichts kümmern, wir nehmen Ihnen weitestgegehend die Routine-Aufgaben ab.
Wir stellen sicher, daß Sie geschäfts- und handlungsfähig bleiben
Für den Unternehmer und Freiberufler ist das größte Problem an einem Insolvenzverfahren oftmals der Verlust der Handlungsfähigkeit: Sie haben keine Kreditkarten mehr, es gibt negative Einträge, Ihr Ruf wird beschädigt. Am schlimmsten ist aber, wenn Sie keine Rechnungen mehr schreiben können, obwohl Sie zahlende Kunden haben.
Für all diese Szenarien haben wir Lösungen entwickelt, zum Beispiel:
- Eröffnung von Gesellschaften in England und im EU-Ausland, mit Treuhand oder ohne, komplett mit Konto und Kreditkarten.
- Sie dürfen sich mit dem richtigen Setup weiter als Geschäftsführer ausgeben
- EU-Steuernummer
- Internationale Steuergestaltung zur optimalen und sicheren finanziellen Planung während der Insolvenz und danach.
- Persönliche Kontakte zu lokalen Leasing-Gesellschaften sind vorhanden. Hier können Sie bei Bedarf einen Geschäftswagen leasen.
Gerne gehen wir auf die vorhandenen Möglichkeiten im Rahmen eines Beratungsgespräches ein.
Ein Briefkasten reicht schon lange nicht mehr: Komplettservice vor Ort durch unsere Kanzlei
Obwohl das englische Verfahren immer noch viel einfacher ist als ein Verfahren ein Deutschland, wird auch hier die Latte höhergelegt. Ein Briefkasten und praktisch keine Anwesenheit in England reichen schon lange nicht mehr aus. Man wird Ihnen detaillierte Fragen stellen und es sind ebenso detaillierte Nachweise zu liefern. Sie brauchen einen verläßlichen Partner, der sich auskennt und der auf dem laufenden ist, was die was die sich schnell ändernden amtlichen Vorgabe ist.
Unsere Kanzlei ist keine "Insolvenzfabrik". Wir haben auch nicht hunderte Verfahren betreut, sorry. Seit 2008 haben wir rund 50 Mandanten bei der England-Insolvenz betreut und können eine Erfolgsquote von 100% vorweisen. Bei uns werden Sie persönlich von London aus betreut. Beratung von Anfang an wird bei uns großgeschrieben. Kein Verfahren ist gleich.
Unser Komplettservice beinhaltet unter anderem:
- Laufende Rechts- und Steuerberatung
- Einrichten Ihres Lebensmittelpunktes in England, inklusive aller Formalitäten wie National Insurance Number, steuerliche Meldung, Anmeldung bei der deutschen Botschaft in London mit Paßstempel, Wohnungssuche etc.
- Einrichten Ihrer Arbeitsstelle, inklusive Gewerbeanmeldung oder Limited-Gründung, Lohnbuchhaltung, Arbeitsvertrag mit Freistellung der Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz etc.
- Hilfe bei der Kommunikation mit den Gläubigern, z.B. wenn diese über den Umzug nach England zu informieren sind
- Vorbereitung des Insolvenzantrages
- Begleitung zu offiziellen Terminen
- Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter
Und vieles mehr. Wir wissen, daß Sie in der Regel stark zeitlich beansprucht sind und greifen Ihnen soweit es geht unter die Arme. Sie brauchen sich um so wenig wie möglich zu kümmern.
Bitte schauen Sie sich unsere Mandatsbeschreibung für weitere Informationen an.
Guter Rechtsbeistand ist wichtig
In der Regel ist es notwendig, daß auf deutscher Seite ein Rechtsanwalt beratend hinzugezogen wird. Sollten Sie noch keinen Anwalt mandatiert haben, empfehlen wir Ihnen gerne einen Anwalt in Berlin, welcher der führende Experte auf dem Gebiet der England-Insolvenz in Deutschland ist.
Weitergehende Information
Gerne verweisen wir Sie auf die folgenden Seiten mit weiterführenden Informationen:
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Nächste Schritte
Wenn Sie nach sorgfältiger Lektüre der hier zur Verfügung gestellten Informationen den Eindruck haben, daß die England-Insolvenz auch für Sie in Frage kommt, möchten wir Sie gerne unverbindlich telefonisch beraten. Fordern Sie dazu bitte ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Potenzial-Analyse an.










