Gemeindesteuer (Council Tax)
Die Council Tax ist eine Gemeindesteuer, die auf inländische Immobilien erhoben wird.
Wer muss die Council Tax bezahlen?
In der Regel zahlt derjenige die Council Tax, der im Zusammenhang mit der Immobilie als Verantwortlicher („liable“) auftritt. Dies ist meist die Person, die im Haus lebt. Lebt dort ein Paar, steht ein Name auf der Rechnung, verantwortlich sind jedoch beide. Manchmal ist es gar nicht so einfach festzustellen, wer verantwortlich ist und die Steuer bezahlen muss. Leben mehrere Personen in der Immobilie, gibt es sogar eine Hierarchie für die Verantwortlichkeit. Der Gesetzgeber legt fest, dass die Spitze der Hierarchie bezahlen muss. Die Steuerbehörden empfehlen, in Zweifelsfällen das nächste „Bürgerbüro“ (Citizens Advice Bureau) zu kontaktieren.
Wie hoch ist die Steuer?
Die Höhe der Steuer hängt vom Wert der Immobilie ab. Jede Immobilie wird in eines der insgesamt acht Bewertungsbänder einsortiert. Die Gemeinde legt jedes Jahr für jedes Bewertungsband einen eigenen Steuersatz fest. Den Wert bzw. das Bewertungsband bestimmt die sogenannte Valuation Office Agency, kurz VOA. Die Einstufung erfolgt auf Basis des Immobilienwertes vom 01. April 1991.
Wie erfahre ich den Steuersatz meiner Immobilie?
In welchem Band Ihre Immobilie einsortiert wird, können Sie entweder bei der Gemeindeverwaltung erfahren oder im Internet unter www.voa.gov.uk nachlesen. Eine Liste der Bewertungen wird von den Gemeinden häufig auch öffentlich, z.B. in Büchereien ausgelegt.
Welche Ausnahmen gibt es von der Steuer?
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum eine Immobilie vorübergehend oder grundsätzlich von der Steuer befreit ist. Dies kann sein, wenn die Immobilien z.B. vorübergehend leer stehen, weil sie unvermietet sind oder renoviert werden. Die genauen Möglichkeiten der Steuerbefreiung klären Sie am besten im örtlichen Bürgerbüro.
Wer kann einen Abschlag von der Steuer erhalten?
Personen, die substanziell und dauerhaft behindert sind, können eine Reduzierung der Steuer beantragen. Die Reduzierung der Steuer erfolgt durch Einordnung der Immobilie in ein niedrigeres, günstigeres Bewertungsband. Ein entsprechender Antrag muss in schriftlicher Form bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Es gibt hierfür spezielle Formulare, in Einzelfällen wird ein ärztliches Attest verlangt.

