Bilanzübertrag & Nullmeldung

Diese Leistung ist für Limited-Mandanten mit deutschen Betrieben relevant, die also mit ihrer Limited eine Niederlassung in Deutschland betreiben. Basierend auf der deutschen Bilanz Ihres Steuerberaters in Deutschland, fertigen wir den Bilanzübertrag nach UK GAAP an und reichen diesen ein.

Preis: €500

 

Rechtliche Anforderungen

Jede UK Limited mit ausländischer Niederlassung muss 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres einen sogenannten „Bilanzübertrag“ beim Companies House in England einreichen. Wenn Ihr Geschäftsjahr, wie in Deutschland üblich, am 31.12. endet, müssen Sie den Bilanzübertrag also bis zum 30.09. des folgenden Jahres in Cardiff einreichen.

Der Bilanzübertrag wird auf Grundlage Ihrer deutschen Abschlüsse erstellt. Dabei wird Ihre deutsche Bilanz in das englische Bilanzierungsformat (UK GAAP) übertragen. Diese "Mini-Abschlüsse" werden dann beim Companies House eingereicht.

Anschließend wird eine Nullerklärung an das englische Finanzamt gesandt. Dazu benötigen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres Heimatfinanzamtes. Ihr Finanzamt bestätigt damit, dass die Gesellschaft in Deutschland Steuern bezahlt. Somit entfällt die Steuerpflicht in England.

Im Rahmen dieses Paketes arbeiten die qualifizierten Mitarbeiter der Steuerkanzlei St Matthew den Bilanzübertrag und die Nullerklärung aus und senden diese direkt an das Companies House bzw. HMRC – das englische Finanzamt.

ACHTUNG: Viele Gründungsagenturen beraten Sie dahingehend, in England Dormant Accounts abzugeben. Dies ist falsch und verstößt gegen geltendes Gesetz. Dormant Accounts können nur für ruhende Gesellschaften eingereicht werden.

Wir brauchen von Ihnen

  • Jahresabschluss der deutschen Niederlassung von einer Steuerkanzlei in Deutschland
  • Ansässigkeitsnachweis Ihres Heimatfinanzamtes (dies bestätigt, dass die Firma in Deutschland Steuern bezahlt)
  • Authentication Code des Companies House (zum Online-Filing – Papier-Filing ist notfalls auch möglich)
  • Unterschriebenes 64-8 Formular, damit wir Sie beim UK Finanzamt vertreten können (falls nötig)

Leistungen

  • Bilanzübertrag nach UK GAAP
  • Einreichung des Bilanzübertrages beim Companies House (wenn uns der elektronische Authentication Code vorliegt)
  • Nullmeldung beim UK Finanzamt
  • Alle amtlichen Gebühren sind im Honorar enthalten

Bearbeitungszeit

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 30 Tagen. Einen genauen Termin wird Ihnen der, mit der Arbeit betraute, Accountant (Bilanzbuchhalter) mitteilen.

Wichtiger Hinweis

Wir können keine fristgerechte Abgabe garantieren, wenn nicht alle relevanten Dokumente und Informationen mindestens 30 Tage vor Abgabefrist bei uns in London angekommen sind. Sollten Sie in dieser Hinsicht Bedenken haben, kontaktieren Sie uns zunächst.

Honorar

€500 zahlbar im Voraus