Head Office London: Unsere Lösung für Errichtung & Darstellung einer Betriebsstätte in England

Wenn Sie eine UK Ltd gründen wollen, die keine Betriebsstätte in Deutschland betreiben soll, und damit in England steuerpflichtig wird, kann Ihnen die Steuerkanzlei St Matthew umfangreiches Know-how und ein komplettes Dienstleistungspaket anbieten. Dabei spielt für uns die korrekte Ausarbeitung unter den nationalen Steuergesetzgebungen eine große Rolle.

Wir bieten zwei Varianten unseres Paketes an:

  

Die Limited mit einem echten Sitz im UK: Voraussetzungen

Damit eine Firma im UK versteuern kann, und nicht vom deutschen Finanzamt als deutscher Betrieb identifiziert wird, sind zunächst einige Bedingungen zu erfüllen. Beachten Sie, dass in aller Regel eine Kombination aus allen Faktoren eine Rolle spielt. Auch ist der Ermessensspielraum des zuständigen Beamten nicht zu unterschätzen. Hier die relevanten Faktoren im einzelnen:

Echte Betriebsstätte

Sie müssen nachweisen, dass Sie eine echte Betriebsstätte in England haben. Dabei werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • Es muss sich um ein echtes, zugängliches Büro handeln, in dem Menschen arbeiten (keine Mailbox!).
  • Das Telefon muss in Ihrem Namen abgenommen werden, also kein Anrufbeantworter und keine Rufumleitung.
  • Ein Director der Firma muss vor Ort sein. Wichtige Entscheidungen der betrieblichen Oberleitung müssen in England getroffen werden. Sie dürfen nicht der einzige Director sein.
  • Ihre Infrastruktur (Server, Fahrzeuge) muss sich zum Teil in England befinden.

Marketing und Verkauf dürfen nicht auf Deutschland ausgerichtet sein

Beachten Sie, dass sich Ihr Vertrieb nicht allein auf Deutschland konzentrieren darf. Das heißt konkret:

  • Ihre Werbung und Ihr Marketing dürfen nicht ausschließlich oder größtenteils auf Deutschland ausgelegt sein.
  • Ihre Vertriebsstruktur (Verkäufer) darf nicht ausschließlich oder größtenteils auf Deutschland ausgelegt sein.
  • Ihre Kunden und Interessenten müssen sich großteils außerhalb Deutschlands befinden.
  • Ihre Produkte und Dienstleistungen dürfen nicht lokal an Deutschland gebunden sein.

Showstopper: Produkte und Dienstleistungen mit stark lokalem Bezug

Wenn Sie Dienstleistungen oder Produkte verkaufen, die einen starken "Vor Ort" - Bezug haben, kann die Betriebsstätte nicht nach England verlagert werden. Klassische Beispiele: Kurierfahrer, Gebäudereiniger.

Für die erfolgreiche Darstellung der Betriebsstätte, müssen Sie Produkte und Dienstleistungen vertreiben, die nicht ortsgebunden sind (Internethandel, Beratung).

Alternativ gibt es für lokal gebundene Unternehmungen die Möglichkeit das Deutschlandgeschäft über einen deutschen Betrieb abzuwickeln und für das internationale Geschäft eine Betriebsstätte in England zu verwenden.

  

Steuerliche Aspekte

Die steuerlichen Aspekte einer englischen Betriebsstätte stellen sich wie folgt dar:

Implikationen des deutschen Außensteuergesetzes

Nach Verfügung des Bundesfinanzministeriums ist England kein Niedrigsteuerland, da im UK grundsätzlich keine Besteuerung unter 25% (bzw. ab 2008: unter 15%) erfolgt. Damit fällt die englische Firma nicht unter das Außensteuergesetz, sondern unter die im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinbarten Richtlinien zur Besteuerung. Dies ist positiv, da eine englische Firma mit deutschem Mehrheitsaktionär anderenfalls automatisch in Deutschland steuerpflichtig würde.

Somit ergibt sich die Frage der Besteuerung aus dem Sitz der geschäftlichen Oberleitung. So lange diese zu wichtigen Teilen in England stattfindet (siehe oben), wird die Firma nur in England besteuert.

Persönliche Besteuerung von Gehalt aus der englischen Firma

Sie können von der englischen Firma auch als ein in Deutschland wohnhafter Mitarbeiter ein Gehalt beziehen. Dieses wird in Deutschland als Bruttolohn ausbezahlt. Das heißt, dass Sie sich selbst um die Abführung der Steuern und Sozialabgaben kümmern müssen.

Persönliche Besteuerung von Dividenden (Gewinnausschüttung) der englischen Firma

Als Eigentümer der Limited fallen Dividendenerträge der Ltd unter die Abgeltungssteuer (25%). Da die Abgeltungssteuer in England nicht an der Quelle einbehalten wird, müssen Sie die erhaltenen Dividenden im Nachhinein bei Ihrer deutschen Steuererklärung angeben und entsprechend Steuern bezahlen.

Unser Know-How: Die Darstellung Ihrer Betriebsstätte im UK

Die Steuerkanzlei St Matthew ist darauf spezialisiert eine rein englische Betriebsstätte zu gründen und zu verwalten. Dazu haben wir zwei verschiedene Pakete zusammengestellt, zu denen Sie auf den folgenden Seiten mehr erfahren können.