7 Fakten zur EU-Insolvenz in England, die Berater gerne unter den Teppich kehren.
Wenn Sie heute in Google nach "England Insolvenz" oder einem ähnlichen Begriff suchen, stoßen Sie auf eine Vielzahl von Angeboten diverser Anwälte, Berater und sonstiger Dienstleister, die Ihnen die Privatinsolvenz in England als die super-einfache und schnelle Alternative zum Insolvenzverfahren in Deutschland verkaufen wollen. Frei nach dem Motto: Alles geht, alles kein Problem.
Viele Berater wollen Ihnen schlicht ans Geld
Tatsache ist, dass die meisten dieser sogenannten Berater leider wenig Ahnung von der Materie habe, sich in England nicht auskennen und versuchen, die herausfordernde Situation Ihrer Mandanten zu ihrem finanziellen Vorteil auszunutzen.
Dabei werden Risiken bewusst verschwiegen oder runtergespielt.
Wir raten dringend davon ab, sich ohne gründliche Überlegung und Prüfung für einen Berater zu entscheiden. Lassen Sie sich unabhängig von uns am Telefon beraten, bevor Sie einen Berater beauftragen.
Direkt aus der Beratungspraxis: Wir stützen uns auf Erfahrungen mit etlichen Mandanten, die wir beim Insolvenzverfahren in England betreuen.
Fakt 1: Deutsche Richter bei englischen Gerichten
Dass Deutsche nach England für die Verbraucherinsolvenz kommen, ist schon lange kein Geheimtipp mehr.
Um dem Gestaltungsmissbrauch vorzubeugen, arbeiten daher immer mehr deutschsprachige oder sogar deutsche Richter und Sachbearbeiter bei den englischen Behörden. Dann kann man sich nicht mehr auf mangelnde Sprachkenntnisse ausruhen, sondern muss im Detail und auf Deutsch Auskunft geben.
Gehen Sie davon aus, dass Ihr Gegenüber genau weiß, nach was er fragen muss und nicht zimperlich ist. Man wird auch vor Drohungen und Einschüchterungen nicht zurückschrecken. In einem Fall haben Mandanten von regelrechten Gestapo-Methoden gesprochen.
Manche Richter gehen per se davon aus, dass Ihr Umzug nach England Konstrukt ist und er ist motiviert, der Sache auf den Grund zu gehen.
Fakt 2: Sie müssen Ihre Ein- und Ausreisedaten in den/vom UK eidesstattlich bestätigen
Wenn von den englischen Behörden vermutet wird, dass Sie nur zum Schein in England wohnen, in Wirklichkeit aber meistens in Deutschland sind, kann Folgendes passieren:
Man wird Sie danach fragen, alle Ein- und Ausreise-Termine schriftlich einzureichen und eidesstattlich zu versichern, dass die Termine korrekt sind.
Wenn Sie in der Tat nicht oft in England waren, stehen Sie vor einem Problem: Geben Sie die korrekten Daten an, erklärt such das englische Gericht für Ihre Insolvenz nicht zuständig und Sie stehen wieder ganz am Anfang. Geben Sie falsche Daten an, um einen Aufenthalt in England vorzutäuschen, machen Sie sich strafbar, weil Sie einen Meineid ablegen.
Fakt 3: Schneller Wegzug aus England nach dem Verfahrensabschluss = Probleme in Deutschland
Mandanten, die so schnell wie möglich wieder nach Deutschland umziehen, machen es ihren Gläubigern in Deutschland leicht, die Insolvenz in England anzufechten. Es wird sofort davon ausgegangen, dass Sie nie wirklich in England gewohnt und dort Ihren Lebensmittelpunkt hatten.
Bekommt Ihr Gläubiger damit Recht, war alles umsonst.
Fakt 4: Ohne Englischkenntnisse wird es schwierig
Reichen Sie in England beim Gericht den Antrag zur Insolvenz ein, werden Sie unter Umständen vor den Richter gebeten, um die Hintergründe Ihres Falles weiter auszuführen.
Stellt sich dabei heraus, dass Sie kein oder nur sehr mangelhaftes Englisch sprechen, ist es um Ihren Antrag schlecht bestellt. Man wird Sie fragen, wie Sie über ein Jahr in England auf sich alleine gestellt leben und arbeiten konnten, ohne der englischen Sprache mächtig zu sein.
Dies wird den Verdacht des Gestaltungsmissbrauchs provozieren.
Fakt 5: Der UK Betrieb ist entscheidend
Entscheidend für den Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens ist, dass der Betrieb, bei dem Sie in England angestellt sind, ordentlich aufgesetzt und geführt wird.
Der Insolvenzverwalter wird dort anrufen und sich vergewissern, dass nicht alles nur ein Scheinbetrieb ist. Wird das Telefon nicht richtig beantwortet, keine Sozialabgaben bezahlt oder wenn der Betrieb keine Umsätze macht, werden Sie Probleme bekommen.
Fatal ist des weiteren, wenn beim gleichen Betrieb in der Hauptsache andere Insolvente beschäftigt sind.
Dies alles kann im schlimmsten Fall als Gestaltungsmissbrauch interpretiert werden. Damit wäre Ihre Insolvenz in England hinfällig.
Fakt 6: Auf die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter kommt es an
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, wird ein Insolvenzverwalter (Official Receiver) bestellt, der Ihre Vermögenssituation klärt und versucht, möglichst viel für Ihre Gläubiger rauszuholen.
Dazu werden Sie unter Umständen zu persönlichen Terminen einbestellt. Und/oder Sie werden dazu aufgefordert, auf schriftliche Anfragen Stellung zu nehmen.
In beiden Fällen ist es wichtig, dass sie dem Official Receiver rasch und umfassend Auskunft geben und zu allen Terminen erscheinen. Leisten Sie dem nicht Folge, kann der Official Receiver dafür sorgen, dass Ihre Wohlverhaltensphase nicht ein Jahr, sondern drei, fünf oder acht Jahre dauert.
Unser Tipp: Kooperieren Sie so gut Sie können, damit tun Sie sich selbst den größten Gefallen.
Fakt 7: In vielen Fällen gilt: Finger weg von der England-Insolvenz
Man muss es ganz ehrlich sagen: Die England-Insolvenz lohnt sich in vielen Fällen für den Mandanten nicht. Das Risiko und die Kosten stehen in keinem Zusammenhang zum Nutzen. Es ist ganz wichtig, dass Sie sich dies klar machen und sich in Ihrem Interesse beraten lassen.
Gerne können wir Sie zu führenden Insolvenz-Anwälten in Deutschland vermitteln, wenn Sie momentan keinen Rechtsbeistand in Deutschland haben.
Wie weiter?
Richtig geplant und umgesetzt, bietet die EU-Insolvenz in England bedeutende Vorteile gegenüber dem deutschen Insolvenzverfahren. Der Ehrlichkeit halber muss man allerdings sagen, dass sich das Verfahren in England nur für wenige Mandanten eignet. Es ist auch nicht einfach oder auf die leichte Schulter zu nehmen.
Für alle hier angesprochenen potenziellen Probleme und Herausforderungen gibt es Lösungen und Möglichkeiten, diese Klippen zu umschiffen - wenn man es richtig angeht.
Steuerkanzlei St Matthew: 100 % Erfolgsquote bei der EU-Insolvenz
Die Steuerkanzlei St Matthew betreut seit mehreren Jahren und von London aus deutsche Mandanten, die sich für das Privatinsolvenzverfahren in England entschieden haben.
Wir sind Insider. Wir sind in London vor Ort. Wir kennen Richter und Insolvenzverwalter persönlich.
Wir arbeiten laufend an Dutzenden Verfahren und haben etliche Insolvenz- und Bankrottverfahren erfolgreich zum Ende gebracht. Unsere Erfolgsquote liegt bei 100 %. Dabei arbeiten wir mit führenden deutschen Insolvenz-Anwälten zusammen.



